Förderung des Nationalen Qualitätszertifikats (NQZ) in einer Novelle des Bundes-Seniorengesetzes
verankert
Wien (bmask) - Am 04.09. wurde eine Novelle des Bundes-Seniorengesetzes vom Ministerrat angenommen,
mit der das Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime in Österreich (NQZ) in den
Regelbetrieb übergeleitet wird. "Mit dieser Novelle werden die Voraussetzungen für die Förderung
eines einheitlichen, freiwilligen Verfahrens zur Bewertung von Alten- und Pflegeheimen geschaffen", erklärt
Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Neben der Förderung einer gemeinnützigen Zertifizierungseinrichtung durch den Bund sieht die Novelle
vor, dass die für die Heime vorrangig zuständigen Länder sich sowohl im Hinblick auf die Gestaltung
der Rahmenbedingungen für das NQZ als auch bei den konkreten Zertifizierungen maßgeblich einbringen.
"So etwa ist eine befürwortende Stellungnahme des Landes notwendig, damit sich ein Alten- und Pflegeheim
zertifizieren lassen kann", betont Hundstorfer. "Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass
nur Häuser, die sich an die landesgesetzlichen Regelungen halten, das Zertifikat erhalten können."
Während der Bund die Kosten für die Vorbereitung der Zertifizierung übernimmt, indem er eine geeignete
Zertifizierungseinrichtung fördert, ist vorgesehen, dass die Länder den überwiegenden Teil der Kosten
der jeweiligen Zertifizierung übernehmen. "Damit wollen wir sicherstellen, dass nicht nur finanzkräftige
Träger sich Zertifizierungen leisten können", erläutert Hundstorfer. "In der Probephase
haben wir gemeinsam mit den Ländern darauf geachtet, dass in etwa gleich viele private wie öffentliche
Häuser zertifiziert wurden".
Voraussetzung für die Zertifizierung ist allerdings auch, dass die Häuser von sich aus bereits weitreichende
und systematische Maßnahmen zur Sicherstellung der größtmöglichen individuellen Lebensqualität
ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gesetzt haben. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist Voraussetzung,
um die Qualitätsentwicklung eines Hauses im NQZ abbilden zu können. "Immerhin 25% der rund 850 Alten-
und Pflegeheime in Österreich erfüllen diese Voraussetzung bereits", erklärt Hundstorfer.
Wie in der Wirtschaft tragen Qualitätsentwicklungsmaßnahmen auch in Alten- und Pflegeheimen dazu bei,
die Abläufe zu optimieren, Ressourcen besser auszuschöpfen und Zeitkontingente effektiv zu nutzen. "Dies
ist umso wichtiger, als Tarifvorgaben ein verstärktes Kostenbewusstsein der Alten- und Pflegeheime fordern",
meint Hundstorfer. "Noch wichtiger aber ist, dass diese Maßnahmen vor allem den Bewohnerinnen und Bewohnern
zugute kommen".
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wird die bereits grundsätzlich zwischen dem Bund und den Ländern
vereinbarte Überleitung des NQZ von der Probephase in den Regelbetrieb ermöglicht. Darüber hinaus
wird eine der Empfehlungen des Bundesplanes für Seniorinnen und Senioren, der entsprechend dem Bundes-Seniorengesetz
ausgearbeitet und 2012 vom Bundesseniorenbeirat, der Regierung und dem Nationalrat angenommen wurde, bereits umgesetzt.
Ziel dieses Bundesplanes ist es, die Lebensqualität der älteren Menschen zu wahren bzw. zu verbessern. |