Arbeitsmarktreferent LHStv. Scheuch: Förderung wird sehr gut angenommen - Bis Mitte Juli
2.500 Anträge eingelangt
Klagenfurt (lpd) - Die 2011 neu gestaltete Bildungsförderung konnte auch im zweiten Quartal
2012 deutliche Steigerungszahlen aufweisen. Wie Arbeitsmarkt- und Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch am 24.07.
bekanntgab, sind bis zur Jahreshälfte rund 2.500 Anträge eingelangt. "Die Zahlen belegen eindeutig
das Interesse an der Kärntner Bildungsförderung. Flexiblere, höherqualifizierte Arbeitnehmer sind
auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten gefragt", stellte der Bildungsreferent klar.
Das Land Kärnten fördert Weiterbildungsmaßnahmen bzw. berufsspezifische Qualifikation, die eine
nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen, um damit gezielt Arbeitsplätze in Kärnten abzusichern.
Zudem werden Kursmaßnahmen gefördert, die den Wechsel in ein anderes Berufsbild wesentlich erleichtern,
wenn ein arbeitsmarktpolitisches Interesse gegeben ist. Nicht gefördert werden Hobbykurse. Besonders aufmerksam
machte Scheuch auf die Möglichkeit der elektronischen Antragsstellung: "Durch die Möglichkeit des
E-Governments können Amtswege bequem von zu Hause erledigt werden. Dies spart vor allem Zeit und Kosten".
Kurskosten sowie Prüfungsgebühren werden grundsätzlich mit 50 Prozent gefördert. Die maximale
Förderhöhe beträgt bis zu 2.500 Euro innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren.
Die Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger
(zum Beispiel: WIFI oder Bfi) durchgeführt werden. Gefördert werden auch jene Personen, die aufgrund
der Weiterbildungsmaßnahme einen Einkommensverlust (mind. 75 Prozent) haben und eine vorübergehende
Einschränkung der Erwerbstätigkeit gegeben ist. In diesen Fällen wird anstelle der Kurskosten eine
Förderung für die Deckung des Lebensunterhaltes gewährt, wobei der monatliche Förderbetrag
mit 250 Euro begrenzt ist. Dazu zählen beispielsweise Meisterinnen - und Meisterausbildungskurse (nicht berufsbegleitend)
oder Qualifizierung im Krankenpflege- und Altenpflegefachdienst.
Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen können frühestens zu Beginn der Maßnahme,
während der Laufzeit und bis längstens sechs Monate nach Abschluss gestellt werden. Die Auszahlung der
Förderung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme, sowie nach Vorlage
der Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigung durch den Bildungsträger. "Ich hoffe, dass noch viele Kärntnerinnen
und Kärntner diese Unterstützung zur Ausbildung in Anspruch nehmen werden", betonte Scheuch. |