Brüssel (ec.europe) - Im Jahr 2011 wurden mehr als 21 000 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die aufgrund der Wirtschaftskrise und der Auswirkungen der Globalisierung entlassen worden waren,
aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bei der Suche nach einem neuen
Arbeitsplatz unterstützt. Dies geht aus einem heute von der Europäischen Kommission angenommenen Bericht
hervor. Danach wurden 2011 insgesamt 128 Mio. EUR aus dem EU-Globalisierungsfonds für entlassene Arbeitskräfte
aus zwölf Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal und Tschechische Republik) bereitgestellt.
László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, sagte dazu: „Der
Europäische Globalisierungsfonds hat sich als effizientes und wirksames Werkzeug für Menschen bewährt,
die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Er bringt die europäische Solidarität konkret zum Ausdruck und
ist gleichzeitig ein praktisches Instrument, das Menschen und Regionen hilft, die Folgen von Massenentlassungen
zu bewältigen. Dank dem Fonds können Mitgliedstaaten gezielt Maßnahmen fördern, die auf die
jeweilige Lage der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Seit der Einrichtung des
Fonds im Jahr 2007 erhielten oder erhalten insgesamt rund 91 000 entlassene Arbeitskräfte Unterstützung
aus dem EGF für Schulungen, die Arbeitssuche oder andere Maßnahmen. Der EGF wird auch weiterhin eine
entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielen.“
Laut dem fünften Jahresbericht über die Tätigkeit und die Ergebnisse des EGF lagen die 2011 an die
Mitgliedstaaten ausgezahlten EGF-Beiträge um 50 % höher als im Vorjahr. 2011 nahmen das Europäische
Parlament und der Rat der Europäischen Union 22 Beschlüsse zur Inanspruchnahme des EGF an. Die Tschechische
Republik und Griechenland nahmen die EGF-Hilfen 2011 zum ersten Mal in Anspruch.
Die EGF-Mittel wurden gewährt, um über einen Zeitraum von 24 Monaten nach Antragstellung aktive arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen zu kofinanzieren, die von den zwölf Mitgliedstaaten für die Arbeitskräfte vorgeschlagen
und durchgeführt wurden. Der EGF kofinanzierte die Maßnahmen zu 65 %, die verbleibenden 35 % wurden
aus nationalen Quellen bereitgestellt. Im Einzelnen wurden den Arbeitsuchenden u. a. folgende Maßnahmen angeboten:
intensive, maßgeschneiderte Unterstützung bei der Arbeitssuche, diverse berufliche Schulungen, Maßnahmen
zur Weiterqualifizierung und Umschulung, befristete finanzielle Anreize/Beihilfen für die Dauer der aktiven
Maßnahmen sowie weitere Arten von Maßnahmen wie Unterstützung bei der Unternehmensgründung
und öffentliche Beschäftigungsprogramme.
Im Jahresbericht wird zudem beschrieben, wie vier EGF-Finanzbeiträge, die drei Mitgliedstaaten (Belgien, Schweden,
Irland) in den vorangegangenen Jahren gewährt wurden, verwendet wurden und wie sie den entlassenen Arbeitskräften
geholfen haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Ergebnisse sind vielversprechend: 2352 Arbeitskräfte
(45 % von insgesamt 5228 aus dem EGF unterstützten Arbeitskräften), die von Unternehmen in der Automobil-,
der Textil- und der Computerbranche entlassen worden waren, hatten am Ende des Unterstützungszeitraums (Mitte
2011) einen neuen Arbeitsplatz gefunden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen.
Die guten Ergebnisse bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zeigen, dass ein längerer Unterstützungszeitraum
und ein höherer EU-Kofinanzierungssatz (als Ergebnis der Änderung der EGF-Verordnung im Jahr 2009) sowohl
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch den lokalen und regionalen Arbeitsmärkten zugute kommen.
Hintergrund
Der EGF wurde auf Vorschlag von Kommissionspräsident Barroso Ende 2006 vom Europäischen Parlament und
vom Rat eingerichtet und soll Arbeitskräfte unterstützen, die aufgrund der Folgen der Globalisierung
ihren Arbeitsplatz verlieren.
Seit Aufnahme der Tätigkeit des EGF im Jahr 2007 gingen 101 Anträge ein: 20 Mitgliedstaaten beantragten
insgesamt 440,5 Mio. EUR zur Unterstützung von rund 91 000 entlassenen Arbeitskräften. Seit der Änderung
der EGF-Verordnung im Jahr 20091 reichten immer mehr Mitgliedstaaten Anträge für immer mehr Wirtschaftszweige
ein.
Was die 19 Dossiers betrifft, zu denen endgültige Ergebnisse vorliegen und die vollständig von der Kommission
ausgewertet und abgewickelt wurden, stellten die Mitgliedstaaten fest, dass sich persönliche Situation, Selbstvertrauen
und Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Arbeitskräfte dank der EGF-Hilfen und -Angebote verbesserten,
auch wenn nicht in allen Fällen schnell eine neue Beschäftigung gefunden wurde.
Mithilfe des EGF konnten die Mitgliedstaaten in den von den Entlassungen betroffenen Regionen hinsichtlich der
Zahl der unterstützten Personen, der Dauer, der Art und der Qualität der Unterstützung umfassender
handeln, als es ohne die EGF-Mittel möglich gewesen wäre. Dank der EU-Mittel waren die Länder in
der Lage, flexibler auf die derzeitigen beschäftigungspolitischen Herausforderungen zu reagieren, Geringqualifizierten
und schwer zu vermittelnden Arbeitssuchenden mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und innovative Maßnahmen
in ihre Unterstützungspakete aufzunehmen.
In ihrem Entwurf des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 hat die Kommission angeregt, die EU
solle sich auch weiterhin mithilfe des EGF solidarisch mit entlassenen Arbeitskräften und den betroffenen
Regionen zeigen. Außerdem hat sie eine Ausweitung auf zusätzliche Kategorien wie Selbständige und
Leiharbeiter vorgeschlagen. Aufgrund des Kommissionsvorschlags wäre der EGF in der Lage, auch auf Massenentlassungen
wegen unvorhergesehener Krisen sowie auf negative Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Landwirtschaft zu reagieren,
indem Landwirten vorübergehende Unterstützung zur Erleichterung der Anpassung geboten wird. |