Mehr Prävention bei psychischen Belastungen in Betrieben – Weiterer Baustein im Paket zum
Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Wien (bmask) - Die am 16.08. von Sozialminister Rudolf Hundstorfer in Begutachtung geschickte Novelle
zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchg) bringt die verstärkte Berücksichtigung psychischer Belastungen
bei der betrieblichen Prävention. "Wir wissen, dass in der Arbeitswelt psychische Belastungen und Gefährdungen
zunehmen. Diese sind oft die Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen", so Hundstorfer.
Die Novelle regelt nun klar, dass im Betrieb auch Gefahren ermittelt und beurteilt werden müssen, die zu psychischen
Belastungen führen können. "Nach der Gesundheitsstraße, dem Präventivprogramm fit2work
und der kürzlich in Begutachtung geschickten Invaliditätspension Neu baut auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit", unterstrich der Sozialminister.
Schon bisher war der Arbeitgeber verpflichtet, den einzelnen Arbeitsplatz auf Gefährdungen der physischen
Gesundheit des Arbeitnehmers - etwa durch Chemikalien, gefährliche Arbeitsvorgänge usw. - zu evaluieren.
Nunmehr sind auch Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu überprüfen. Damit sollen Fehlbelastungen,
die zu psychischen Erkrankungen führen, vermieden werden, indem entsprechende Maßnahmen zur Verhütung
arbeitsbedingter psychischer Belastungen gesetzt werden müssen. Dies können etwa Änderungen bei
den Arbeitsabläufen oder die Klärung von Zuständigkeiten sein. Außerdem sollen in Zukunft
auch geeignete Fachleute, insbesondere ArbeitspsychologInnen, mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren betraut
werden können.
Mit den geplanten Änderungen werden auch weitere notwendige Aktualisierungen und Anpassungen durchgeführt
z.B. die Erhöhung der Geldstrafen um 15 Prozent. |