Amtsverlust für Politiker verschärfen   

erstellt am
10. 08. 12

Die ÖVP fordert schon seit Jahren strengere Regeln zum Amtsverlust für Politiker. Ein diesbezüglicher Entwurf liegt bereits beim Koalitionspartner, der bisher kein großes Interesse daran gezeigt hat.
Wien (övp-pd) - Verschiedenste Fälle, vor allem im blauen und orangen Bereich, haben gezeigt, dass die ÖVP-Forderung nach strengeren Regeln zum Amtsverlust für Politiker längst überfällig ist. Der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer sieht jetzt die Möglichkeit, den neuen Entwurf der ÖVP zu diskutieren: „Es gibt derzeit aufgrund verschiedener Fälle eine erhöhte Sensibilität für dieses Thema. Der politische Druck wird stark werden.“ Auch die SPÖ hat mittlerweile die Notwendigkeit einer baldigen Umsetzung erkannt.

Im ÖVP-Entwurf geht es im Wesentlichen um das Vorhandensein der Wählbarkeit. Bisher war die Voraussetzung, um wählbar zu sein, dass man nicht wegen einer gerichtlich strafbaren, vorsätzlich begangenen Straftat zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Die Verschärfung soll laut Entwurf nun so aussehen: In Zukunft soll nur mehr derjenige wählbar sein, der nicht wegen einer gerichtlich strafbaren, vorsätzlich begangenen Tat

  • zu mehr als einer einjährigen Freiheitsstrafe (wie bisher),
  • unbedingt zu einer mehr als sechs monatigen Freiheitsstrafe (wie bei Beamten),
  • nach dem Verbotsgesetz,
  • nach dem Finanzstrafgesetz, oder
  • nach dem 14. (Hochverrat), 20. (strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden), 21. (strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege), 22. Abschnittes (Korruptionsdelikte) des besonderen Teiles des StGB, oder gemäߧ 133 (Veruntreuung), § 146 (Betrug), § 153 (Untreue), § 165 (Geldwäsche) oder gemäߧ 212 (Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses; wie bei Beamten) rechtskräftig verurteilt worden ist.


Bisherige Bestimmungen nicht ausreichend
Haben die Bestimmungen bisher nur den Bundespräsidenten, die Bundesminister, den Präsidenten des Rechnungshofes, die Landeshauptleute und die Mitglieder der Landesregierungen betroffen, so sollen in Zukunft auch die Präsidenten des Nationalrates, die Volksanwälte und die Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesrates hinzugenommen werden.

Auch Abgeordnete erfassen
Für Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesrat und zum Europäischen Parlament soll es ebenfalls Konsequenzen bei strafgerichtlich rechtskräftigen Verurteilungen geben. Verliert ein Abgeordneter die Wählbarkeit, kann der Nationalrat bzw. der Bundesrat vom Verfassungsgerichtshof den Verlust des Mandates beantragen. Bisher war der Verlust der Wählbarkeit nur vor Amtsbeginn relevant, jetzt soll es auch bei einem Verlust während der Amtszeit Konsequenzen geben.

Der Entwurf beseitigt längst überfällige Schwachstellen. Im Sinne einer sauberen Politik sind alle anderen Parteien aufgefordert, konstruktiv an einer neuen Regelung mitzuarbeiten und sich nicht länger zu verschließen.

     
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