Eine Million Euro für Bildungsförderung ausbezahlt  

erstellt am
24. 07. 12

Arbeitsmarktreferent LHStv. Scheuch: Förderung wird sehr gut angenommen - Bis Mitte Juli 2.500 Anträge eingelangt
Klagenfurt (lpd) - Die 2011 neu gestaltete Bildungsförderung konnte auch im zweiten Quartal 2012 deutliche Steigerungszahlen aufweisen. Wie Arbeitsmarkt- und Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch am 24.07. bekanntgab, sind bis zur Jahreshälfte rund 2.500 Anträge eingelangt. "Die Zahlen belegen eindeutig das Interesse an der Kärntner Bildungsförderung. Flexiblere, höherqualifizierte Arbeitnehmer sind auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten gefragt", stellte der Bildungsreferent klar.

Das Land Kärnten fördert Weiterbildungsmaßnahmen bzw. berufsspezifische Qualifikation, die eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen, um damit gezielt Arbeitsplätze in Kärnten abzusichern. Zudem werden Kursmaßnahmen gefördert, die den Wechsel in ein anderes Berufsbild wesentlich erleichtern, wenn ein arbeitsmarktpolitisches Interesse gegeben ist. Nicht gefördert werden Hobbykurse. Besonders aufmerksam machte Scheuch auf die Möglichkeit der elektronischen Antragsstellung: "Durch die Möglichkeit des E-Governments können Amtswege bequem von zu Hause erledigt werden. Dies spart vor allem Zeit und Kosten".

Kurskosten sowie Prüfungsgebühren werden grundsätzlich mit 50 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 2.500 Euro innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren. Die Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger (zum Beispiel: WIFI oder Bfi) durchgeführt werden. Gefördert werden auch jene Personen, die aufgrund der Weiterbildungsmaßnahme einen Einkommensverlust (mind. 75 Prozent) haben und eine vorübergehende Einschränkung der Erwerbstätigkeit gegeben ist. In diesen Fällen wird anstelle der Kurskosten eine Förderung für die Deckung des Lebensunterhaltes gewährt, wobei der monatliche Förderbetrag mit 250 Euro begrenzt ist. Dazu zählen beispielsweise Meisterinnen - und Meisterausbildungskurse (nicht berufsbegleitend) oder Qualifizierung im Krankenpflege- und Altenpflegefachdienst.

Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen können frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und bis längstens sechs Monate nach Abschluss gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme, sowie nach Vorlage der Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigung durch den Bildungsträger. "Ich hoffe, dass noch viele Kärntnerinnen und Kärntner diese Unterstützung zur Ausbildung in Anspruch nehmen werden", betonte Scheuch.
     
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