Bozen (lpa) - Das Land Südtirol darf auch in Zukunft eigene Kollektivverträge
mit den Hausärzten abschließen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der gesamtstaatlichen Gewerkschaft
der Hausärzte FIMMG hat dies vor kurzem der Kassationsgerichtshof bestätigt.
Seit 1997 wurden auf der Grundlage eines Landesgesetzes und im Einvernehmen mit der überwiegenden Mehrheit
der Hausärzte drei Kollektivverträge abgeschlossen. Bei den Verhandlungen zum letzten Landesvertrag 2007
ist eine der beiden Gewerkschaften der Allgemeinmediziner, nämlich die FIMMG, ausgestiegen und hat die Zuständigkeit
des Landes angezweifelt, eigene Kollektivverträge mit den Hausärzten aushandeln zu können. Ein erstes
Urteil des Arbeitsgerichtes Bozen im Februar 2009 gab der Gewerkschaft Recht, nämlich dass auch in Südtirol
der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für Allgemeinmediziner zu gelten habe und das Land Südtirol nur
für lokale Zusatzverträge zuständig sei.
Gegen dieses Urteil legte das Land 2009 Berufung beim Oberlandesgericht Bozen ein. Das Oberlandesgericht beschied
daraufhin, dass das Land auch weiterhin Verträge abschließen darf. Mit dem Urteil 14.176/12 bestätigte
der Kassationsgerichtshof nun das Urteil des Oberlandesgerichtes, da die wichtigsten staatlichen Leitlinien bereits
im Landesvertrag berücksichtigt worden seien.
In einem zweiten Verfahren, in der die Gewerkschaft FIMMG die Annullierung des Landesvertrages von 2007 beantragte
hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Bozen im Oktober 2011 erneut die Zuständigkeit des Landes in
diesem Sachbereich und damit auch die Gültigkeit des Landesvertrages von 2007. Allerdings hat das Oberlandesgericht
die Annullierung von zwei Artikeln verfügt, die die optimale und die höchstmögliche Patientenanzahl
enthält. Der staatliche Vertrag sieht nämlich eine optimale Patientenanzahl von 1.000 und mit einer Höchstanzahl
von 1.500 Patienten vor (derzeit in Südtirol 1.500 mit einer Höchstanzahl von 2.000 Patienten). Die Hausärzte
in Südtirol werden künftig also weniger Patienten betreuen.
„Dies bedeutet aber nicht, dass Patienten von Hausärzten, die mehr als 1.500 Patienten haben, nun Hausarzt
wechseln müssen", betont Gesundheitslandesrat Richard Theiner. „Die Hausärzte mit mehr als 1.500
Patienten können aber keine neuen Patienten mehr annehmen."
Die FIMMG hat bis zum 26. Oktober 2012 Zeit, Rekurs vor dem Kassationsgericht gegen dieses Urteil einzureichen.
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