Berlin (bmeia) - In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen
in Deutschland – vor allem im süddeutschen Raum – zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich
Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt
würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung
unterscheidet.
Die Österreichische Botschaft Berlin stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar:
Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen
sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes besteht
vor diesem Hintergrund keinerlei Rechtsgrundlage. |