Anzahl der Anträge merklich gestiegen - verbessertes Service und kürzere Verfahren
für Nostrifizierungswerber/innen werden gut angenommen
Wien (bmwf) - Das im März von Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle
und Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz präsentierte 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung
von Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten wirkt: „Das umfassende Informationsangebot und das verbesserte
Service werden sehr gut angenommen“, verweisen Töchterle und Kurz auf aktuelle Zahlen. „Damit zeigt sich:
Vorhandenes Potenzial wird durch die Erleichterungen nun besser genutzt, erworbene Qualifikationen kommen verstärkt
zum Einsatz“, so Töchterle. "Integration funktioniert durch Leistung. Leistung soll man fordern, aber
wenn sie einmal erbracht ist auch anerkennen. Bei uns soll niemand Taxi fahren, wenn er eine höhere Ausbildung
hat", betont Kurz.
Die Bewertung und Anerkennung/Nostrifizierung von Abschlüssen von Akademiker/innen aus Drittstaaten wurde
mit dem 5 Punkte-Programm erleichtert und die Zahlen sind entsprechend gestiegen, wie sich nun in einer Zwischenbilanz
zeigt. Gab es im ersten Halbjahr 2011 1.036 Bewertungen ausländischer Hochschuldiplome, so waren es in den
ersten sechs Monaten diesen Jahres um rund 200 mehr (1.239). Bei der Bestätigung von Diplomen für die
Niederlassungen liegt die Zahl im ersten Halbjahr 2012 mit 120 bereits beinahe doppelt so hoch wie im gesamten
Jahr 2011 (65). Die Beratungen von Bewerber/innen für eine Anerkennung über Telefon oder eMail sind ebenso
gestiegen. Dieser Trend dürfte sich allem Anschein nach fortsetzen.
Das 5-Punkte-Programm im Überblick:
- One-Stop-Info - zentrale Anlaufstelle und Infopoint für Nostrifizierung: Zur besseren und umfassenderen
Information der Drittstaatsangehörigen wurde die bestehende Infostelle NARIC (National Academic Recognition
Information Centre) im Wissenschaftsministerium in der Öffentlichkeit stärker als Infoservicestelle positioniert
und eine Informationsoffensive gestartet. Die eigens eingerichtete Homepage (www.nostrifizierung.at) wird stark
nachgefragt. Zusätzlich wurde eine neue Mail-Anlaufstelle für Auskünfte aller Art geschaffen (info(at)nostrifizierung.at)
und Informationsmaterialien des Staatssekretariates und des Österreichischen Integrationsfonds wurden in die
neue Homepage der NARIC eingespeist.
- Zentrale Einreichung bei NARIC möglich: War es für Antragssteller/innen oft zuvor schwer herauszufinden,
wo sie ihre Ansuchen einreichen können, gibt es nun mit NARIC eine direkte Info- und Einreichstelle. Diese
leitet sie dann an die jeweils zuständige Universität weiter. Für das Verfahren selbst ist weiterhin
die Universität zuständig.
- Wartezeit für Bearbeitung der Anträge wurde halbiert: Ab Einreichen der vollständigen Unterlagen
hatten Universitäten zuvor 6 Monate Zeit um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert
wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. Mit dem 5- Punkte-Programm und der im April beschlossenen Novelle
des Universitätsgesetzes wurde diese maximale Wartezeit für die Bewerber/innen auf 3 Monate halbiert.
- Zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin: Bis zur Hälfte der jährlichen
Anträge für Nostrifizierungen in Österreich betrifft den Medizinbereich und damit die drei Medizinischen
Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck). Für eine effizientere Abwicklung soll eine gemeinsame Geschäftsstelle
der drei MedUnis sorgen, dieses Vorhaben ist Teil der Verhandlungen zu den nächsten Leistungsvereinbarungen
mit den drei Universitäten.
- Kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie - Recht auf Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten
Bereich: Neben den reglementierten akademischen Berufen (zB Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater)
sind die meisten Berufe für Akademiker/innen nicht reglementiert (z.B. Tätigkeiten in Banken, Transportfirmen,
Personalbüros), weshalb deren Ausübung auch keine Nostrifizierung voraussetzt (zB wenn sich ein/e Drittstaatsangehörige/r
mit einem Informatikstudium für die Informatikabteilung eines Unternehmens bewirbt). Was die Gleichwertigkeit
ihrer Ausbildung betrifft, bestehen bei Arbeitgebern aber oft Zweifel. Als Bewerbungshilfe steht nun das Service
der NARIC verstärkt zur Verfügung. Damit können Arbeitgeber/innen kostenlos die Ausbildung von Drittstaatsangehörigen
besser vergleichen und bewerten. Diese Bewertung ist unbürokratisch meist innerhalb weniger Tage möglich.
Dabei handelt es sich um ein Gutachten von offizieller Stelle, nicht aber um eine Anerkennung im akademischen Sinn
(Nostrifizierung).
Unter "Nostrifizierung" versteht man die vollständige Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
durch eine österreichische Universität. Dabei wird das ausländische Studienprogramm mit dem entsprechenden
inländischen Studium verglichen. Fehlende Teile, die in Österreich für das Studium essenziell sind,
müssen nachgeholt werden. Die Nostrifizierung ist für jene Bewerber/innen notwendig, die einen gesetzlich
reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin, Lehrer/in, Zivilingenieur/in, Rechtsanwalt/wältin) ausüben
möchten und nicht ohnehin bereits das Berufsrecht aufgrund des EU-Rechts haben.
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