Fristsetzungsantrag der Koalition und Geschäftsordnungsdebatte
Wien (pk) - Der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen wird voraussichtlich
mit 21. September 2012 frühzeitig beendet. Nach gescheiterten Verhandlungen aller fünf Parlamentsparteien
haben die Abgeordneten Otto Pendl (S) und Werner Amon (V) seitens der Koalition am 19.09. einen diesbezüglichen
Fristsetzungsantrag im Rahmen der Nationalratssitzung eingebracht, über den nach Behandlung der Dringlichen
Anfrage der Grünen diskutiert wird.
Auch die genannte Dringliche Anfrage, die von Abgeordnetem Peter Pilz vorgelegt wurde und um 15 Uhr aufgerufen
wird, steht im Zusammenhang mit den Untersuchungsgegenständen des Ausschusses. Die Grünen richten darin
unter dem Titel "Inseraten-Affäre Faymann" 46 Fragen an den Bundeskanzler rund um die gegen ihn
gerichteten Vorwürfe hinsichtlich der Zeitungsinserate während seiner Amtszeit als Verkehrsminister.
Der Fristsetzungsantrag der Koalitionsparteien führte zu einer hitzigen Geschäftsordnungsdebatte. Abgeordneter
Dieter BROSZ (G) wertete die Vorgangsweise von SPÖ und ÖVP als "demokratiepolitisch unerträglich"
und wies darauf hin, dass die kurze Fristsetzung auch eine nachträgliche Fristerstreckung, etwa im Rahmen
einer Sondersitzung des Nationalrats, verhindere. Auch FPÖ-Abgeordneter Norbert HOFER äußerte sich
"fassungslos" und warf der Koalition vor, dem Parlamentarismus in Österreich einen schweren Schaden
zuzufügen. Die FPÖ sehe ein, dass die SPÖ keine Freude damit habe, wenn der Bundeskanzler vor den
Untersuchungsausschuss müsse, sagte er, er verstehe aber nicht, warum die ÖVP hier mitmache.
Sowohl Abgeordneter Hofer als auch BZÖ-Klubobmann Josef BUCHER forderten die Einberufung einer Sonderpräsidiale,
um über die neue Sachlage zu diskutieren. Mit dem Fristsetzungsantrag sei Österreich demokratiepolitisch
"am Tiefpunkt angelangt", meinte Bucher und sprach von einem "demokratiepolitischen Putsch im Parlament".
SPÖ und ÖVP würden nicht nur jegliche Aufklärung verhindern, sondern "dem erfolgreichsten
Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik" durch die kurze Frist auch jede Möglichkeit nehmen, einen
Abschlussbericht zu verfassen.
Seitens der Koalition wiesen die Klubobmänner Josef CAP (S) und Karlheinz KOPF (V) die Vorwürfe der Opposition
zurück. In Österreich gebe es eine funktionierende Justiz, der Vorwurf der Vertuschung stimme daher nicht,
machte Cap geltend. Überdies wiesen er und Klubobmann Kopf darauf hin, dass die Koalition der Opposition einen
Vorschlag zur Fortsetzung des Untersuchungsausschusses mit konkreten Terminen und Ladungslisten unterbreitet hat.
Sollte sich die Opposition entschließen, dem Terminplan zuzustimmen, könnte der Fristsetzungsantrag
ihnen zufolge wieder zurückgezogen werden.
Cap und Kopf verteidigten ihre Vorgangsweise damit, dass die Querelen im Untersuchungsausschuss schon vor dem Sommer
begonnen hätten und der bis dahin herrschende Konsens nicht mehr gehalten habe. Vorgänge wie nicht zugelassene
Anträge und Protokolländerungen haben nach Meinung von Kopf dazu geführt, dass der Ausschuss nicht
mehr regulär arbeiten konnte. In Richtung Abgeordnetem Brosz hielt Kopf fest, auch eine Fristsetzung müsse
nicht das endgültige Aus für den Untersuchungsausschuss bedeuten, theoretisch könnte der Nationalrat
nach der mündlichen Berichterstattung durch den Ausschussobmann eine neue Frist setzen.
Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident Fritz NEUGEBAUER trug dem Wunsch der Opposition nach
einer Sitzungsunterbrechung und der Einberufung einer Sonderpräsidiale nicht Rechnung. In der nachfolgenden
Debatte über die Vorstellung des neuen Staatssekretärs Reinhold Lopatka brachte die Opposition das Thema
Untersuchungsausschuss erneut immer wieder zur Sprache. |