Die ÖVP fordert schon seit Jahren strengere Regeln zum Amtsverlust für Politiker.
Ein diesbezüglicher Entwurf liegt bereits beim Koalitionspartner, der bisher kein großes Interesse daran
gezeigt hat.
Wien (övp-pd) - Verschiedenste Fälle, vor allem im blauen und orangen Bereich, haben gezeigt,
dass die ÖVP-Forderung nach strengeren Regeln zum Amtsverlust für Politiker längst überfällig
ist. Der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer sieht jetzt die Möglichkeit, den neuen Entwurf
der ÖVP zu diskutieren: „Es gibt derzeit aufgrund verschiedener Fälle eine erhöhte Sensibilität
für dieses Thema. Der politische Druck wird stark werden.“ Auch die SPÖ hat mittlerweile die Notwendigkeit
einer baldigen Umsetzung erkannt.
Im ÖVP-Entwurf geht es im Wesentlichen um das Vorhandensein der Wählbarkeit. Bisher war die Voraussetzung,
um wählbar zu sein, dass man nicht wegen einer gerichtlich strafbaren, vorsätzlich begangenen Straftat
zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Die Verschärfung soll laut Entwurf nun so aussehen: In Zukunft soll nur mehr derjenige wählbar sein,
der nicht wegen einer gerichtlich strafbaren, vorsätzlich begangenen Tat
- zu mehr als einer einjährigen Freiheitsstrafe (wie bisher),
- unbedingt zu einer mehr als sechs monatigen Freiheitsstrafe (wie bei Beamten),
- nach dem Verbotsgesetz,
- nach dem Finanzstrafgesetz, oder
- nach dem 14. (Hochverrat), 20. (strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden), 21. (strafbare Handlungen
gegen die Rechtspflege), 22. Abschnittes (Korruptionsdelikte) des besonderen Teiles des StGB, oder gemäߧ
133 (Veruntreuung), § 146 (Betrug), § 153 (Untreue), § 165 (Geldwäsche) oder gemäߧ
212 (Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses; wie bei Beamten) rechtskräftig verurteilt worden
ist.
Bisherige Bestimmungen nicht ausreichend
Haben die Bestimmungen bisher nur den Bundespräsidenten, die Bundesminister, den Präsidenten des Rechnungshofes,
die Landeshauptleute und die Mitglieder der Landesregierungen betroffen, so sollen in Zukunft auch die Präsidenten
des Nationalrates, die Volksanwälte und die Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesrates hinzugenommen
werden.
Auch Abgeordnete erfassen
Für Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesrat und zum Europäischen Parlament soll es ebenfalls Konsequenzen
bei strafgerichtlich rechtskräftigen Verurteilungen geben. Verliert ein Abgeordneter die Wählbarkeit,
kann der Nationalrat bzw. der Bundesrat vom Verfassungsgerichtshof den Verlust des Mandates beantragen. Bisher
war der Verlust der Wählbarkeit nur vor Amtsbeginn relevant, jetzt soll es auch bei einem Verlust während
der Amtszeit Konsequenzen geben.
Der Entwurf beseitigt längst überfällige Schwachstellen. Im Sinne einer sauberen Politik sind alle
anderen Parteien aufgefordert, konstruktiv an einer neuen Regelung mitzuarbeiten und sich nicht länger zu
verschließen.
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