Fekter für Gesetz gegen teure "Wahlzuckerl"
Wien (bmf) - Schon derzeit ist vorgeschrieben, dass die Höhe der Kosten, die durch eine neue
gesetzliche Regelung entstehen und deren künftige Entwicklung in einer Gesetzesvorlage angeführt werden
müssen. Künftig könnte sich die Finanzministerin eine Ausweitung dieses Prinzips vorstellen. Demnach
müsste in den jeweiligen Gesetzen auch ausdrücklich angeführt werden, welche Auswirkungen die jeweilige
Maßnahme auf die Staatsverschuldung hat. „Dieser erweiterte Schulden-Check für Gesetzesanträge
soll eine Kostenexplosion verhindern und das Kostenbewusstsein erhöhen“, so Finanzministerin Maria Fekter.
Vor allem soll mit dieser Maßnahme aber vermieden werden, dass es kurz vor Wahlen erneut zu kostspieligen
Vorhaben kommt, die wieder höhere Schulden zur Folge haben. „Die Wahlzuckerl vor den Wahlen kommen Österreich
teuer zu stehen. Das ist nicht tragbar. Mit der Ausweitung des Schulden-Checks müssten jene, die gerne „Wünschdirwas“
spielen, auch gleich konkrete Gegenfinanzierungsvorschläge bringen“, erklärt Fekter.
„Die Zeit des Verteilens – insbesondere knapp vor Wahlen – ist vorbei. Wir müssen unsere Schulden Schritt
für Schritt abbauen, denn nur so können wir die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern und Stabilität,
Sicherheit und Wohlstand langfristig gewährleisten“, betont die Finanzministerin abschließend |