Leistungen der öffentlichen Hand sollen transparent werden
Wien (pk) - Ziel der Regierungsvorlage eines Transparenzdatenbankgesetzes ist es, die von der öffentlichen
Hand empfangenen Leistungen durch Einrichtung eines Transparenzportals übersichtlich darzustellen und öffentlich
zugänglich zu machen. Die öffentliche Hand soll so die Möglichkeit erhalten, die Leistungen nach
unterschiedlichen Kriterien systematisch abzufragen und die einzelnen Leistungsangebote besser aufeinander abzustimmen,
heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen. Konkret werden in der Transparenzdatenbank Sozialversicherungsleistungen,
Ruhe- und Versorgungsbezüge, ertragsteuerliche Ersparnisse, Förderungen, Transferzahlungen, Ersparnisse
aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital sowie Sachleistungen erfasst. Die Speicherung
der Daten fällt dabei in den Aufgabenbereich der Bundesrechenzentrum GmbH, die als datenschutzrechtliche Dienstleisterin
des Finanzministeriums tätig wird.
Die Kosten des Bundesrechenzentrums für die Errichtung der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals
werden mit einer Million Euro geschätzt, die Kosten für den laufenden Betrieb sollen rund 300.000 Euro
betragen. Durch die Möglichkeit, die Daten über Leistungsangebote und Leistungen zentral und systematisch
abfragen zu können, ist aber, wie in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betont wird,
längerfristig mit einer Kostensenkung durch effizientere Verwaltungstätigkeit zu rechnen.
Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
Ein Vertrag mit Deutschland bietet eine gesetzliche Basis für die bilaterale Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit. Vorgesehen ist dabei vor
allem eine umfassende Amtshilfeleistung der Kontrollbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten, ausgenommen bleiben aber Amtshilfe zur Einbringung von Abgaben und anderer Geldleistungen
sowie die justizielle Rechtshilfe.
Anpassungen bei Steuerabkommen mit der Schweiz und Zypern
Durch entsprechende Protokolle werden zwei Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Zypern an den neuen OECD-Standard
betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst. Ausganspunkt der Änderungen war die
Feststellung im Österreich-Bericht des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes,
dass die ursprüngliche Bedingung, wonach Name und Anschrift des Informationsträgers immer anzugeben sind,
nicht dem OECD-Standard entspricht. Vielmehr haben diese Angaben zwingend nur dann zu erfolgen, wenn sie dem ersuchenden
Staat bekannt sind. Um den im Bericht enthaltenen Feststellungen zu entsprechen und um allfällige gegen Österreich
gerichtete Maßnahmen des Global Forum oder einzelner Mitgliedstaaten wegen Nichterfüllung des OECD-Standards
zu verhindern, erfolgt nun eine Revision der beiden Schlussprotokolle durch Übernahme des aus dem OECD-Musterabkommen
über den Informationsaustausch stammenden Wortlauts. |