Österreich vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf   

erstellt am
27. 09. 12

Lob und Fragen bei der Vorstellung des Staatenberichtes
Genf (bmeia) - Österreich präsentierte am 24.09. seinen jüngsten Bericht an den Ausschuss für Kinderrechte in Genf. Der österreichische Staatenbericht wurde von einer interministeriellen Delegation unter der Leitung des Chefs des Völkerrechtsbüros des Außenministeriums, Botschafter Helmut Tichy, vorgestellt. In der Diskussion mit den Mitgliedern des Expertengremiums wurde von diesen u.a. die Herabsetzung des Wahlalters, die Qualität der Gesundheitseinrichtungen und die Vorreiterrolle im Bereich der Diversion straffälliger Jugendlicher hervorgehoben. Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich weiters interessiert an den jüngsten Regelungen zur Bestrafung von Cybermobbing und „Grooming” und informierten sich über Strategien zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie.

Andere Fragen betrafen beispielsweise die unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen in den einzelnen Bundesländern, die Möglichkeit, den Wehrdienst schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres anzutreten oder die Babyklappen in österreichischen Spitälern. Während die Experten die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung begrüßten, regten sie gleichzeitig eine Ausweitung der darin geschützten Rechte nahe. Dazu Botschafter Helmut Tichy: „Wir werden uns alle Empfehlungen des Ausschusses gemeinsam mit Vertretern der Zivilgesellschaft, die im Vorfeld der Prüfung einen eigenen Bericht abgeliefert hatten, genau durchsehen”.

Der Kinderrechtsausschuss, der sich aus 18 Experten zusammensetzt, überwacht die Einhaltung der UNO-Kinderrechtskonvention. Jeder Vertragsstaat dieses von fast allen Staaten der Welt ratifizierten Menschenrechtsvertrags ist verpflichtet, in regelmäßigem Abstand über die Umsetzungsmaßnahmen Bericht zu erstatten. Der Ausschuss verfasst dann seinerseits abschließende Bemerkungen und Empfehlungen. Die abschließenden Bemerkungen und Empfehlungen an Österreich werden in der kommende Woche erwartet.
     
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