Präsentation der Evaluierung der europäischen Justizsysteme (CEPEJ) 2012 in der Hofburg
Wien (bmj) - Aus Anlass der 31. Konferenz der Europäischen Justizminister in Wien präsentierte
die Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarats (CEPEJ) ihren Bericht zur Evaluierung der Justizsysteme
"European Judicial Systems 2012 - Efficiency and Quality of Justice".
"Mit diesem fünften alle zwei Jahre erscheinenden Bericht will die CEPEJ den politischen Entscheidungsträgern
und der Justiz ein praktisches und detailliertes Werkzeug zur Verfügung stellen, um das Verständnis der
Funktionsweise der Justizsysteme in Europa, ihrer Effizienz und ihrer Qualität im Interesse von 800 Millionen
Europäern zu verbessern", sagte Justizministerin Beatrix Karl bei der Pressekonferenz zur Vorstellung
des Berichts. Der einzigartige Bericht basiert auf rund 2,5 Mio. Daten von 46 europäischen Staaten. Die verwendete
Methodik macht es möglich, Analysen, Trends und Reformprozesse der Justizsysteme zu präsentieren.
"Die österreichische Justiz muss den internationalen Vergleich nicht scheuen", zeigte sich Karl
heute erfreut. "Die Leistungen der österreichischen Justiz sind - im Gegensatz zur öffentlichen
Wahrnehmung aus Einzelfällen - im europäischen Vergleich hervorragend."
Drei Aspekte fielen laut Karl in Bezug auf Österreich besonders auf:
Einmal seien die sehr kurzen Erledigungszeiten im streitigen Zivilverfahren (129 Tage oder rund vier Monate in
Österreich gegenüber durchschnittlich 287 Tagen oder rund 9,5 Monaten in Europa) außergewöhnlich.
Streitige Scheidungen dauerten zuletzt in Österreich nur mehr 167 Tage. In vielen Ländern Mittel- und
Westeuropas dauert ein vergleichbares Verfahren zwei- bis dreimal so lange. "Unsere Verfahren gehen also im
internationalen Vergleich schnell, wir wollen uns aber dennoch weiter verbessern - besonders im Bereich des Familienrechts,
etwa durch den Ausbau der Familiengerichtshilfe", betonte Karl.
Zweitens erfülle Österreich im Bereich des Opferschutzes und der besonders zu schützenden Personen
vor Gericht als einziges Land alle Qualitätskriterien. "Österreich ist europaweit im Opferschutz
in einer Vorreiterrolle - das bestätigen auch Opferschutzorganisationen immer wieder. Österreichisches
Recht war auch in einigen wichtigen Bereichen Vorbild für die EU-Opferschutzrichtlinie", so die Justizministerin.
Österreich müsse zudem kaum Verurteilungen im Sinne des Art. 6 der EMRK hinnehmen (eine einzige oder
0,01 Verurteilung je Einwohner im Jahr 2010).
Drittens unterstützten die Ergebnisse klar die Stoßrichtung der aktuellen Bezirksgerichtsreform. Die
Mehrzahl der europäischen Länder einschließlich der Reformländer Osteuropas hatte im Jahr
2010 bereits weniger Gerichtsstandorte je 100.000 Einwohner als Österreich (1,8 Standorte). "Der internationale
Vergleich macht sicher: weniger Standorte, dafür mehr Qualität, Bürgerservice und Sicherheit, das
ist der richtige Weg", so Karl abschließend. |