Dritter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees liegt vor
Wien (pk) - Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat
den dritten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees vorgelegt. Das Biopatent Monitoring Komitee wurde in Zusammenhang
mit der im Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie der EU vorerst lediglich auf der Grundlage einer Entschließung
des Nationalrates tätig. Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2010 hat der Nationalrat das Komitee auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt, mit der insbesondere dessen Zuständigkeit festgelegt, der Kreis der Mitglieder geregelt
sowie eine auch das Budget des Komitees verwaltende Geschäftsstelle eingerichtet wurde.
Biotechnologie – eine der Schlüsseltechnologien schlechthin
Die moderne Biotechnologie ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaft geworden und gilt als eine der Schlüsseltechnologien
schlechthin. In Österreich handelt es sich um eine noch junge, aber erfolgreiche Branche. 2011 waren in Österreich
113 biotechnologische Unternehmen tätig, welche ca. 11.000 MitarbeiterInnen beschäftigten, von denen
7.300 mit biotechnologischen Tätigkeiten im engeren Sinn befasst waren. Ihr Umsatz betrug 2010 etwa 3 Mrd.
€.
Es handelt sich um eine forschungsintensive Branche. Forschende und produzierende Unternehmen investierten 2010
in Forschung und Entwicklung 173 Mio. €. Rechnet man Forschungsinstitute hinzu, die wie Unternehmen geführt
werden, dann steigt die Summe der F&E-Ausgaben auf 608 Mio. €. Mit nur 0,5 % der Beschäftigten deckt der
Biotechnologiesektor damit 12,5 % der von Unternehmen getätigten F&E-Ausgaben ab.
Patente sind ein wesentlicher Faktor in der biotechnologischen Industrie. Nach einer vom Biopatent Monitoring Komitee
in Auftrag gegebenen Studie des WIFO, die dem Bericht beigefügt ist, hat 2011 jedes Biotechnologie-Unternehmen
in Österreich im Durchschnitt 1,9 Erfindungen pro Jahr zum Patent angemeldet. Österreich liegt damit
über dem europäischen Durchschnitt und hatte von 2007 bis 2009 einen Anteil an allen weltweit erteilten
Biotechnologie-Patenten von 0,8 %. Der technologische Vorteil für Österreich sei dadurch signifikant
gesteigert worden, stellte der Bericht fest.
Aufgabe und Zusammensetzung des Biopatent Monitoring Komitees
Überprüfungsgegenstand des Komitees sind vom Österreichischen Patentamt erteilte bzw. registrierte
Patente und Gebrauchsmuster, weshalb das Österreichische Patentamt am Komitee personell nicht mehr teilnimmt.
Es hat die Auswirkungen der in Umsetzung der EU-Biotechnologie-Richtlinie erlassenen österreichischen Rechtsvorschriften
auf verschiedene Bereiche zu überprüfen: Menschenrechte, Tiere, Pflanzen, ökologische Systeme, Konsumentenschutz,
Landwirtschaft und Interessen der Entwicklungsländer. Der vorliegende Bericht referiert die Ergebnisse der
näheren Untersuchung der Auswirkungen auf die genannten Bereiche und enthält auch eine Betrachtung der
Wahrung von Verpflichtungen aus dem Abkommen über biologische Vielfalt.
In die Arbeit des Österreichischen Biopatent Monitoring Komitees sind neben den Vertretern der zuständigen
bzw. mitberührten Bundesministerien auch Vertreter der Sozialpartner, der Industriellenvereinigung, des Vereins
für Konsumenteninformation, der Bioethikkommission, des Umweltbundesamtes und ein legitimierter Vertreter
des Ökobüros eingebunden. Allerdings haben der Verein für Konsumenteninformation sowie das Ökobüro
unter Hinweis auf mangelnde Ressourcen nicht an den Sitzungen und Beratungen des Komitees teilgenommen.
Rechtliche Auswirkungen der Umsetzung der Biopatentrichtlinie
Es sind seit dem Zweiten Bericht des Komitees keine weiteren, über die damalige Biotechnologie-Umsetzungsnovelle
2005 hinausgehenden gesetzlichen Umsetzungsschritte erfolgt, doch wurde das Komitee durch die Patentgesetznovelle
2009 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die weiterführenden Vorschriften unterhalb der Gesetzesebene
wurden bereits im Zuge des ersten Berichtes vom Komitee analysiert und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
befunden.
Aus Anlass zweier Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat das Komitee
jedoch noch eine Klarstellung hinsichtlich der Auswirkungen der beiden Entscheidungen in der internen Prüfrichtlinie
des Österreichischen Patentamtes angeregt. Das Österreichische Patentamt ist dem Wunsch nachgekommen
und hat u.a. in die Prüfrichtlinie die Feststellung aufgenommen, dass der von der Großen Beschwerdekammer
als Erläuterung gedachte Satz: "Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im Wesentlichen
biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion beruht"
klärungsbedürftig sei, wenn man ihn in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen bringen wolle.
Er sei nämlich in sich derart widersprüchlich, dass eine darauf aufbauende Prognose der zukünftigen
Patentierungspraxis nicht möglich sei. Es werde somit an den Gerichten liegen, die Bedeutung der Formulierung
"im Wesentlichen biologisch" auszulegen, stellte das Patentamt dazu fest.
Hierbei dürfte dann von Relevanz sein, dass die Große Beschwerdekammer in ihren Entscheidungen auch
festgestellt habe, dass der bloße Zusatz von technischen Verfahrensschritten zur Durchführung bzw. Unterstützung
von Verfahren der sexuellen Kreuzung von Genomen von Pflanzen und der nachfolgenden Selektion der Pflanzen diese
Verfahren noch nicht patentierbar macht.
Überprüfung der Erteilungs- und Spruchpraxis des Patentamts
Weiterhin umfasst die Tätigkeit des Komitees die Überprüfung der nationalen Erteilungs- und
Spruchpraxis, also der vom Österreichischen Patentamt selbst erteilten Patente. Im Beobachtungszeitraum Jänner
2009 bis 31. Dezember 2011 wurden in Österreich 31 Patente mit biotechnologischem Bezug überprüft
und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beurteilt. Auch wurde die Bedeutung der Biotechnologie für
Österreich wieder evaluiert.
Das Komitee nahm den vorliegenden Bericht zum Anlass, die Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie auf kleine
und mittlere Unternehmen näher zu beleuchten, und beauftragte daher das WIFO mit Erstellung einer empirischen
Studie zu den wirtschafts- und forschungspolitischen Implikationen der Umsetzung der Biopatentrichtlinie im österreichischen
Patentgesetz. Das Ergebnis ist, dass der Schwerpunkt der Unternehmens- und Forschungstätigkeiten im Bereich
Humanmedizin zu finden sind.
Die negativen Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Forschungstätigkeiten, die aufgrund eines zu umfassenden
Schutzes geistigen Eigentums teilweise befürchtet wurden, seien nicht eingetreten, heißt es in der Studie.
Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie habe die Rechtssicherheit für Biopatente erhöht und damit auch
Anreize für Investitionen geschaffen. Die Studie habe aber auch Anhaltspunkte dafür geliefert, dass kleinere
und mittlere Unternehmen vor allem beim Verfassen von Patentanmeldungen gegenüber großen Unternehmen
benachteiligt seien. Noch relevanter dürften die Größenvorteile im Falle der Durchsetzung von Patenten
sein. Dieser Aspekt müsse in Zukunft noch größere Beachtung finden, heißt es dazu.
Laut Patentgesetz bestehe zwar nur eine Zuständigkeit des Komitees für die vom Österreichischen
Patentamt, nicht aber auch für vom Europäischen Patentamt mit Wirksamkeit für Österreich erteilten
Patente. Um die Ergebnisse seiner Arbeit in einen weiteren europäischen Kontext zu stellen, war es dem Biopatent
Monitoring Komitee auch mit seinem dritten Bericht wichtig, einen Überblick über die vom Europäischen
Gerichtshof und von den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes getroffenen Entscheidungen zu geben.
Der Bericht wird deshalb durch ein Rechtspanorama ergänzt, in dem die wichtigsten anhängigen Fälle
sowie die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene dargestellt werden. |