ESM  

erstellt am
14. 09. 12

 Strache: Bundesregierung muss völkerrechtlichen Vorbehalt gegen ESM einbringen
Österreichische Steuerzahler müssen mit ESM Niedrigsteuerländer subventionieren – Freiheitliche fordern weiter Volksabstimmung
Wien (fpd) - In seiner Pressekonferenz vom 13.09. befasste sich FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache mit dem Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 12.09. über den ESM. In seiner Kritik sei das Verfassungsgericht im Grunde identisch mit der Kritik der FPÖ gewesen, dass die Höhe des ESM nämlich unbegrenzt sei, was alle Lügen strafe, die anderes behauptet hätten. Es ist für Strache daher umso bedauerlicher, dass die Richter in Karlsruhe nicht den Mut gehabt haben, diesen Unrechtsschirm als Ganzes zu kippen.

Strache bezeichnete den ESM als Enteignungs- und Infektionsmechanismus, der schnurstracks in die Schulden- und Transferunion führe. Damit werde der Weg in einen zentralistischen EU-Superstaat ohne Souveränität der Mitgliedsvölker geebnet. Dass der deutsche Gerichtshof Vorbehalte formuliert habe, ändere nichts an der grundsätzlichen Fehlkonstruktion. Für Österreich verlangt Strache auch weiterhin eine Volksabstimmung.

Nichtsdestoweniger sind die vom Karlsruher Gericht formulierten Vorbehalte laut Strache ein Arbeitsauftrag an die österreichische Bundesregierung. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine Grenze für die Zulässigkeit von Haftungen auf 190 Milliarden Euro festgelegt, darüber hinausgehende Zahlungen in den ESM sollen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sein. In Österreich gibt es hingegen keine Obergrenze, die derzeit vereinbarte Summe von rund 20 Milliarden Euro kann jederzeit ohne Beschluss des Nationalrats überschritten werden, das Worst-Case-Szenario beträgt 386 Milliarden Euro. Es sei jetzt das Mindeste, dass Österreich auch völkerrechtlich sicherstelle, dass unsere Haftungen nicht erhöht werden können. "Die österreichische Bundesregierung hat unserer Ansicht nach also einen völkerrechtlichen Vorbehalt gegen den ESM einzubringen, um endgültig klarzustellen, mit wie vielen Milliarden Euro Österreich nun tatsächlich für den ESM haftet", forderte Strache.

Die FPÖ habe immer die Meinung vertreten, dass dies im ESM Vertrag nicht klar geregelt sei. "Das Argument von Vizekanzler Spindelegger, dass wir durch die beiden sogenannten Unterausschüsse ein Mitspracherecht hätten, wie viel Geld wir nun in den ESM schicken, ist schlichtweg nicht richtig", so Strache. "Denn unsere Bundesverfassung bzw. unsere gesetzlichen Bestimmungen haben keine völkerrechtliche Außenwirkung. Das heißt, wir haben einen Vertrag unterschrieben und den haben wir zu erfüllen. Dem Ausland bzw. dem ESM-Rat ist es vollkommen egal, wie, wo oder wann bei uns etwas zur Abstimmung gebracht wird. Die werden sagen: "Her mit der Marie!" und wir haben zu überweisen."

Diese "Mitbestimmung" des österreichischen Nationalrats sei ein reiner Etikettenschwindel. "Diese beiden ESM-Ausschüsse sind noch nicht einmal konstituiert worden", kritisierte Strache. Über den Sommer wäre genügend Zeit gewesen, die vorbereitenden Maßnahmen zu treffen, "aber nein, nichts wurde gemacht, und ich kann Ihnen auch sagen warum: Weil man gar nicht möchte, dass dieses Pseudo-Kontrollgremium überhaupt eingerichtet wird."

Österreich sei ein Hochsteuerland, die Abgabenquote betrage rund 42 Prozent, führte der FPÖ-Bundesparteiobmann aus. "Die Geldmittel zur Dotierung des österreichischen Anteils am ESM stammen von österreichischen Steuerzahlern oder, präziser gesagt, sie sind - da ja bekanntlich keine staatlichen Ersparnisse vorhanden sind - künftig von österreichischen Steuerzahlern zu erarbeiten und abzuzahlen."

Mit diesen Mitteln sollen nun Staaten unterstützt werden, die zumindest teilweise eine erheblich niedrigere Abgaben- und Steuerquote aufweisen und noch dazu die offiziell vorgeschriebenen Steuern vielfach auch nicht mit derselben Vehemenz eintreiben wie die österreichische Finanzverwaltung, wie dies etwa bei Griechenland notorisch ist.

Die Abgabenquoten dringender Kandidaten für ESM-Hilfen betragen:

  • Griechenland 31,6 Prozent,
  • Irland 28,9 Prozent
  • Italien 42,5 Prozent
  • Portugal 33,2 Prozent
  • Spanien 31,1 Prozent
  • Zypern 36,2 Prozent

"Mit Ausnahme von Italien belasten also alle bislang in Rede stehenden ESM-Hilfesucher ihre Bevölkerung und ihre Unternehmen erheblich weniger mit Steuern und Abgaben als Österreich", erklärte Strache. Der ESM-Vertrag bedeute also nichts anderes, als dass der österreichische Steuerzahler gezwungen werde, die relative Begünstigung der Steuerzahler anderer Staaten zu subventionieren. "Wenn Griechenland, Irland, Spanien, Portugal u.a. die Steuern fordern und vor allem auch tatsächlich einheben würden, die die österreichische Bundesgesetzgebung den österreichischen Staatsbürgern zumutet, bräuchten sie allesamt keine Hilfe von Österreich bzw. von Österreichs Steuerzahlern."

Strache zeigte dies am konkreten Beispiel Zyperns: Zypern gilt vergleichsweise als "Steuerparadies": So beträgt der Höchststeuersatz aus der Einkommensteuer nur 30 Prozent (im Vergleich zu 50 Prozent in Österreich). An Mehrwertsteuer werden nur 15 Prozent eingehoben (im Vergleich zu 20 Prozent in Österreich). Zypern erhebt mit 10 Prozent die niedrigsten Körperschaftsteuern EU-weit (im Vergleich zu 25 Prozent in Österreich). Gleichzeitig gilt Zypern als Kandidat für ESM-Gelder.

Es ist für Strache nun objektiv unsachlich, mit den Erträgnissen der "Hochsteuern", die den österreichischen Steuerzahlern abgenötigt werden, Staaten zu unterstützen, die vergleichsweise als "Steuerparadiese" zu werten sind. Es sei gleichermaßen objektiv unsachlich, Staaten zu unterstützen, die - was im Besonderen bei Griechenland notorisch sei - weder willens noch in der Lage seien, die gesetzlich gebotenen Steuern auch einzuheben. Die österreichische Bundesverwaltung habe nicht die Aufgabe - vom Ergebnis her betrachtet - , zypriotische Briefkastenfirmen, griechische Steuerhinterzieher und ähnliche Phänomene zu subventionieren, sondern die Interessen der österreichischen Bürger, im Besonderen aber der österreichischen Steuerzahler wahrzunehmen.

Strache befasste sich auch mit der angekündigten Verfassungsklage gegen den ESM auf dem Weg über die Kärntner Landesregierung nach Kundmachung des ESM. Es handelt es sich dabei um einen sogenannten "Antrag auf Gesetzesprüfung bzw. Staatsvertragsprüfung in Bezug auf Art 23i Abs 4 B-VG bzw. den Vertrag über einen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag)".

Darin wird beantragt, den ESM zur Gänze als rechtswidrig darzustellen. Dies wird auch in mehreren Punkten begründet, erläuterte Strache, und zwar mit dem mangelnden Normsetzungswillen des Bundespräsidenten, den Abschluss des ESM-Vertrags in einem verfehlten Verfahren, der mangelhaften Erhebung von Entscheidungsgrundlagen, der Unsachlichkeit der im ESM-Vertrag vorgesehenen Geldtransfers, der systemischen Unsachlichkeit der Subventionierung von "Steueroasen" und Ähnlichem durch Österreich, der Missachtung der Maastricht-Kriterien, der Abtretung von mehr als bloß einzelnen Hoheitsrechten und einiges mehr. Die Klage wird, sobald sie eingebracht ist, detailliert präsentiert.


 

Leichtfried: Strache brilliert mit europapolitischer Ahnungslosigkeit
ESM bringt Eurozone mehr Stabilität - Verfassungsrichter urteilen unabhängig, nicht auf Zurufe aus der Politik
Wien (sk) - Der Delegationsleiter der SPÖ-EU-Abgeordneten, Jörg Leichtfried, betont am 13.09. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ein wesentliches Instrument zur Stabilisierung der Eurozone ist. In Richtung FPÖ-Chef Strache, der heute in einer Pressekonferenz das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts für den ESM kritisiert hatte, sagt Leichtfried: "Mit derlei verantwortungslosen und unqualifizierten Ansagen schießt sich Strache selbst ins Aus. Er hat offensichtlich keine Vorstellung von den ökonomischen Verflechtungen innerhalb der Eurozone und ist damit eine echte wirtschaftliche Gefahr für Österreich." Denn wenn jene Länder der Eurozone, die größere Schuldenprobleme haben, keine Unterstützung bekommen, hat das auch Auswirkungen auf Österreichs Arbeitsmarkt und Handel.

"Strache müsste genau wissen, dass 70 Prozent der österreichischen Exporte in die Eurozone gehen und eine Million Arbeitsplätze damit zusammenhängen", betonte Leichtfried. Allein in der Steiermark hängt jeder zweite Arbeitsplatz vom Export ab, vor allem in der Autoindustrie. "Eine Eurozone, aus der Länder mit finanziellen Schwierigkeiten austreten, würde Österreich in eine tiefe Rezession führen, die Arbeitslosenrate würde rapide ansteigen", erläutert der SPÖ-EU-Abgeordnete und kritisiert: "Straches Ansagen führen die Bürgerinnen und Bürger nur in die Irre." Alles spreche dafür, unsere gemeinsame Währung zu erhalten. Mit dem Karlsruher Urteil zum ESM sei der "Weg frei für eine Stabilisierung in der Krisenbewältigung" und "ein Sicherheitsnetz gegenüber den Finanzspekulanten" geschaffen worden. "Stabilität, aber auch Solidarität bedeutet Strache offensichtlich weniger als populistisches Redenschwingen", so der SPÖ-EU-Abgeordnete.

Den deutschen Verfassungsrichtern zu unterstellen, sie hätten ihre Entscheidung aufgrund politischen Drucks gefällt und dem österreichischen Bundespräsidenten Verfassungsbruch vorzuwerfen, bezeichnet Leichtfried als "absurd".

"Auch der Vorwurf, die Mitgliedstaaten hätten in Sachen ESM nichts mehr mitzureden, ist Unfug: Umfassende Informationsrechte für das Parlament und weitgehende Mitspracherechte der Abgeordneten wurden in Österreich bereits im Juni beschlossen", betonte Leichtfried, der durch das Karlsruher Urteil und die dabei geäußerten Vorbehalte der Richter auch die Mitsprache des Europäischen Parlaments gewährleistet sieht.

 

Bucher will "Tag der Demokratie" für Volksbefragungen
"Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung richtig entscheidet!"
Wien (bzö) - Zu Fragen bei Unstimmigkeiten der Regierung sollen die Vorstellungen der Bevölkerung abgefragt werden, verlangte BZÖ-Bündnis- und Klubobmann Abg. Josef Bucher im Rahmen einer Pressekonferenz und schlug einen "Tag der Demokratie" für Volksbefragungen vor. Während derzeit "Demokratie ist, was Rot und Schwarz wollen" sei ein Super-Sonntag der Volksbefragungen "ein Notwehrakt der Bürger gegen die Untätigkeit der Regierung", so Bucher. Als Termin will der BZÖ-Chef den 20. Jänner, den Tag der Volksbefragung über die Wehrpflicht, fünf wichtige Fragen kann sich Bucher vorstellen.

"Wollen Sie ein einfaches und gerechtes Steuersystem?" könnte eine der Fragen sein, so Bucher. Dabei sollte das BZÖ-Modell der "Flat Tax" zur Befragung stehen. Statt "Wehrpflicht - ja oder nein?" müsse das gesamte Sicherheitskonzept zur Diskussion stehen, verlangte Bucher. So müsse auch abgefragt werden, ob Österreich allein für seine Sicherheit sorgen soll, oder in einem Verband wie etwa der NATO. Bucher: "Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung richtig entscheidet!"

Auch zu einer Reform der politischen Gremien, wie etwa dem BZÖ-Vorschlag zu einer Verkleinerung von Nationalrat und Landesregierungen sei das Volk zu befragen. Für Bucher durchaus vorstellbar ist auch eine Befragung, ob die ÖBB privatisiert werden sollen. Unbedingt nötig ist für den BZÖ-Chef aber eine Befragung zum ESM, "weil über unseren Wohlstand und den unserer Kinder und Enkelkinder entschieden wird!" Man dürfe es in diesem wichtigen Punkt "nicht ein oder zwei Parteien das Vorgehen überlassen, sondern das Volk muss entscheiden!". Dabei geht es dem BZÖ um das Wohlergehen Österreichs und Europas".

Im Rahmen der Klubklausur wird das BZÖ nächste Woche einen entsprechenden Fragenkatalog ausarbeiten, kündigte Bucher an. Nachdem aber derzeit ein Wetteifern zu beobachten sei, welche Partei demokratischer sei, sollen alle Parteien über den geforderten "Tag der Demokratie" nachdenken, verlangte Bucher. Denn: "Wer mehr Demokratie will, muss sie auch zulassen!" Der BZÖ-Chef sieht seine Forderung auch als eine Einladung an die anderen Parteien, gemeinsam Fragen für eine Volksbefragung auszuarbeiten.

Kritik übte Bucher aber auch an der Untätigkeit der Regierung, weil die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung nur einen Punkt umfasst. "Und den verdanken wir der ÖVP mit ihrer Postenumbesetzung, sonst hätten wir keine Tagesordnung zusammengebracht", so Bucher. Gleichzeitig warten aber mehr als eintausend Anträge der Oppositionsparteien darauf, endlich in den Ausschüssen und danach als Gesetzesvorlage im Plenum behandelt zu werden, erinnerte der BZÖ-Chef.

 

BMF: Zahlen - Daten - Fakten
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)
Wien (bmf) - Durch die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe am 12.09. wurde auch die letzte Hürde für den definitiven Start des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) aus dem Weg geräumt. Wenn so viele Euro-Staaten den ESM-Vertrag ratifiziert haben, dass sie durch ihre Anteile am ESM zusammen mindestens 90 Prozent des geplanten Stammkapitals repräsentieren, kann der ESM-Vertrag in Kraft treten. Damit der ESM operativ tätig werden kann, müssen Gouverneursrat und Direktorium in ihrer ersten Sitzung eine Reihe von Bestimmungen und Begleitregeln beschließen. Diese Sitzung soll voraussichtlich am 08.10. stattfinden.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Seine Aufgabe ist es, Hilfen für Mitglieder zu finanzieren, wenn sich diese in einer Krisensituation befinden und daher nur mehr schwer oder zu untragbaren Konditionen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Der ESM wird nur tätig, so dies absolut notwendig ist, zum Beispiel wenn einem Land ein Liquiditätsengpass droht, wodurch enorme und völlig unkalkulierbare Folgen für den Rest der Eurozone entstehen würden.

Gerade für kleine offene Volkswirtschaften wie Österreich, die eine überdurchschnittlich hohe außenwirtschaftliche Verflechtung aufweisen, sind stabile Währungsbeziehungen von enormer Bedeutung, da sich dadurch die Planungssicherheit für Unternehmen - vor allem Exporteure - deutlich verbessert, zusätzliche Impulse für den Außenhandel generiert werden und davon positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort ausgehen. Der ESM soll dazu beitragen, systemische Krisen, welche sich potenziell negativ auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken würden, in Zukunft zu verhindern.

Der ESM verfügt über ein genehmigtes Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro, wovon 80 Milliarden von den Mitgliedern direkt eingezahlt werden und der Rest als abrufbares Kapital (ähnlich einer Haftung) geltend gemacht werden kann. Die ESM-Mitglieder tragen dazu entsprechend ihrem Anteil am ESM bei.

Für Österreich entspricht das rund 2,78% oder rund 2,2 Milliarden Euro. Insgesamt beträgt Österreichs Anteil am ESM rund 19,5 Milliarden Euro, davon rund 2,2 Milliarden Euro als eingezahltes und der Rest von rund 17,3 Milliarden Euro als Rufkapital. Im ESM Vertrag ist eindeutig festgehalten, dass die Haftung auf diesen Betrag begrenzt ist. Sobald der ESM Vertrag in Kraft tritt, müssen alle Länder innerhalb von 15 Tagen die erste von insgesamt fünf Tranchen einzahlen. Darüber hinaus wurde im März dieses Jahres vereinbart, die zweite Tranche ebenfalls bereits heuer im Oktober einzuzahlen.

Für Österreich bedeutet dies, dass heuer zwei Mal rund 445,3 Millionen Euro, in Summe also rund 890,6 Millionen Euro, an den ESM geleistet werden müssen. Diese Mittel sind bereits im Budget 2012 vorgesehen. Die verbleibenden drei Tranchen sollen spätestens bis zum Jahr 2014 eingezahlt werden. Die Finanzierung des ESM-Kapitals ist somit schuldenwirksam, nicht aber defizitwirksam. Im Gegensatz zur European Financial Stability Facility (EFSF), werden vergebene Hilfen durch den ESM nicht auf den österreichischen Schuldenstand durchgerechnet.  
     

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