Hiegelsberger: Oö. Katastrophenfonds bietet rasche und unbürokratische Hilfe   

erstellt am
14. 08. 12

Linz (lk) - Die Regierungssitzung des Landes OÖ vom 13.08. sichert zusätzlich zu den bereits ausbezahlten 305.000 Euro eine weitere Tranche aus dem Katastrophenfonds im Wert von 215.000 Euro für die Unwetter-Opfer vom 20. Juni 2012 zu. Hauptbetroffen waren von dem Unwetterereignis die Bezirke Braunau, Ried im Innkreis und Vöcklabruck.

"Der Katastrophenfonds des Landes Oberösterreich hilft rasch und unbürokratisch. Weitere 215.000,- Euro wurden in der heutigen Regierungssitzung für Geschädigte freigegeben“, betont der zuständige Landesrat Max Hiegelsberger zur Auszahlung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds, die in der heutigen Regierungssitzung beschlossen wurden. „Es braucht niemand Angst haben, dass er auf der Strecke bleibt. Der Katastrophenfonds ist ein bewährtes und eingespieltes System. Für die Betroffenen wurde daher umgehend Unterstützung aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt“, so der Landesrat weiter.

„Mit der Auszahlung der Gelder aus dem Katastrophenfonds sind wir den Menschen im Wort und setzten die notwendigen Maßnahmen. Denn für die Betroffenen ist eine rasche und unbürokratische Hilfe das wichtigste, um die Schäden zu beseitigen und schnell in ein normales Leben zurück zu finden“, betont der für den Katastrophenfonds des Landes Oberösterreich zuständige Landesrat weiter.

Insgesamt wurden im heurigen Jahr bis dato 541 Anträge auf Unterstützung aus dem Katrastrophenfonds gestellt. Die Antragstellung erfolgt ausnahmslos über die Gemeindeämter, Stadtämter oder Magistrate, in deren Gebiet der Schaden entstanden ist. Die Anträge liegen dort auf, können aber auch von der Homepage des Landes unter www.land-oberoesterreich.gv.at (Themen > Formulare > Land- und Forstwirtschaft) herunter geladen werden. Gemeinden, Stadtämter oder Magistrate bestätigen den Schaden dem Grunde nach und schicken die Anträge zur Abwicklung an den Katastrophenfonds bei der zuständigen Abteilung Land- und Forstwirtschaft.

Die Gemeinden leiten den Antrag umgehend an den Katastrophenfonds des Landes weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenfonds nehmen nach Einlangen der Anträge Kontakt mit den Antragsstellern auf. Für spezielle Fragen zur Schadensbewältigung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenfonds innerhalb der Bürozeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 13.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) telefonisch zur Verfügung unter der Nummer 0732/ 7720 – 118 08, oder – 118 09, oder - 118 07. 30 Tage haben die Betroffenen Zeit für die Antragsstellung.

„Die Anträge werden korrekt, rasch und unbürokratisch behandelt, nach dem Motto – wer rasch hilft, hilft doppelt. So beträgt die durchschnittliche Auszahlungsdauer der ersten Rate (vom Einlangen des Antrages bei uns bis zur Auszahlung der ersten Akontozahlung) nur 19 Tage“, erklärt Hiegelsberger. "Dass es bis heute trotz der hohen Anzahl von Anträgen noch keine Beschwerden bei der Schadenskommission gegeben hat, bestärkt uns, den eingeschlagenen Weg, bei dem für jeden Fall ein individuelles Finanzierungs- und Hilfsprogramm inklusive Beratung aufgestellt wird, fortzusetzen", sagt Katastrophenschutz-Landesrat Max Hiegelsberger abschließend.
     
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