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Krankengeld für Selbständige |
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erstellt am
01. 10. 12
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Stöger:
Krankengeld für Selbstständige wird Realität
Sozialversicherungsnovelle bringt überdies Ausbau der Leistungen in Zahnambulatorien
Wien (bgf) - "Die Absicherung der Menschen im Krankheitsfall ist ein wichtiger Teil der österreichischen
sozialpolitischen Erfolgsgeschichte. Mit der Einführung eines Krankengelds für Selbstständige ist
nun ein weiterer wichtiger Schritt gelungen", freut sich Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich
des Begutachtungsbeginns des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2012.
"Einzelunternehmer und kleine Unternehmer brauchten im Krankheitsfall dringend Unterstützung. Mit der
geplanten gesetzlichen Änderung wird diese finanzielle Absicherung im Krankheitsfall gewährleistet",
so Stöger weiter. Die Novelle beinhaltet, dass selbständig Erwerbstätige, die entweder keine oder
weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, hinkünftig im Krankheitsfall ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
eine tägliche Geldleistung in der Höhe von rund 27 Euro erhalten. Dieser Betrag wird jährlich valorisiert.
"Damit ist es mir gelungen, eine langjährige Forderung der Betroffenen umzusetzen. Über 320.000
Menschen werden davon profitieren. Während andere Länder in Krisenzeiten bei Sozialleistungen Kürzungen
vornehmen, investiert die österreichische Bundesregierung in die Gesundheit der Menschen in unserem Land und
stärkt damit den Sozialstaat", bekräftigt der Minister.
Umfassende Ausweitung der Leistungen in Zahnambulatorien
Auch das Leistungsspektrum in Zahnambulatorien wird durch die neuen gesetzlichen Regelungen massiv ausgebaut. "Bisher
war das Angebot der Zahnambulatorien der Krankenversicherungsträger gesetzlich beschränkt. Diese Einschränkungen
sind Geschichte; nunmehr dürfen die Zahnambulatorien eine umfassende zahnmedizinische Versorgung anbieten.
Das bringt für die Patienten echte Wahlfreiheit zwischen Ambulatorien und niedergelassenen Zahnärzten,
es belebt den Wettbewerb und erweitert das Leistungsangebot", erklärt der Gesundheitsminister. In der
Novelle sind überdies noch weitere Neuregelungen enthalten: So werden in Zukunft die Leistungsinformationen
der Krankenversicherungsträger auch in elektronischer Weise abrufbar sein. Des Weiteren wird der Personenkreis
für den Unfallversicherungsschutz bei Wegunfällen auf dem Weg in die Schule oder den Kindergarten erweitert.
So wird künftig auch die Begleitung von Pflegekindern mit einbezogen oder etwa die Begleitung durch Nachbarn,
die mit der Aufsicht der Kinder betraut sind. Aktualisiert und erweitert wird auch die Liste der Berufskrankheiten.
Und schließlich entfällt mit der Neuregelung auch die E-Card-Gebühr für Angehörige. Diese
müssen bis dato ein jährliches Serviceentgelt in der Höhe von 10 Euro entrichten . |
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Mitterlehner: Krankengeld für Selbstständige fördert Unternehmergeist
Wirtschaftsminister: Gesetzesnovelle bringt bessere Absicherung von Unternehmern - Wirtschaften
erleichtern, Wachstum und Arbeitsplätze sichern
Wien (bmwfj) - "Das Krankengeld für Selbstständige ist ein wichtiger Meilenstein beim
Ausbau der sozialen Absicherung von Österreichs Klein- und Mittelbetrieben. Die vielen innovativen Kleinunternehmer
im Land müssen sich künftig weniger um ihre soziale Absicherung sorgen und können sich dafür
noch stärker auf das erfolgreiche Wirtschaften konzentrieren", betont Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
anlässlich des Begutachtungsstarts einer entsprechenden Gesetzesnovelle. "Damit wollen wir auch den Unternehmergeist
im Land fördern. Wer mit seiner innovativen Geschäftsidee den Weg in die Selbstständigkeit wagt
und damit Wachstum und Arbeitsplätze sichert, soll gerade beim Krankengeld nicht mehr benachteiligt werden",
so Mitterlehner.
Im Gegensatz zu unselbstständig Beschäftigten, die im Krankheitsfall durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld
abgesichert sind, gibt es für Unternehmer derzeit nur die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung
zur Abdeckung ihres Verdienstentgangs. Die nun vereinbarte Gleichstellung hinsichtlich des Krankengeldes durch
die Sozialversicherung gilt für Unternehmer, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen. Künftig
sollen Anspruchsberechtigte rund 27 Euro pro Krankheitstag erhalten - und das ab der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit
bis zur Höchstdauer von 20 Wochen. Für die Zeit davor soll es weiter die freiwillige Zusatzversicherung
ab dem vierten Tag der Krankheit geben.
Die entsprechende Novelle hat das Gesundheitsressort in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium heute, Montag,
in die Begutachtung geschickt. Die neue Regelung soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten. |
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Leitl: Krankengeld für Selbständige ist neuer Meilenstein
Langjährige Forderung der WKÖ auf Schiene gebracht - Ungleichheiten beseitigt
Wien (pwk) - Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer sind längere Krankheiten oftmals
existenzgefährdend. "Die vom Gesundheitsministerium heute auf Betreiben der Wirtschaft in Begutachtung
geschickte Gesetzesänderung, wonach Selbständige künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld
haben sollen, begrüße ich ausdrücklich als einen weiteren wichtigen Meilenstein im Ausbau der sozialen
Absicherung von Österreichs Kleinunternehmern. Das Krankengeld für Selbständige beseitigt neben
den bereits in der Vergangenheit umgesetzten Maßnahmen wie dem Arbeitslosengeld für Selbständige,
der Betriebshilfe sowie der Senkung des Beitragssatzes und der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung
Ungleichheiten", betont Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Im Gegensatz zu unselbstständig Beschäftigten, die im Krankheitsfall durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld
abgesichert sind, gibt es für Unternehmer bis dato nur die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung
zur Abdeckung ihres Verdienstentgangs. Die WKÖ fordert daher seit längerem eine konsequente Absicherung
der Unternehmer als Ausdruck der Gleichbehandlung mit Unselbständigen. Insbesondere Ein-Personen-Unternehmen
(EPU) mit kleinen Einkommen und Klein- und Mittelunternehmen (KMU) profitieren von der geplanten Gesetzesänderung.
Leitl: "Mit dem Krankengeld für Selbständige wird eine langjährige Forderung der WKÖ auf
Schiene gebracht. Diese Investition sichert die Zukunft vieler Betriebe in Krisenzeiten, ermöglicht eine umfassende
Genesung der betroffenen Selbständigen sowie eine Fortführung des Betriebs nach überstandener Krankheit.
Bisher waren Unternehmerinnen und Unternehmer trotz dringend angezeigter Auszeit manchmal gezwungen weiter zu arbeiten.
Dass dies ihrer Gesundheit absolut abträglich war und mittel- und langfristig negative Folgen für sie
selbst wie auch ihren Betrieb haben konnte, liegt auf der Hand."
"Es ist sehr erfreulich, dass es gelungen ist, die Protokollanmerkung der Bundesregierung im Zuge des Stabilitätsgesetzes
zur besseren sozialen Absicherung von Selbständigen trotz schwieriger Rahmenbedingungen umzusetzen. Mein Dank
gilt daher insbesondere den Bundesministern Stöger und Mitterlehner, die die soziale Verantwortung für
Unternehmerinnen und Unternehmer wahrgenommen haben", so Leitl. |
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SVA: Wichtiger Schritt zur neuen Krankengeld-Regelung für Selbständige
Gesetzesänderung geht in Begutachtung, bessere Absicherung für Unternehmer/innen
Wien (sva) - Ein langer Weg biegt in die Zielgerade - das neue Krankengeld-Modell für Selbständige
geht in Begutachtung und könnte damit schon mit Jänner 2013 in Kraft treten. Es wurde in enger Zusammenarbeit
des zuständigen Gesundheitsministeriums mit der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) erarbeitet
und wird Selbständigen endlich eine bessere soziale Absicherung bieten.
"Eine längere Krankheit oder ein Unfall kann sehr schnell existenzbedrohend gerade für kleinere
Betriebe sein", so Peter McDonald, Obmann-Stellvertreter der SVA. "Eine bessere finanzielle Absicherung
ist deshalb nicht nur eine wichtige Sozialmaßnahme für Unternehmer und ihre Familien, sondern auch ein
wichtiges Sicherungsnetz für die heimische Wirtschaft und ihre Arbeitnehmer."
Im Gegensatz zu unselbständig Beschäftigten, die im Krankheitsfall durch Engeltfortzahlung und Krankengeld
abgesichert sind, gibt es für Unternehmer gegenwärtig nur die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung
zur Abdeckung ihres Verdienstentgangs. Die SVA und Wirtschaftskammer haben deshalb schon länger eine Gleichstellung
gefordert und lange mit dem Gesundheitsministerium verhandelt. "Wirtschaftsminister Mitterlehner hat diese
Forderung tatkräftig mit vollem Einsatz unterstützt und mit gemeinsamen Kräften konnte nun eine
gute Lösung für die heimischen Wirtschaftstreibenden gefunden werden."
"Wir freuen uns, dass in den Verhandlungen nun der entscheidende Durchbruch gelungen ist. Gesundheitsminister
Stöger hat die Bedeutung des neuen Modells für die heimische Unternehmerschaft und den Wirtschaftsstandort
erkannt und setzt mit dem Gesetzwerdungsprozess einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung."
Anspruchsberechtigt sollen künftig Unternehmer sein, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen. Sie
werden eine Geldleistung von ca. 27 Euro pro Tag bekommen, ausgezahlt ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen - die gesamte Geldleistung kann damit fast 4.000 Euro betragen.
Für die Zeit davor und zusätzlich soll es weiter die freiwillige Zusatzversicherung ab dem 4. Tag der
Krankheit geben. Neu ist hier eine Mindesthöhe von ca. 27 Euro pro Tag. Die Finanzierung des neuen Krankengeld-Modells
in der Höhe von ca. 20 Mio. Euro erfolgt über die AUVA.
SVA Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist der Sozialversicherungsträger für
Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer. In ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung
der Selbständigen betreut die SVA rund 700.000 Anspruchsberechtigte (davon 340.000 Aktive, 130.000 Pensionisten
und 230.000 Angehörige), in ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche Pensionsversicherung 360.000
Anspruchsberechtigte (300.000 Gewerbetreibende und 60.000 Freiberufler).
Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVA auf Kundennähe, effiziente, schlanke Verwaltung und
Aktionen wie "Fit zu mehr Erfolg" und den einzigartigen "SVA Gesundheitshunderter", welche
den Versicherten Motivation zur aktiven Prävention geben. Als erste Sozialversicherung legt die SVA den Fokus
auf die Gesundheitsvorsorge und bietet mit der Gesundheitsversicherung "Selbständig Gesund" umfassende
Vorsorgeleistungen an, die auf freiwilliger Basis beim Gesundbleiben oder -werden unterstützen. |
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