Umfassendes Informationsangebot an Universitäten - Neuregelung der Inskription gilt heuer
erstmals – Minister Töchterle besucht mit Rektor Engl "Studienzulassung" an Universität Wien
Wien (bmwf) - "Vor dem Studium kommt das Inskribieren" - diesen Herbst gilt erstmals die
Neuregelung der Inskription: Die allgemeine Frist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu
einem Bachelor- oder Diplomstudium endet österreichweit einheitlich am 5. September. Die Neuregelung wird
begleitet von einem umfassenden Informations- und Serviceangebot, um (angehende) Studierende rechtzeitig auf die
Neuregelung aufmerksam zu machen. Am 20.08. besuchte Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle
die Beratungsstelle "Student Point" und die "Studienzulassung" an der Universität Wien,
um sich vor Ort ein Bild über die Informations- und Beratungstätigkeit zur neuen Inskriptionsfrist zu
machen. Begleitet wurde er dabei vom Rektor der Universität Wien, Dr. Heinz W. Engl.
"Die Neuregelung bringt den Universitäten ein Mehr an Planungssicherheit und -möglichkeit, davon
profitieren die Studierenden und Lehrenden", so der Minister. Erarbeitet wurde die Neuregelung aus der Praxis
für die Praxis: "Wir haben sie gemeinsam mit jenen erarbeitet, die sie nun mit Leben erfüllen",
verwies Töchterle auf die gute Zusammenarbeit mit der Universitätenkonferenz und der Hochschüler/innenschaft.
Derzeit wird über die Neuregelung umfassend an Universitäten sowie in Print- und Onlinemedien informiert,
auch an Schulen wurden die Maturanten zu Schulende auf die Neuregelung aufmerksam gemacht. Sämtliche Informationen
finden sich u.a. auf http://www.studienbeginn.at
"Die neue Inskriptionsregelung macht es der Universität nun möglich, die Lehrveranstaltungsplanung
in Hinblick auf das im Oktober beginnende Studienjahr zu verbessern. Bisher kannte die Universität die Zahl
der NeubeginnerInnen erst nach dem Beginn des Studienjahres", so Rektor Heinz W. Engl. "Wir können
nun im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Universität zusätzliche Parallellehrveranstaltungen
anbieten und damit die Betreuungssituation gerade in der wichtigen Studieneingangsphase verbessern."
Neuregelung der Inskription
Die von BMWF, uniko und ÖH erarbeiteten (neuen) Rahmenbedingungen für die Erstzulassung zu Bachelor-
und Diplomstudien im Überblick:
- Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung (nicht also Fortsetzung des Studiums) zu einem
Bachelor- oder Diplomstudium bis 5. September. Für Studien mit Aufnahmeverfahren bzw. Aufnahmebedingungen
oder Eignungstests werden aufgrund des dadurch benötigten Zeitaufwands eigene Fristen festgelegt (zB Psychologie,
Publizistik, Medizin, Kunststudien, Sport).
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate (wie bisher) nach Anhörung des Senats fest, das Ende
ist österreichweit einheitlich.
- Durch einen klar definierten Ausnahmekatalog werden Härten in Einzelfällen abgemildert. Die Nachfrist
für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet am 30. November
- Frist zur Fortsetzungsmeldung (wie bisher): 30. November
- Analoge Regelungen für die Zulassung zum Sommersemester (5. Februar, Nachfrist bis 30. April)
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