EU-Organe und betroffene Partner werden nach Auslaufen der Regelung für geringe Beihilfebeträge
befragt
Salzburg (lk) - Kürzlich hat die Europäische Kommission eine allgemeine Anhörung zur
künftigen Regelung geringer Beträge bei staatlichen Beihilfen ("De-minimis-Verordnung") lanciert.
Darüber berichtete ein aktuelles Info-Sheet aus dem Verbindungsbüro Brüssel. Die derzeit geltende
Verordnung für De-minimis-Beihilfen, die seit dem 1. Jänner 2007 gilt, setzt die De-minimis-Obergrenze
auf 200.000 Euro pro Unternehmen im Zeitraum von drei Steuerjahren fest. Diese De-minimis-Verordnung, die die Gewährung
kleinerer Förderbeträge erheblich vereinfacht hat, läuft mit 31. Dezember 2013 aus und steht folglich
zur Überprüfung an.
Die Kommission ersucht daher alle EU-Organe, unter anderem das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, sowie alle Mitgliedstaaten und alle weiteren beteiligten
Parteien, sich im Vorfeld der geplanten Überarbeitung der Verordnung zu äußern. Um sicherzustellen,
dass sich die Überprüfung der Verordnung auf eine möglichst breite Informationsbasis stützen
kann, enthält der Fragebogen der Europäischen Kommission nicht nur allgemeine Fragen zur Anwendung der
Verordnung, sondern es werden auch Sachinformationen zur Inanspruchnahme und zu praktischen Aspekten einschließlich
Überwachung staatlicher Beihilfen in geringer Höhe erfragt. Die Einreichfrist zur Konsultation endet
am 18. Oktober 2012. Die De-minimis-Verordnung in der geltenden Fassung kann im Internet eingesehen werden. |