EU-weite Konsultation zur künftigen Regelung staatlicher Beihilfen   

erstellt am
03. 08. 12

EU-Organe und betroffene Partner werden nach Auslaufen der Regelung für geringe Beihilfebeträge befragt
Salzburg (lk) - Kürzlich hat die Europäische Kommission eine allgemeine Anhörung zur künftigen Regelung geringer Beträge bei staatlichen Beihilfen ("De-minimis-Verordnung") lanciert. Darüber berichtete ein aktuelles Info-Sheet aus dem Verbindungsbüro Brüssel. Die derzeit geltende Verordnung für De-minimis-Beihilfen, die seit dem 1. Jänner 2007 gilt, setzt die De-minimis-Obergrenze auf 200.000 Euro pro Unternehmen im Zeitraum von drei Steuerjahren fest. Diese De-minimis-Verordnung, die die Gewährung kleinerer Förderbeträge erheblich vereinfacht hat, läuft mit 31. Dezember 2013 aus und steht folglich zur Überprüfung an.

Die Kommission ersucht daher alle EU-Organe, unter anderem das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, sowie alle Mitgliedstaaten und alle weiteren beteiligten Parteien, sich im Vorfeld der geplanten Überarbeitung der Verordnung zu äußern. Um sicherzustellen, dass sich die Überprüfung der Verordnung auf eine möglichst breite Informationsbasis stützen kann, enthält der Fragebogen der Europäischen Kommission nicht nur allgemeine Fragen zur Anwendung der Verordnung, sondern es werden auch Sachinformationen zur Inanspruchnahme und zu praktischen Aspekten einschließlich Überwachung staatlicher Beihilfen in geringer Höhe erfragt. Die Einreichfrist zur Konsultation endet am 18. Oktober 2012. Die De-minimis-Verordnung in der geltenden Fassung kann im Internet eingesehen werden.
     
zurück