Tourismusreferent LR Waldner: Verordnung ermöglicht Errichtung der Tourismusverbände
in 35 Gemeinden - Privatisierung erfolgt in nächtigungsstärksten Tourismuskommunen
Klagenfurt (lpd) - Erstmals nach 50 Jahren wird die Zukunft des Kärntner Tourismus in die Hände
der Unternehmer gelegt. Mit dem Beschluss in der Landesregierung tritt nun eine Verordnung in Kraft, die die Gründung
der Tourismusverbände in 35 Kärntner Gemeinden ermöglicht. "In den Tourismusgemeinden, die
zusammen über acht Millionen Nächtigungen erzielen, haben künftig die Unternehmer das Sagen. Sie
sitzen auch im jeweiligen Vorstand", erklärte Tourismuslandesrat Wolfgang Waldner am 13.09. Die konstituierenden
Sitzungen erfolgen in der Zeit zwischen 15. und 25. Oktober in den einzelnen Kommunen. Die Information über
die rechtliche Vorgangsweise erfolgt von Seiten des Tourismusreferates direkt vor Ort in fünf Tourismusregionen.
Im Tourismusverband sind alle tourismusabgabe- und ortstaxepflichtigen Unternehmer vertreten. Sie wählen aus
ihrer Mitte den Vorstand, bestehend aus fünf Unternehmern und einem Gemeindevertreter. "Damit erfolgt
in Kärnten die totale Entpolitisierung in der Tourismusarbeit", betonte Waldner Tirol und Salzburg dienten
als wesentliche Vorlage für die Gesetzesnovelle in Kärnten.
Das heimische Tourismusgesetz gilt als modernstes in Österreich und wird bestimmt von klaren Strukturen, geregelten
Geldflüssen, politischer Unabhängigkeit und einer klar definierten, rechtlichen Basis sowie einer eindeutigen
Aufgabenteilung. Entscheidend sind die drei Säulen, Tourismusverbände auf Ortsebene, die regionalen Tourismusregionen
und die Kärnten Werbung auf Landesebene. |