Gemeinden profitieren von Anpassung der Personal- und Investitionsförderungen   

erstellt am
25. 09. 12

Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat eine Anhebung der Personalkostenförderungen für Kinder- und Schülerbetreuung sowie die Angleichung der Investitionsförderungen für Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen an die Pflichtschulförderung beschlossen. Dadurch wird das Land künftig rund 1,8 Millionen Euro mehr pro Jahr in diese Bereiche investieren.

Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindeverbandspräsident Harald Sonderegger hoben im Pressefoyer am 25.09. hervor, dass damit sehr zügig ein wichtiger Teil des Anfang Juli präsentierten Gemeindefinanzpakets 2012 zur Entlastung der Vorarlberger Gemeinden umgesetzt werden kann. Landesrat Siegi Stemer, der das Paket federführend mitverhandelt hat, sprach von einer sehr guten Basis für weitere Entwicklungen.

Die Personalkostenförderung des Landes für die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schülerbetreuung werden ab Oktober 2012 von 50 auf 60 Prozent (wie im Kindergarten) angehoben. Für neue gemeindeübergreifende Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es künftig sogar im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 70 Prozent und im dritten Jahr 65 Prozent. Davon profitieren nicht nur Gemeinden, sondern auch private Rechtsträger.

Die Investitionsförderung für Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen wird an das System der Förderung für Pflichtschulbauten angeglichen. Das heißt, an die Stelle der bisherigen gedeckelten Förderung pro Kindergartengruppe tritt nun eine 18-prozentige Förderungsgrundleistung plus Zuschläge nach Gemeindegröße, Finanzkraftquote sowie für energetisch/ökologisch hochwertige Bauweise. Im Falle von privaten Rechtsträgern wird ein fixer Fördersatz von 25 Prozent der Baukosten gewährt. Diese neue Investitionsförderung hat mehrere Vorteile, so Landeshauptmann Wallner: "Zum einen profitieren vor allem kleine bzw. finanzschwächere Gemeinden profitieren davon und zum anderen wird damit das ökologische, energieeffiziente Bauen nun - analog zum Schulbereich - auch für den Bau von Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen verankert."

Gemeindeverbandspräsident Sonderegger sagte, durch die neuen Förderrichtlinien werden die Gemeinden noch besser in der Weiterentwicklung eines konsequent am Bedarf der Eltern ausgerichteten Kinderbetreuungsangebotes unterstützt. Und für Landesrat Stemer hat der durch die Anpassung erzielte Gleichklang der Förderungen den Vorteil, dass dies sowohl öffentlichen als auch privaten Trägern zugute kommt, wodurch innovative Angebote - etwa Kooperationen zwischen Betrieben und Gemeinden - besser gefördert werden können.

Das Land Vorarlberg hat seine jährlichen Ausgaben für Kindergärten sowie Kinder- und Schülerbetreuungsangebote im Zeitraum 2007 bis 2011 von 20,6 auf 41,2 Millionen Euro gesteigert. Mit den neuen Förderrichtlinien werden diese Investitionen nun nochmals um 1,8 Millionen Euro im Jahr aufgestockt.
     
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