Abschaffung der Selbstbehalte und Quartalsstatistiken zu Ein-Personen-Unternehmen und KleinstunternehmerInnen
dringend notwendig
Wien (grüne) - "Nicht einmal sechs Prozent aller UnternehmerInnen waren im Jahr
2011 vom Selbstbehalt bei Arztbesuchen befreit, obwohl laut Einkommensstatistiken der Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft (SVA) weitaus mehr Selbständige einen Anspruch gehabt hätten", kommentiert
Ruperta Lichtenecker, Wirtschaftssprecherin der Grünen, die aktuelle Beantwortung Ihrer parlamentarischen
Anfrage durch Gesundheitsminister Stöger. "Fakt ist, dass rund 50 Prozent aller SVA-Versicherten auf
unter 700 Euro im Monat eingestuft sind. Wer kein zusätzliches Einkommen bezieht, hätte Anspruch auf
eine Befreiung vom Selbstbehalt. Denn um vom Selbstbehalt in der SVA befreit zu werden, darf das monatliche Einkommen
bei maximal 815 Euro im Monat liegen", so Lichtenecker. Warum nehmen also so wenige Selbstständig die
Möglichkeit wahr um sich vom Selbstbehalt in der Höhe von 20 Prozent befreien zu lassen? Für die
Wirtschaftssprecherin der Grünen ist die Antwort darauf eindeutig: "Der Knackpunkt liegt ganz klar bei
der mangelnden Transparenz und Informationsweitergabe der SVA an Ihre Versicherten. Die Selbständigen und
insbesondere diejenigen, denen das Wasser ohnehin schon bis zum Hals steht, sind über die Möglichkeit
der Befreiung vom Selbstbehalt bei geringem Einkommen kaum informiert", so Lichtenecker. Deshalb fordert die
Wirtschaftssprecherin der Grünen als Sofortmaßnahme, dass Informationen zu Befreiung von Selbstbehalten
von der SVA stärker und offensiver beworben werden.
"Das betrifft vor allem die Möglichkeit zur Befreiung vom Selbstbehalt bei Arztbesuchen, aber auch die
Möglichkeit zur Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage", betont Lichtenecker. "Das
Ziel muss jedoch die Abschaffung der Selbstbehalte sein", betont Lichtenecker. Studien würden zeigen,
dass Selbstbehalte gesundheitsökonomisch kontraproduktiv und sozial höchst fragwürdig sind, weil
durch die Selbstbehalte präventiver Gesundheitsleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Auch bei der
Erhebung von Daten und Statistiken sieht Lichtenecker noch einigen Nachholbedarf bei der SVA: "Die Anfragebeantwortung
hat zum wiederholten Male aufgezeigt, dass es für die große Gruppe der Ein-Personen-UnternehmerInnen
und KleinstunternehmerInnen in der SVA an einfachem Datenmaterial fehlt. Das ist umso erstaunlicher, als allein
EPU bereits 56 Prozent der SVA-KundInnen stellen. Die Sozialversicherungsanstalt ist dringend angehalten, Statistiken
über EPU und KleinstunternehmerInnen einzuführen und diese in Ihren Jahresbericht zu integrieren. Nur
so können die Strukturen und Prozesse der SVA in Zukunft auch besser an die Realitäten von EPU und KleinstunternehmerInnen
angepasst werden", betont Ruperta Lichtenecker. |