Bevölkerung soll am 20. Jänner über Berufsheer abstimmen
Wien (pk) - Das Vorhaben der Regierung, über die Abschaffung der Wehrpflicht eine Volksbefragung
abzuhalten, nimmt konkrete Formen an. Ein entsprechender Antrag mit der genauen Fragestellung wurde im Nationalrat
eingebracht. "Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres
oder sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?" lautet die konkrete
Frageformel. Als Termin für die Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen. Am Wort ist nun
der Nationalrat, die Vorberatung des Antrags obliegt dem Hauptausschuss.
Begründet wird der Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung zur Abschaffung der Wehrpflicht von der
Regierung damit, dass das österreichische Bundesheer in den kommenden Jahren in vielfacher Weise gefordert
ist und dabei der Frage der Organisation des Heeres eine entscheidende Bedeutung zukommt. Es gehe um die Sicherheit
und den sozialen Zusammenhalt in Österreich, heißt es in den Erläuterungen. Die Regierung verspricht
auch, das Ergebnis der Volksbefragung verbindlich umzusetzen.
Was das weitere Procedere betrifft, wird Nationalratspräsidentin Barbara Prammer den Antrag der Bundesregierung
gemäß Geschäftsordnung zunächst dem Hauptausschuss zur Vorberatung zuweisen. Sowohl der Hauptausschuss
als auch in weiterer Folge das Plenum des Nationalrats könnten theoretisch noch Änderungen an der Fragestellung
vornehmen. Auch ein eigener Alternativantrag von zumindest fünf Abgeordneten ist möglich. Für die
endgültige Beschlussfassung im Nationalrat reicht eine einfache Mehrheit.
Angeordnet wird die Volksbefragung schließlich vom Bundespräsidenten durch Kundmachung im Bundesgesetzblatt
in Form einer "allgemeinen Entschließung". Stimmberechtigt sind all jene ÖsterreicherInnen,
die am Befragungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (16 Jahre alt sind).
Geregelt ist das Procedere zur Abhaltung einer Volksbefragung im Artikel 49b der Bundesverfassung. |