Strache:
Bundesregierung muss völkerrechtlichen Vorbehalt gegen ESM einbringen
Österreichische Steuerzahler müssen mit ESM Niedrigsteuerländer subventionieren
– Freiheitliche fordern weiter Volksabstimmung
Wien (fpd) - In seiner Pressekonferenz vom 13.09. befasste sich FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache
mit dem Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 12.09. über den ESM. In seiner
Kritik sei das Verfassungsgericht im Grunde identisch mit der Kritik der FPÖ gewesen, dass die Höhe des
ESM nämlich unbegrenzt sei, was alle Lügen strafe, die anderes behauptet hätten. Es ist für
Strache daher umso bedauerlicher, dass die Richter in Karlsruhe nicht den Mut gehabt haben, diesen Unrechtsschirm
als Ganzes zu kippen.
Strache bezeichnete den ESM als Enteignungs- und Infektionsmechanismus, der schnurstracks in die Schulden- und
Transferunion führe. Damit werde der Weg in einen zentralistischen EU-Superstaat ohne Souveränität
der Mitgliedsvölker geebnet. Dass der deutsche Gerichtshof Vorbehalte formuliert habe, ändere nichts
an der grundsätzlichen Fehlkonstruktion. Für Österreich verlangt Strache auch weiterhin eine Volksabstimmung.
Nichtsdestoweniger sind die vom Karlsruher Gericht formulierten Vorbehalte laut Strache ein Arbeitsauftrag an die
österreichische Bundesregierung. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine Grenze für
die Zulässigkeit von Haftungen auf 190 Milliarden Euro festgelegt, darüber hinausgehende Zahlungen in
den ESM sollen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sein. In Österreich gibt es hingegen keine Obergrenze,
die derzeit vereinbarte Summe von rund 20 Milliarden Euro kann jederzeit ohne Beschluss des Nationalrats überschritten
werden, das Worst-Case-Szenario beträgt 386 Milliarden Euro. Es sei jetzt das Mindeste, dass Österreich
auch völkerrechtlich sicherstelle, dass unsere Haftungen nicht erhöht werden können. "Die österreichische
Bundesregierung hat unserer Ansicht nach also einen völkerrechtlichen Vorbehalt gegen den ESM einzubringen,
um endgültig klarzustellen, mit wie vielen Milliarden Euro Österreich nun tatsächlich für den
ESM haftet", forderte Strache.
Die FPÖ habe immer die Meinung vertreten, dass dies im ESM Vertrag nicht klar geregelt sei. "Das Argument
von Vizekanzler Spindelegger, dass wir durch die beiden sogenannten Unterausschüsse ein Mitspracherecht hätten,
wie viel Geld wir nun in den ESM schicken, ist schlichtweg nicht richtig", so Strache. "Denn unsere Bundesverfassung
bzw. unsere gesetzlichen Bestimmungen haben keine völkerrechtliche Außenwirkung. Das heißt, wir
haben einen Vertrag unterschrieben und den haben wir zu erfüllen. Dem Ausland bzw. dem ESM-Rat ist es vollkommen
egal, wie, wo oder wann bei uns etwas zur Abstimmung gebracht wird. Die werden sagen: "Her mit der Marie!"
und wir haben zu überweisen."
Diese "Mitbestimmung" des österreichischen Nationalrats sei ein reiner Etikettenschwindel. "Diese
beiden ESM-Ausschüsse sind noch nicht einmal konstituiert worden", kritisierte Strache. Über den
Sommer wäre genügend Zeit gewesen, die vorbereitenden Maßnahmen zu treffen, "aber nein, nichts
wurde gemacht, und ich kann Ihnen auch sagen warum: Weil man gar nicht möchte, dass dieses Pseudo-Kontrollgremium
überhaupt eingerichtet wird."
Österreich sei ein Hochsteuerland, die Abgabenquote betrage rund 42 Prozent, führte der FPÖ-Bundesparteiobmann
aus. "Die Geldmittel zur Dotierung des österreichischen Anteils am ESM stammen von österreichischen
Steuerzahlern oder, präziser gesagt, sie sind - da ja bekanntlich keine staatlichen Ersparnisse vorhanden
sind - künftig von österreichischen Steuerzahlern zu erarbeiten und abzuzahlen."
Mit diesen Mitteln sollen nun Staaten unterstützt werden, die zumindest teilweise eine erheblich niedrigere
Abgaben- und Steuerquote aufweisen und noch dazu die offiziell vorgeschriebenen Steuern vielfach auch nicht mit
derselben Vehemenz eintreiben wie die österreichische Finanzverwaltung, wie dies etwa bei Griechenland notorisch
ist.
Die Abgabenquoten dringender Kandidaten für ESM-Hilfen betragen:
- Griechenland 31,6 Prozent,
- Irland 28,9 Prozent
- Italien 42,5 Prozent
- Portugal 33,2 Prozent
- Spanien 31,1 Prozent
- Zypern 36,2 Prozent
"Mit Ausnahme von Italien belasten also alle bislang in Rede stehenden ESM-Hilfesucher ihre Bevölkerung
und ihre Unternehmen erheblich weniger mit Steuern und Abgaben als Österreich", erklärte Strache.
Der ESM-Vertrag bedeute also nichts anderes, als dass der österreichische Steuerzahler gezwungen werde, die
relative Begünstigung der Steuerzahler anderer Staaten zu subventionieren. "Wenn Griechenland, Irland,
Spanien, Portugal u.a. die Steuern fordern und vor allem auch tatsächlich einheben würden, die die österreichische
Bundesgesetzgebung den österreichischen Staatsbürgern zumutet, bräuchten sie allesamt keine Hilfe
von Österreich bzw. von Österreichs Steuerzahlern."
Strache zeigte dies am konkreten Beispiel Zyperns: Zypern gilt vergleichsweise als "Steuerparadies":
So beträgt der Höchststeuersatz aus der Einkommensteuer nur 30 Prozent (im Vergleich zu 50 Prozent in
Österreich). An Mehrwertsteuer werden nur 15 Prozent eingehoben (im Vergleich zu 20 Prozent in Österreich).
Zypern erhebt mit 10 Prozent die niedrigsten Körperschaftsteuern EU-weit (im Vergleich zu 25 Prozent in Österreich).
Gleichzeitig gilt Zypern als Kandidat für ESM-Gelder.
Es ist für Strache nun objektiv unsachlich, mit den Erträgnissen der "Hochsteuern", die den
österreichischen Steuerzahlern abgenötigt werden, Staaten zu unterstützen, die vergleichsweise als
"Steuerparadiese" zu werten sind. Es sei gleichermaßen objektiv unsachlich, Staaten zu unterstützen,
die - was im Besonderen bei Griechenland notorisch sei - weder willens noch in der Lage seien, die gesetzlich gebotenen
Steuern auch einzuheben. Die österreichische Bundesverwaltung habe nicht die Aufgabe - vom Ergebnis her betrachtet
- , zypriotische Briefkastenfirmen, griechische Steuerhinterzieher und ähnliche Phänomene zu subventionieren,
sondern die Interessen der österreichischen Bürger, im Besonderen aber der österreichischen Steuerzahler
wahrzunehmen.
Strache befasste sich auch mit der angekündigten Verfassungsklage gegen den ESM auf dem Weg über die
Kärntner Landesregierung nach Kundmachung des ESM. Es handelt es sich dabei um einen sogenannten "Antrag
auf Gesetzesprüfung bzw. Staatsvertragsprüfung in Bezug auf Art 23i Abs 4 B-VG bzw. den Vertrag über
einen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag)".
Darin wird beantragt, den ESM zur Gänze als rechtswidrig darzustellen. Dies wird auch in mehreren Punkten
begründet, erläuterte Strache, und zwar mit dem mangelnden Normsetzungswillen des Bundespräsidenten,
den Abschluss des ESM-Vertrags in einem verfehlten Verfahren, der mangelhaften Erhebung von Entscheidungsgrundlagen,
der Unsachlichkeit der im ESM-Vertrag vorgesehenen Geldtransfers, der systemischen Unsachlichkeit der Subventionierung
von "Steueroasen" und Ähnlichem durch Österreich, der Missachtung der Maastricht-Kriterien,
der Abtretung von mehr als bloß einzelnen Hoheitsrechten und einiges mehr. Die Klage wird, sobald sie eingebracht
ist, detailliert präsentiert.
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Leichtfried: Strache brilliert mit europapolitischer Ahnungslosigkeit
ESM bringt Eurozone mehr Stabilität - Verfassungsrichter urteilen unabhängig,
nicht auf Zurufe aus der Politik
Wien (sk) - Der Delegationsleiter der SPÖ-EU-Abgeordneten, Jörg Leichtfried, betont am
13.09. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ein
wesentliches Instrument zur Stabilisierung der Eurozone ist. In Richtung FPÖ-Chef Strache, der heute in einer
Pressekonferenz das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts für den ESM kritisiert hatte, sagt Leichtfried:
"Mit derlei verantwortungslosen und unqualifizierten Ansagen schießt sich Strache selbst ins Aus. Er
hat offensichtlich keine Vorstellung von den ökonomischen Verflechtungen innerhalb der Eurozone und ist damit
eine echte wirtschaftliche Gefahr für Österreich." Denn wenn jene Länder der Eurozone, die
größere Schuldenprobleme haben, keine Unterstützung bekommen, hat das auch Auswirkungen auf Österreichs
Arbeitsmarkt und Handel.
"Strache müsste genau wissen, dass 70 Prozent der österreichischen Exporte in die Eurozone gehen
und eine Million Arbeitsplätze damit zusammenhängen", betonte Leichtfried. Allein in der Steiermark
hängt jeder zweite Arbeitsplatz vom Export ab, vor allem in der Autoindustrie. "Eine Eurozone, aus der
Länder mit finanziellen Schwierigkeiten austreten, würde Österreich in eine tiefe Rezession führen,
die Arbeitslosenrate würde rapide ansteigen", erläutert der SPÖ-EU-Abgeordnete und kritisiert:
"Straches Ansagen führen die Bürgerinnen und Bürger nur in die Irre." Alles spreche dafür,
unsere gemeinsame Währung zu erhalten. Mit dem Karlsruher Urteil zum ESM sei der "Weg frei für eine
Stabilisierung in der Krisenbewältigung" und "ein Sicherheitsnetz gegenüber den Finanzspekulanten"
geschaffen worden. "Stabilität, aber auch Solidarität bedeutet Strache offensichtlich weniger als
populistisches Redenschwingen", so der SPÖ-EU-Abgeordnete.
Den deutschen Verfassungsrichtern zu unterstellen, sie hätten ihre Entscheidung aufgrund politischen Drucks
gefällt und dem österreichischen Bundespräsidenten Verfassungsbruch vorzuwerfen, bezeichnet Leichtfried
als "absurd".
"Auch der Vorwurf, die Mitgliedstaaten hätten in Sachen ESM nichts mehr mitzureden, ist Unfug: Umfassende
Informationsrechte für das Parlament und weitgehende Mitspracherechte der Abgeordneten wurden in Österreich
bereits im Juni beschlossen", betonte Leichtfried, der durch das Karlsruher Urteil und die dabei geäußerten
Vorbehalte der Richter auch die Mitsprache des Europäischen Parlaments gewährleistet sieht. |
Bucher will "Tag der Demokratie" für Volksbefragungen
"Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung richtig entscheidet!"
Wien (bzö) - Zu Fragen bei Unstimmigkeiten der Regierung sollen die Vorstellungen der Bevölkerung
abgefragt werden, verlangte BZÖ-Bündnis- und Klubobmann Abg. Josef Bucher im Rahmen einer Pressekonferenz
und schlug einen "Tag der Demokratie" für Volksbefragungen vor. Während derzeit "Demokratie
ist, was Rot und Schwarz wollen" sei ein Super-Sonntag der Volksbefragungen "ein Notwehrakt der Bürger
gegen die Untätigkeit der Regierung", so Bucher. Als Termin will der BZÖ-Chef den 20. Jänner,
den Tag der Volksbefragung über die Wehrpflicht, fünf wichtige Fragen kann sich Bucher vorstellen.
"Wollen Sie ein einfaches und gerechtes Steuersystem?" könnte eine der Fragen sein, so Bucher. Dabei
sollte das BZÖ-Modell der "Flat Tax" zur Befragung stehen. Statt "Wehrpflicht - ja oder nein?"
müsse das gesamte Sicherheitskonzept zur Diskussion stehen, verlangte Bucher. So müsse auch abgefragt
werden, ob Österreich allein für seine Sicherheit sorgen soll, oder in einem Verband wie etwa der NATO.
Bucher: "Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung richtig entscheidet!"
Auch zu einer Reform der politischen Gremien, wie etwa dem BZÖ-Vorschlag zu einer Verkleinerung von Nationalrat
und Landesregierungen sei das Volk zu befragen. Für Bucher durchaus vorstellbar ist auch eine Befragung, ob
die ÖBB privatisiert werden sollen. Unbedingt nötig ist für den BZÖ-Chef aber eine Befragung
zum ESM, "weil über unseren Wohlstand und den unserer Kinder und Enkelkinder entschieden wird!"
Man dürfe es in diesem wichtigen Punkt "nicht ein oder zwei Parteien das Vorgehen überlassen, sondern
das Volk muss entscheiden!". Dabei geht es dem BZÖ um das Wohlergehen Österreichs und Europas".
Im Rahmen der Klubklausur wird das BZÖ nächste Woche einen entsprechenden Fragenkatalog ausarbeiten,
kündigte Bucher an. Nachdem aber derzeit ein Wetteifern zu beobachten sei, welche Partei demokratischer sei,
sollen alle Parteien über den geforderten "Tag der Demokratie" nachdenken, verlangte Bucher. Denn:
"Wer mehr Demokratie will, muss sie auch zulassen!" Der BZÖ-Chef sieht seine Forderung auch als
eine Einladung an die anderen Parteien, gemeinsam Fragen für eine Volksbefragung auszuarbeiten.
Kritik übte Bucher aber auch an der Untätigkeit der Regierung, weil die Tagesordnung für die nächste
Plenarsitzung nur einen Punkt umfasst. "Und den verdanken wir der ÖVP mit ihrer Postenumbesetzung, sonst
hätten wir keine Tagesordnung zusammengebracht", so Bucher. Gleichzeitig warten aber mehr als eintausend
Anträge der Oppositionsparteien darauf, endlich in den Ausschüssen und danach als Gesetzesvorlage im
Plenum behandelt zu werden, erinnerte der BZÖ-Chef. |
BMF: Zahlen - Daten - Fakten
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)
Wien (bmf) - Durch die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe am
12.09. wurde auch die letzte Hürde für den definitiven Start des Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM) aus dem Weg geräumt. Wenn so viele Euro-Staaten den ESM-Vertrag ratifiziert haben, dass sie durch ihre
Anteile am ESM zusammen mindestens 90 Prozent des geplanten Stammkapitals repräsentieren, kann der ESM-Vertrag
in Kraft treten. Damit der ESM operativ tätig werden kann, müssen Gouverneursrat und Direktorium in ihrer
ersten Sitzung eine Reihe von Bestimmungen und Begleitregeln beschließen. Diese Sitzung soll voraussichtlich
am 08.10. stattfinden.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg.
Seine Aufgabe ist es, Hilfen für Mitglieder zu finanzieren, wenn sich diese in einer Krisensituation befinden
und daher nur mehr schwer oder zu untragbaren Konditionen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Der ESM wird nur tätig,
so dies absolut notwendig ist, zum Beispiel wenn einem Land ein Liquiditätsengpass droht, wodurch enorme und
völlig unkalkulierbare Folgen für den Rest der Eurozone entstehen würden.
Gerade für kleine offene Volkswirtschaften wie Österreich, die eine überdurchschnittlich hohe außenwirtschaftliche
Verflechtung aufweisen, sind stabile Währungsbeziehungen von enormer Bedeutung, da sich dadurch die Planungssicherheit
für Unternehmen - vor allem Exporteure - deutlich verbessert, zusätzliche Impulse für den Außenhandel
generiert werden und davon positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort ausgehen.
Der ESM soll dazu beitragen, systemische Krisen, welche sich potenziell negativ auf die Beschäftigung und
den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken würden, in Zukunft zu verhindern.
Der ESM verfügt über ein genehmigtes Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro, wovon 80 Milliarden
von den Mitgliedern direkt eingezahlt werden und der Rest als abrufbares Kapital (ähnlich einer Haftung) geltend
gemacht werden kann. Die ESM-Mitglieder tragen dazu entsprechend ihrem Anteil am ESM bei.
Für Österreich entspricht das rund 2,78% oder rund 2,2 Milliarden Euro. Insgesamt beträgt Österreichs
Anteil am ESM rund 19,5 Milliarden Euro, davon rund 2,2 Milliarden Euro als eingezahltes und der Rest von rund
17,3 Milliarden Euro als Rufkapital. Im ESM Vertrag ist eindeutig festgehalten, dass die Haftung auf diesen Betrag
begrenzt ist. Sobald der ESM Vertrag in Kraft tritt, müssen alle Länder innerhalb von 15 Tagen die erste
von insgesamt fünf Tranchen einzahlen. Darüber hinaus wurde im März dieses Jahres vereinbart, die
zweite Tranche ebenfalls bereits heuer im Oktober einzuzahlen.
Für Österreich bedeutet dies, dass heuer zwei Mal rund 445,3 Millionen Euro, in Summe also rund 890,6
Millionen Euro, an den ESM geleistet werden müssen. Diese Mittel sind bereits im Budget 2012 vorgesehen. Die
verbleibenden drei Tranchen sollen spätestens bis zum Jahr 2014 eingezahlt werden. Die Finanzierung des ESM-Kapitals
ist somit schuldenwirksam, nicht aber defizitwirksam. Im Gegensatz zur European Financial Stability Facility (EFSF),
werden vergebene Hilfen durch den ESM nicht auf den österreichischen Schuldenstand durchgerechnet. |