Kommissionsvorschlag stärkt politische Parteien auf europäischer Ebene
Brüssel (ec.europe) - Die Kommission hat am 12.09. einen Vorschlag angenommen, der die Sichtbarkeit,
Anerkennung, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der politischen Parteien auf europäischer Ebene
stärken und sie so dazu befähigen soll, eine echte europäische Öffentlichkeit zu schaffen und
dem Willen der EU-Bürger Ausdruck zu verleihen.
Europäische politische Parteien sollen ebenso wie die ihnen angeschlossenen Stiftungen einen europäischen
Rechtsstatus erhalten, der ihnen die Tätigkeit auf mitgliedstaatlicher und europäischer Ebene erheblich
erleichtern wird. Die meisten von ihnen sind derzeit als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nach belgischem
Recht (‚asbl’) verfasst.
Vizepräsident Maroš Šefc(ovic( erklärte: „Wir brauchen europäische politische Parteien und Stiftungen,
die länderübergreifend verankert sind, um der Stimme der Bürgerinnen und Bürger auf europäischer
Ebene Gehör zu verschaffen und eine europäische Öffentlichkeit herzustellen. Sie werden die Auseinandersetzung
mit europäischen Fragestellungen, die in den kommenden Jahren mit Blick auf die Europawahlen 2014 lebhafte
Diskussionen erwarten lassen, entscheidend mitgestalten. Dieser ambitionierte Vorschlag ist ein wichtiger Schritt
zur Festigung der Demokratie in Europa.”
Voraussetzung für die Anerkennung als europäische politische Partei oder als europäische politische
Stiftung ist die Einhaltung von Mindestanforderungen in Bezug auf die interne Organisation und innerparteiliche
Demokratie, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Achtung der Grundwerte der Europäischen Union. Die Parteienfinanzierung
wird umfassend geregelt mit strengen Berichts- und Kontrollpflichten. Bei Verstößen sollen administrative
Sanktionen greifen.
Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Finanzierung, die politische Parteien und Stiftungen
aus dem EU-Haushalt erhalten können. Die Finanzvorschriften sollen allerdings vereinheitlicht und der Situation
und dem Bedarf der betreffenden Einrichtung angepasst werden. Europäische politische Parteien müssten
dann die Namen aller Spender veröffentlichen, die mehr als 1000 Euro pro Jahr gespendet haben. Der jährliche
Höchstbetrag für Einzelspenden soll von 12 000 auf 25.000 Euro angehoben werden.
Hintergrund
Die geltende Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 zur Regelung der politischen Parteien auf europäischer Ebene und
zu ihrer Finanzierung stammt aus dem Jahr 2003. Sie wurde 2007 geändert, um unter anderem europäischen
politischen Stiftungen Zugang zu einer Finanzierung aus dem EU-Haushalt zu ermöglichen. Das Europäische
Parlament legte mit dem Giannakou-Bericht eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen vor, die weitgehend in den
heutigen Kommissionsvorschlag übernommen wurden.
Auf der Grundlage dieser Verordnung erhielten 2012 insgesamt 13 politische Parteien auf europäischer Ebene
Finanzmittel, die vom Europäischen Parlament verwaltet werden. Die Haushaltsmittel für Parteien und Stiftungen
auf europäischer Ebene betrugen 2012 knapp über 31 Mio. Euro. |