Keine Aufweichung des Raumordungsprogrammes für Einkaufszentren
Innsbruck (lk) - Seit März 2012 ist LR Johannes Tratter in der Tiroler Landesregierung unter
anderem für die Raumordnung verantwortlich. Eine Stärkung der Ortskerne sowie ein am Prinzip der Nachhaltigkeit
orientierter Umgang mit Grund und Boden sind ihm wichtige Anliegen. Vor diesem Hintergrund erfolgte zuletzt auch
eine Prüfung des Raumordnungsprogramms für Einkaufzentren (EKZ-Programm). „Es wird in Tirol keine Neuerlassung
im Sinne einer Aufweichung geben und somit auch keine Genehmigung zusätzlicher Standortgemeinden für
bestimmte Einkaufszentren“, stellt LR Tratter nach detaillierter Analyse klar. Vielmehr sei eine möglichst
zu Fuß erreichbare Nahversorgung in den Ortszentren zu sichern. „Die Wahrung beschränkter Raumreserven
bei gleichzeitiger Stärkung der Ortskerne ist ein vorrangiges Ziel!“
Möglich sind daher künftig nur geringfügige Änderungen bei bereits bestehenden Standorträumen,
die die Voraussetzungen für die Errichtung von Einkaufszentren des Betriebstyps „B“ erfüllen (also beispielsweise
größere Bau- und Gartenmärkte oder Fachmärkte, deren Waren großteils mit einem KFZ transportiert
werden). Derzeit existieren sechs derartige Standorträume (Innsbruck - Rum, Innsbruck - Völs, Landeck
- Zams, Lienz - Nussdorf-Debant, Schwaz - Vomp, Telfs - Pfaffenhofen).
Einkaufszentren: Strenge Regeln mit strengem Vollzug
Im EKZ-Programm 2005 sind bereits strenge Vorgaben für die Errichtung von Einkaufszentren festgelegt: eine
Quadratmeter-Obergrenze (höchstzulässige Kundenfläche) abhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl
(für Lebensmittel), die sparsame Bauweise (mehrgeschossig, Parkplätze ausschließlich in Tiefgaragen
und/oder Parkdecks), keine Widmung von Sonderflächen für EKZ, wenn das Quadratmeter-Höchstausmaß
der Kundenfläche überschritten ist. Diese Regelungen laut Tiroler Raumordnungsgesetz TROG und EKZ-Programm
sind restriktiv in Bezug auf Widmung und Bauverfahren zu vollziehen. |