Vorsitzender des Datenschutzrates Johann Maier zu aktuellen Herausforderungen beim Schutz der
Privatsphäre
Wien (bpd) - "Der Datenschutzrat konnte in den vergangenen Jahren viele Erfolge erzielen, und
ermöglichte damit wichtige Verbesserungen beim Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen",
sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates (DSR), Nationalratsabgeordneter Mag. Johann Maier, am 08.08. bei einer
Pressekonferenz im Parlament. Maier zog anlässlich seiner kürzlich erfolgten Neubestellung als Vorsitzender
Bilanz über die Arbeit des DSR und gab einen Ausblick auf die kommenden Herausforderungen im Datenschutz.
"Der Datenschutzrat hat als Beratungsorgan der Bundesregierung unter meiner Vorsitzführung seit Herbst
2009 bisher 22 ordentliche Sitzungen abgehalten und dabei 69 Stellungnahmen beschlossen, den Großteil davon
einstimmig. Es ist uns dabei oft gelungen, datenschutzrechtliche Fehlentwicklungen zu verhindern und neue Initiativen
zu setzen", so Maier.
Bei der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei es zwar nicht gelungen, diese zu verhindern. Die kritische
Haltung des DSR hätte aber eine Versachlichung der Diskussion in Österreich bewirkt und für eine
differenzierte Betrachtungsweise in den befassten Ministerien gesorgt. "Jetzt fordert der Datenschutzrat,
dass Österreich sich aktiv an zwei Vorabentscheidungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung am Europäischen
Gerichtshof beteiligt", sagte Maier. In seiner jüngsten Sitzung Ende Juli hat der DSR eine einstimmige
Empfehlung an die österreichische Bundesregierung abgegeben. Österreich solle sich am irischen Vorabentscheidungsverfahren
zur Frage der Grundrechtskonformität der Richtlinie beim EuGH beteiligen, ebenso am deutschen Vertragsverletzungsverfahren
betreffend die Nichtumsetzung der Richtlinie. Dadurch wäre es für Österreich möglich, an einer
grundrechtlichen Klärung der vom Datenschutzrat geäußerten Bedenken aktiv mitzuwirken. Ziel dabei
sei es, eine grundrechtskonforme Auslegung durch den EuGH zu erreichen.
In der Erfolgsbilanz des DSR seien auch die Änderungen in der Regierungsvorlage zum Versicherungsrechtsänderungsgesetz
2012 zu nennen. "Hier konnte letztlich eine datenschutzkonforme Lösung für den Umgang mit Gesundheitsdaten
gefunden werden. Nun brauchen wir auch noch eine adäquate Regelung auf Ebene der Länder, also im Bereich
der Krankenanstalten-Gesetze der Länder", so der DSR-Vorsitzende. Innerösterreichisch durchgesetzt
habe sich der DSR auch in der Frage der Übermittlung von Fluggastdaten. Österreich habe daher auf EU-Ebene
einem derartigen Zugriff nicht zugestimmt, die Mehrheit war allerdings dafür. Nun gelte es aufmerksam zu beobachten,
inwieweit einige EU-Mitgliedstaaten ihre Position vorantreiben, Datenübermittlungen auch auf andere Verkehrsmittel
wie Schiffsverkehr und Eisenbahnen auszuweiten, erklärte Maier.
"Die großen anstehenden Herausforderungen zum Schutz der Privatsphäre liegen auf nationaler und
noch viel mehr auf internationaler Ebene. Beispielhaft dafür ist die Überarbeitung der internationalen
Telekommunikationsvorschriften", sagte Maier. Im Rahmen der ITU (International Telecommunication Union) seien
dazu schon Rechtsakte in Vorbereitung, die allerdings noch nicht öffentlich diskutiert würden. Österreich
sei dazu aufgerufen, rechtzeitig Stellung zu beziehen und sich für den Schutz der Privatsphäre einzusetzen.
Zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen, umfassenden Rechtsrahmen für Datenschutz
sagte der DSR-Vorsitzende: "Die Kommission hat dafür zwei separate Rechtsakte vorgeschlagen, eine Verordnung
und eine Richtlinie. Der Datenschutzrat tritt allerdings für einen einheitlichen Rechtsakt ein, der nicht
zwischen öffentlichem und privatem Bereich unterscheidet. Wie der Datenschutzrat gefordert hat, vertritt auch
die österreichische Regierung den Standpunkt, dass wir ein harmonisiertes Datenschutzrecht in Europa brauchen.
Der neue Rechtsrahmen darf aber keinesfalls zu Verschlechterungen beim Schutz personenbezogener Daten führen",
so Maier.
Abschließend stellte der DSR-Vorsitzende das neue "Whistleblowing-Projekt" des Datenschutzrates
vor: "Wir werden uns mit der Frage auseinandersetzen, ob es für den privaten wie öffentlichen Bereich
einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers gibt, um beispielsweise bei Korruptionsvorwürfen sowohl den Hinweisgeber
als auch die beschuldigte Person entsprechend zu schützen. Dies ist für eine gesetzliche Regelung unabdingbar.
Darüber gibt es bereits seit Jahren eine europaweite Diskussion, der sich auch Österreich stellt. Ziel
ist es, den Schutz der betroffenen Personen bei einem derartigen Meldeverfahren (Whistleblowing) durchgängig
zu gewährleisten", sagte Maier. |