Wien (rk) - Die Parkraumbewirtschaftung in Wien wird mit 1.10.2012 auf Teile der Bezirke 12, 14, 15,
16 und 17 ausgeweitet. Die Regelungen lauten im Detail:
Geltungsdauer
Die Dauer der Kurzparkzeiten in den neuen Gebieten umfasst einheitlich an Werktagen den Zeitraum von 9.00
Uhr bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bereich Stadthalle). An Wochenenden und Feiertagen ist die Kurzparkzone außer
Kraft (ausgenommen Bereich Stadthalle).
Im Bereich Stadthalle gilt die Kurzparkzone von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr an Werktagen. An Wochenenden (Samstag, Sonntag)
und an Feiertagen gilt die Kurzparkregelung von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Kosten
Für das Parkpickerl fallen im Erweiterungsgebiet Kosten von 90 Euro pro Jahr zuzüglich Verwaltungsgebühren
(45 Euro bei Online-Bestellung bzw. 50 Euro) an.
Ausnahme: Im Bereich Stadthalle kostet das Parkpickerl wie in den Innenbezirken 120 Euro pro Jahr zuzüglich
Verwaltungskosten.
Allgemein
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird in den Bezirken 12, 14, 15, 16 und 17 umgesetzt. Grundsätzlich
haben alle BewohnerInnen mit Hauptwohnsitz in den Bezirken 12, 14, 15, 16 und 17 die Berechtigung ein Parkpickerl
für jeweils ihren Bezirk zu erwerben. Eine Sonderregelung gilt für den Bereich um die Stadthalle. Alle
AntragsstellerInnen erhalten detaillierte Informationen darüber, wo sie mit dem jeweiligen Pickerl parken
dürfen.
12. Bezirk – Meidling
Die Kurzparkzone im 12. Bezirk wird durch die Bezirksgrenzen und die Straßenzüge Altmannsdorfer
Straße und Dr. Boehringer-Gasse/Belghofergasse begrenzt. Die Altmanndorfer Straße bzw. und Dr. Boehringer-Gasse/Belghofergasse
sind selbst nicht Teil der Kurzparkzone. BewohnerInnen des gesamten 12. Bezirks können ein Parkpickerl für
die bewirtschaftete Zone im 12. Bezirk erwerben.
14. Bezirk – Penzing
Die Kurzparkzone im 14. Bezirk gilt rund um den Bahnhof Hütteldorf und ab Deutschordenstraße,
entlang der Westbahn, Ameisgasse, Leyserstraße, Maroltingergasse. Die Grenzstraßen sind nicht Teil
der bewirtschafteten Zone.
Mit dem Parkpickerl für den 14. Bezirk ist es zusätzlich möglich, im 15. Bezirk zu parken, ausgenommen
ist der Bereich rund um die Stadthalle. Hier gilt das Pickerl für den 14. Bezirk nicht. Zum 16. Bezirk gelten
Überlappungsbereiche, in denen ebenfalls geparkt werden kann.
15. Bezirk - Rudolfsheim-Fünfhaus
Im gesamten 15. Bezirk wird die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Das Parkpickerl für den 15.
Bezirk gilt auch in der bewirtschafteten Zone im 14. Bezirk und in den Überlappungsbereichen zum 16. Bezirk.
Für den Bereich Stadthalle gilt wie bisher eine Sonderregelung. BewohnerInnen des 15. Bezirks außerhalb
des Bereichs Stadthalle können wählen:
- Variante 1: Parkpickerl für 90 Euro für den 15. Bezirk exklusive Bereich Stadthalle jedoch gültig
für den 14. Bezirk und für die Überlappungsbereiche im 16. Bezirk
- Variante 2: Parkpickerl für 120 Euro für den gesamten 15. Bezirk inklusive Bereich Stadthalle sowie
im 14. Bezirk und den Überlappungsbereichen im 16. Bezirk.
Bereich Stadthalle
Für den Bereich um die Stadthalle gilt ein eigenes Pickerl, das 120 Euro pro Jahr kostet zzgl. Verwaltungsabgaben.
Anspruch auf ein "Stadthallen-Pickerl" haben alle BewohnerInnen des 15. Bezirks. Zusätzlich gibt
es in den Bezirken 14 und 16 kleine Bereiche, die Zugang zum "Stadthallenpickerl" haben. Auch in diesen
Bereichen besteht jeweils die Wahlmöglichkeit ein Pickerl für 90 Euro bzw. 120 Euro zu erwerben.
16. Bezirk – Ottakring
Die Kurzparkzone im 16. Bezirk ist im Westen begrenzt durch die Montleartstraße, die Ottakringer
Straße und die Sandleitengasse. Diese Straßenzüge sind Teil der bewirtschafteten Zone. Darüber
hinaus gilt das Parkpickerl für den 16. Bezirk auch in Überlappungsbereichen zum 14., 15., und 17. Bezirk.
Alle BewohnerInnen des gesamten 16. Bezirks können ein Pickerl für den 16. Bezirk erwerben.
17. Bezirk – Hernals
Die Kurzparkzone im 17. Bezirk ist im Westen begrenzt durch die Sandleitengasse, Güpferlingstraße,
Alszeile, Leopold-Kunschak-Platz, Richthausenstraße und die Lidlgasse. Diese Straßenzüge sind
Teil der bewirtschafteten Zone. Darüber hinaus gilt das Parkpickerl für den 17. Bezirk auch im Überlappungsbereich
zum 16. Bezirk. Alle BewohnerInnen des gesamten 17. Bezirks können ein Pickerl für den 17. Bezirk erwerben.
Beschäftige und Betriebe
Alle Regelungen für Wirtschaftstreibende und Beschäftigte, die bereits mit der Wirtschaftskammer
Wien vereinbart und veröffentlicht wurden, behalten ihre Gültigkeit.
KleingärtnerInnen
Für KleingärtnerInnen im bewirtschafteten Gebiet besteht eine Ausnahmeregelung. Sie können
ein "Saisonpickerl" für die Dauer von acht Monaten erwerben, auch wenn sie keinen Hauptwohnsitz
im bewirtschafteten Gebiet haben.
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