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Elektronische Gesundheitsakte ELGA wird Realität |
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erstellt am
08. 10. 12
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Stöger:
ELGA macht Gesundheitswesen fit für die Zukunft
Stöger und Rasinger präsentieren ELGA-Gesetz - Noch höhere Behandlungsqualität
und Sicherheit für Patientinnen und Patienten - Höchster Datenschutz gewährleistet
Wien (sk) - Gesundheitsminister Alois Stöger hat am 08.10. in einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit ÖVP-Gesundheitssprecher Rasinger den Gesetzesentwurf für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
vorgestellt. ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie Spitälern, niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen (einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen
Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten - nämlich Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente - ermöglicht.
Das ELGA-Gesetz wird morgen im Ministerrat beschlossen. "ELGA macht unser Gesundheitswesen fit für die
Zukunft. Davon werden vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren", betonte Stöger.
Die Verhandlungen seien "nicht einfach" gewesen, daher freue es den Minister besonders, "ELGA nun
startklar machen zu können". Das ELGA-Gesetz biete ganz neue Chancen für die Patientinnen und Patienten,
so der Minister: "Die Behandlungsqualität wird mit ELGA noch besser und - was mir ganz besonders wichtig
ist - noch sicherer." Mit dem ELGA-Gesetz liege Österreich europaweit ganz vorn und kann seine Vorreiterrolle
als eines der besten Gesundheitssysteme noch weiter ausbauen. Darüber hinaus werden "neue Maßstäbe
im Datenschutz" umgesetzt. Die Daten werden dezentral gespeichert, ihre Speicherung unterliegt höchsten
Sicherheitsstandards.
Wichtige Eckpunkte des ELGA-Gesetzes: Die Freiwilligkeit der Teilnahme an ELGA bleibt für Patientinnen und
Patienten aufrecht; sie können unbürokratisch über eine Ombudsstelle aussteigen. Weiters haben Patienten
erstmals die Möglichkeit einzusehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. "Die Patientenrechte sind in
jeder Hinsicht gewahrt", unterstrich Minister Stöger. Auch die Anwenderfreundlichkeit für Ärztinnen
und Ärzte in Ordinationen und Spitälern sowie für Apothekerinnen und Apotheker werde erhöht.
Für die Phase der Umstellung auf ELGA ist eine Anschubfinanzierung für Ärztinnen, Apotheken und
Privatkrankenanstalten geplant.
Für die Gesundheitsdiensteanbieter wie Spitäler, Ambulanzen und niedergelassene Ärzte sieht ELGA
ein grundsätzliches "Verwendungsrecht" vor. Folgende Befunde bzw. Dokumente müssen gespeichert
werden: Labor- und Radiologiebefunde, Medikamente und Entlassungsbriefe. Durch den Zugriff auf diese Daten werden
Doppelbefundungen und Doppelverordnungen vermieden, aber auch die Verordnung von Medikamenten mit Wechselwirkungen
verhindert - ein wichtiger Faktor für die Patientensicherheit.
Spätestens Ende 2013/Anfang 2014 sollen Patienten Zugang zu ELGA haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser
und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken und ab 2017 schließlich
die Privatkrankenanstalten.
Der Gesundheitsminister bedankte sich bei den am Entstehen des Gesetzes Beteiligten, u.a. SPÖ-Gesundheitssprecherin
Sabine Oberhauser, SPÖ-Abgeordnetem und Vorsitzendem des Datenschutzrats Johann Maier und Mitarbeitern aus
dem Ministerium, für ihren "Beitrag zu mehr Qualität im Gesundheitswesen". |
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Mitterlehner: ELGA bringt mehr Qualität und Transparenz ins Gesundheitssystem
Wirtschaftsminister: Bessere Vernetzung durch ELGA schafft nachhaltigen Mehrwert - Österreichs
Gesundheitssystem wird effizienter, transparenter und patientenfreundlicher
Wien (bmwfj) - Die jetzt vereinbarte Schaffung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ist ein
wichtiger Meilenstein für das österreichische Gesundheitssystem. "Durch mehr Transparenz und das
Vermeiden von unnötigen Mehrfachbefunden steigen Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Die bessere
Vernetzung schafft insgesamt einen nachhaltigen Mehrwert für das Gesundheitssystem und bringt eine Win-Win-Situation
für Patienten, Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und Apotheken", betont Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner, der die für ELGA notwendige Gesetzesnovelle als Spiegelminister mitverhandelt hat.
"Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag für das langfristige finanzielle Gleichgewicht des Gesundheitssystems
geleistet", so Mitterlehner.
Durch ELGA entsteht ein organisations-übergreifendes Informationssystem, das Krankenhausverbünde und
niedergelassenen Bereich, Gesundheitssektor und Pflege-und Sozialsektor, sowie Regionen und Bundesländer miteinander
vernetzt. "Um eine gute Einführung sicherzustellen, haben wir uns vor allem für mehr Patientenrechte,
einen umfangreichen Datenschutz und eine hohe Anwenderfreundlichkeit in der Praxis eingesetzt", betont Mitterlehner.
Für Patienten ist die Freiwilligkeit über eine Widerspruchslösung analog zur Organspende sichergestellt.
Für die Anbieter von Gesundheitsdiensten sieht das Gesetz zu ELGA ein grundsätzliches „Verwendungsrecht“
vor, jedoch müssen definierte Befunde – nämlich Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente – verpflichtend
gemäß ELGA gespeichert werden. Auch der Datenschutz ist gesichert. Die Patienten bekommen Einsicht in
ihre eigenen Zugriffsprotokolle, Widerspruchsmöglichkeiten und das Recht, Verwendungsverbote für bestimmte
Gesundheitsdaten festzulegen. Die Gesundheitsdaten dürfen nur mehr verschlüsselt übertragen werden.
Im Falle von EDV-Wartungen gilt das Vier-Augen-Prinzip. |
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Karlsböck: ELGA macht die österreichischen Patienten "Supernackt"
Sensible Gesundheitsdaten im Netz sind tickende Zeitbombe für Patienten
Wien (fpd) - Bei der nun schon unendlichen Geschichte der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA),
sei bislang nur die technische Umsetzbarkeit im Vordergrund gestanden. "Patientenrechte und eine damit verbundene
Datensicherheit wurden sträflichst vernachlässigt", so der freiheitliche Ärztesprecher NAbg.
Dr. Andreas Karlsböck, der betonte, dass es bei der ganzen Diskussion um nicht weniger als den Schutz des
Arztgeheimnisses und den Kampf gegen die Schlamperei in Bezug auf die Datensicherheit gehe. "ELGA macht die
österreichischen Patienten 'Supernackt'", so Karlsböck, der betonte, dass die hochsensiblen Patientendaten
derzeit einzig in den Arztpraxen sicher seien.
Trotz zahlreicher Bedenken von Seiten der Ärzte und der Datenschützer wolle nun also die Regierung die
elektronische Krankenakte ELGA durchziehen, zeigte sich Karlsböck vom diesbezüglichen ÖVP-Umfaller
enttäuscht. Die Möglichkeit des "Opting-Out" wonach man automatisch teilnehme, wenn man nicht
ausdrücklich widerspreche, sei ein fauler Kompromiss, bei dem die Patienten auf Aufklärung durch die
Ärzte angewiesen seien, was diese wiederum viel Zeit und Geld kosten werde, kritisierte Karlsböck diese
Patientenfalle.
Außerdem werde durch dieses System die Behandlung der Patienten zu zusätzlichen zeitlichen Verzögerungen
im täglichen Ablauf führen, kritisierte Karlsböck, der es auch für unverantwortlich und völlig
unverständlich hält, dass es keine einführende Probephase geben wird, sondern dieses unausgegorene
Projekt einfach durchgezogen werde. Habe doch die Pleite bei der e-Medikation bereits gezeigt, wie Theorie und
Praxis auseinander klaffen könnten, erinnerte Karlsböck an den letzten Stöger-Bauchfleck. .
"Besonders enttäuschend ist wieder einmal das Verhalten der ÖVP, die hier vor dem Prestigeprojekt
des Gesundheitsministers trotz anderer Beteuerungen in die Knie geht. Wir werden die Patienten jedenfalls aufklären
und ihnen empfehlen unter keinen Umständen an ELGA teilzunehmen, wenn sie nicht möchten, dass eines Tages
ihre Gesundheitsdaten im Internet nachlesbar sein werden", so Karlsböck. |
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Spadiut: ELGA ist teuer, verletzt Grundrechte und ist nicht sicher
Sicher und effizienter ist das BZÖ-Modell, bei dem die Daten direkt auf der e-Card
gespeichert sind
Wien (bzö) - "Das BZÖ lehnt diesen rot-schwarzen Gesetzesentwurf ganz klar ab, denn
diese Stögersche Gesundheitsakte ist eine teure Husch-Pfusch-Aktion, die die Grundrechte verletzt und dem
Missbrauch Tür und Tor öffnet", sagte BZÖ-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut zur
SPÖ/ÖVP-Einigung auf einen ELGA-Gesetzesentwurf. "Alleine in diesem Jahr wird dieses System schon
2,5 Millionen Euro kosten. Sicher, billiger und effizienter wäre hingegen das BZÖ-Modell, bei dem die
Daten direkt auf der e-Card gespeichert sind", so Spadiut weiter.
"Ohne einen ehrlichen Dialog mit den Interessensgruppen geführt zu haben, peitschen nun SPÖ und
ÖVP diesen Gesetzesentwurf beinhart durch und nehmen dabei keine Rücksicht auf die Ängste und Bedürfnisse
der Menschen", kritisierte der BZÖ-Gesundheitssprecher und weiter: "Wenn auch die Idee - alle wichtigen
Patientendaten griffbereit zu haben - grundsätzlich gut ist, ist aber diese Regierungsvariante abzulehnen". |
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Öllinger: ELGA für Missbrauch von innen und außen offen
Grüne fordern "Opt-in" für PatientInnen und echten PatientInnennnutzen
Wien (grüne) - "Es ist schon erstaunlich, wie sich Datenschutzbedenken und verfassungsrechtliche
Probleme scheinbar mit Geld für ÄrztInnen vom Tisch wischen lassen", wundert sich Karl Öllinger,
Sozialsprecher der Grünen, über die SPÖ-ÖVP-Einigung zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
"Die PatientInnen spielen im ganzen Tauziehen um Großaufträge keine Rolle. Ihnen wird ein System
aufs Auge gedrückt, das viel Geld kostet, den PatientInnen fast nichts bringt und darauf abstellt, dass sie
sich ohnehin nicht auskennen", meint Öllinger. Der Stellenwert der PatientInnen im System ELGA wird schon
allein daraus ersichtlich, dass Elemente mit echtem PatientInnennutzen, etwa ein elektronischer Impfpass, aus Kostengründen
nicht umgesetzt werden.
Gerade in einem System, das erstmals so gut wie alle sensiblen Gesundheitsdaten von einem zentralen Punkt aus zugänglich
macht, müssen weit höhere Sicherheitsansprüche angewandt werden, als die Regierung anzuerkennen
bereit ist. Und die PatientInnen müssen eine echte Wahlmöglichkeit über eine "Opt-in"-Möglichkeit
haben. Das heißt, dass sich PatientInnen aktiv einverstanden erklären müssen. Die gegenwärtige
"Opt-out"-Variante bedeutet, dass die Daten aller PatientInnen ins System eingespeist werden, aber nicht
sichtbar sind. ELGA ist in der vorgesehenen Art und Weise für Missbrauch von innen und Angriffe von außen
offen. Und anders als bei den E-Card-Daten gibt es tausende und abertausende Menschen, Unternehmen und Institutionen,
die ein enormes ökonomisches Interesse an diesen Daten haben. Nicht zufällig heißen sie selbst
im Gesetzesdeutsch "sensible Gesundheitsdaten".
"Wir Grüne sind für eine elektronische Gesundheitsdatenspeicherung", sagt Öllinger und
ergänzt: "Aber PatientInnennutzen und BürgerInnenrechte müssen vor den Interessen der Verwaltung
und der Industrie kommen. Und das ist bei dieser angeblichen Einigung nicht der Fall." |
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Gleitsmann: WKÖ begrüßt Einigung zur Umsetzung von ELGA
Unverzichtbares Instrument für mehr Transparenz und höhere Patientensicherheit
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die aktuellen Schritte
in Richtung E- Medikation und Elektronischem Gesundheitsakt (ELGA). "ELGA ist ein essentieller Teil einer
großen Gesundheits- und Krankenhausreform. Die verpflichtende Teilnahme für Ärzte sowie die durch
Opting Out garantierte Freiwilligkeit für Patienten sind wichtige Ansätze. Verbesserte Anwendungsmöglichkeiten
für die tägliche Arbeit der Ärzte und anderer Angehöriger von Gesundheitsberufen sind begrüßen.
E-Medikation trägt dazu bei, die Transparenz im Gesundheitssystem zu verbessern und die Patientensicherheit
zu steigern", hält Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit in der WKÖ,
fest.
Um den reibungslosen Ablauf der des Systems zu gewährleisten, haben private Gesundheitsbetriebe bereits hohe
Summen in die Vorbereitung der für ELGA notwendigen Technologien investiert. "Wichtig ist es daher jetzt,
dass den Gesundheitsbetrieben eine entsprechende Finanzierungsunterstützung gewährt wird, um ihnen ihre
Investitionen abzugelten", betont Gleitsmann.
"ELGA kann nur dann erfolgreich sein, wenn sowohl bei der Implementierung als auch im laufenden Betrieb unsere
e-Health-Unternehmer aktiv eingebunden werden. Nur durch Wettbewerb kann ELGA nachhaltig effizient betrieben werden,
so dass in weiterer Folge auch genug Mittel zur Verfügung stehen, um in patientenorientierte Innovationen
zu investieren", so Gleitsmann abschließend. |
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Khol: Bin mit ELGA-Einigung zufrieden
Langfristiges Anliegen der Senioren wird erfüllt
Wien (seniorenbund) - "Ich bin zufrieden, dass nun die Einigung zur ELGA (Elektronischen Gesundheitsakte)
erfolgt ist", so NR-Präs.i.R. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes
und amtsführender Präsident des Seniorenrates, in einer ersten Reaktion anlässlich der Pressekonferenz
von ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger mit dem Gesundheitsminister.
"Damit wurde ein langfristiges Anliegen der Seniorinnen und Senioren erfüllt", so Khol weiter, der
nun auf rasche Umsetzung drängt. ELGA wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen
und Patienten leisten und die Möglichkeiten der modernen Kommunikation sinnvoll nützen.
"Ich erwarte mir eine zügige Behandlung im Parlament, damit dieses Gesetz auch wirklich am 1.1.2013 in
Kraft treten kann", so Khol abschließend. |
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Hauptverband: Mit dem ELGA-Gesetz kann die e-Medikation nun österreichweit
umgesetzt werden
Wien (hauptverband) - Im Interesse der Patientensicherheit und der Modernisierung des heimischen
Gesundheitswesens begrüßt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die verkündete Einigung von SPÖ und ÖVP zur Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
Ziel der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist es, den behandelnden Ärzten rasch und sicher einen Überblick
über die aktuellen Informationen wie Entlassungsbriefe von Krankenanstalten, Labor- und Röntgenbefunde
für die Diagnose und Therapie eines Patienten zu verschaffen. Mit dem ELGA-Gesetz werden aber auch die notwendigen
rechtlichen Grundlagen für eine österreichweite Umsetzung der e-Medikation geschaffen. Die Freiwilligkeit
der PatientenInnen-Teilnahme durch eine Opting Out - Regelung sowie die Teilnahme der wichtigsten Gesundheitsleistungsanbieter
wie Spitäler, Apotheken und Vertragsärzte wurden mit dem nun vorliegenden Gesetz erfüllt. Der Hauptverband
und die für e-Medikation verantwortliche Chipkartentochter SVC haben über den Sommer in vielen Ar-beitsgruppen
mitgeholfen, dass dieses Gesetz nun von allen Seiten akzeptiert wird und zustande kommt.
Nach den schon äußerst positiven Umfragewerten von GfK Austria bei der Bevölkerung und den niedergelassenen
Ärzten haben bekanntlich auch die Wissenschaftler der Medizinischen Universität Wien mit der Evaluierung
des Pilotprojektes für die e-Medikation eine klare Empfehlung abgegeben: Die e-Medikation ist unter Einbeziehung
aller betroffenen Berufsgruppen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes flächendeckend weiter zu
verfolgen. Die Evaluierung durch die Medizinische Universität hat dabei ergeben, dass Im Durchschnitt bei
jedem zweiten Besuch einer PatientIn bei ÄrztInnen oder ApothekerInnen eine Warnung vor einer Wechselwirkung
aufgetreten ist. Bei jedem sechsten Besuch zeigte das System eine Warnung vor einer möglichen Überschreitung
des Therapieintervalls durch "Arzneimittelbevorratung" und bei jedem neunten Besuch eine Warnung vor
einer Doppelverordnung. e-Medikation ist ein wichtiges und einzigartiges Projekt, das die Patientensicherheit erhöht
und die Qualität von Medikationen und Behandlungen positiv beeinflusst. Sollte das Gesetz noch heuer im Parlament
beschlossen werden, ist es möglich, dass die österreichweite Umsetzung der e-Medikation 2014 realisiert
werden kann.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige
Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt
(Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim
Arzt/Ärztin durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen
Daten, ermöglicht dem Arzt/der Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten
bzw. einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. |
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Ärztekammer sieht Teilerfolg für niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte
Weitegehend freiwillige Teilnahme - Usability aber nach wie vor ungesichert
Wien (oök) - Die Einigung zwischen SPÖ und ÖVP wird von der Ärztekammer als "Teilerfolg"
gesehen. Einige wesentliche Punkte konnten entschärft beziehungsweise nachgebessert werden. Die Ärztekammer
werde aber ihr vehementes Eintreten "gegen unnötige Geldverschwendung im Gesundheitswesen für EDV-Projekte
statt für Patientenversorgung und gegen unnötige Bürokratie insgesamt und bei ELGA im Besonderen
konsequent weiterführen", so der der Präsident der Ärztekammer für Wien, Thomas Szekeres,
in einer ersten Stellungnahme.
Nach wie vor kritisiert wird von der Ärztekammer die fehlende Freiwilligkeit für Patienten: "Wir
hätten uns gewünscht, dass Patienten nicht extra hinausoptieren müssen, sondern der umgekehrte Weg
gegangen wird, nämlich: Patienten optieren, so sie dies wollen, hinein." Hier geht Szekeres aber davon
aus, dass dieser Passus im Gesetz sowieso nicht halten wird, denn: "Namhafte Juristen haben uns schon bestätigt,
dass die vom Ministerium nun durchgesetzte Opt-out-Variante nicht verfassungskonform ist."
Als Erfolg wertet Szekeres jedenfalls die durchgesetzte Freiwilligkeit für Ärztinnen und Ärzte.
Diese hätten nunmehr das Recht, ELGA zu benutzen, nicht aber die Verpflichtung dazu. Einzige Ausnahme ist
laut Szekeres die Einspielung von Verordnungsdaten bei der E-Medikation durch Vertragsärzte sowie die Verpflichtung
von Fachärzten für Labormedizin und Radiologie, Labor- beziehungsweise Radiologiebefunde in ELGA zu speichern.
Im Gesetz sind auch die Grundzüge der E-Medikation festgeschrieben. Hier gibt es eine vom Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger einzurichtende Verordnungs- und Medikationsdatenbank, in der
alle Vertragsärzte nur den Handelsnamen des abgegebenen Arzneimittels, aber keine weiteren Daten, in eine
Datenbank ab 1. Juli 2016 einspielen müssen. Für Szekeres ist zentral, dass die Therapie- und Behandlungsfreiheit
des Arztes durch diese Datenbank nicht beschränkt wird. "Das ist damit gesichert", so Szekeres.
Auch Interaktionsprüfungen seien nicht mehr Teil der E-Medikation: "Das kann jeder Arzt machen, wie er
es für richtig hält."
Kontrolle über niedergelassene Ärzteschaft abgewendet
Hinsichtlich der Usability bemängelt die Ärztekammer, dass es hier im Gesetz nur allgemeine Aussagen
gebe, wonach man sich bemühen werde, diese herzustellen. Dem Vernehmen nach hätten sich die Länder
geweigert, die dafür notwendigen Kosten zu übernehmen, was aus Sicht von Szekeres "absurd ist, da
jene es waren, die ELGA immer schon gefordert haben". Es bestehe daher die immanente Gefahr, dass ein "vollkommen
praxisuntaugliches System geschaffen wird, weshalb die freiwillige Teilnahme daran die einzige Garantie ist, dass
die Ärzteschaft nicht mit einer ELGA belastet wird, bei der die Funktionalität fehlt".
Teilweise nachgeschärft werden konnten datenschutzrechtliche Probleme. Szekeres: "Wir konnten erreichen,
dass ein Passus im Gesetz eingebaut wurde, wonach ELGA nicht zur Gesundheitsplanung, Kontrolle von Ärztinnen
und Ärzten, Leitlinienerstellung, et cetera verwendet werden darf." Und auch die ärztliche Verschwiegenheit
wurde, mit Ausnahme der Daten, die in ELGA kommen, also Verordnungsdaten sowie Labor- und Röntgenbefunde ab
1. Juli 2016, gewahrt. Allerdings gibt Szekeres zu bedenken: "Für diese Daten können Ärztinnen
und Ärzte ab 1. Juli 2016 die Verschwiegenheit nicht mehr 100-prozentig garantieren, das übernimmt dann
wohl das Gesundheitsministerium." |
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Apotheker begrüßen politische Einigung
e-Medikation wesentlich für mehr Medikamentensicherheit
Wien (apotheker) - Die österreichischen Apotheken sind erfreut über die richtungsweisende
Einigung zum ELGA-Gesetz im Vorfeld der Ministerratssitzung. "Die e-Medikation wird einen wichtigen Beitrag
zu mehr Medikamentensicherheit leisten", betont Mag.pharm. Max Wellan, Präsident der Österreichischen
Apothekerkammer.
Die Apothekerinnen und Apotheker setzen sich seit Jahren massiv für mehr Sicherheit im Umgang mit Medikamenten
ein. Die ersten Pilotversuche zur e-Medikation gehen auf umfassende Projekte der Apothekerschaft zurück, die
ihr Wissen in das neue ELGA-Gesetz miteinfließen hat lassen. Die Forderungen der Apothekerschaft wurden im
neuen Gesetz weitestgehend berücksichtigt. So scheint nun sowohl die Praxistauglichkeit gewährleistet
als auch die administrative Belastung überschaubar zu sein.
Der geplante Entwurf sieht vor, dass auch rezeptfreie Medikamente in der Apotheke in die e-Medikation eingespielt
werden. Die Umsetzung der e-Medikation ist für 2016 vorgesehen. "Unsere Ideen reichen bis zu einem modernen
Medikationsmanagement. Der Gesamtüberblick über die jeweils einzunehmenden Arzneimittel ermöglicht
eine umfassende Betreuung der Kunden/Patienten durch die Apotheke", so Wellan.
Apotheken auf einen Blick
In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger. Ob
Großstadt, Kleinstadt oder Gemeinde: Die österreichischen Apotheken liefern Qualität auf höchstem
Niveau. Das bestehende Apothekensystem garantiert eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und stellt
die Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt. Insgesamt beraten 5.700 akademisch ausgebildete Apothekerinnen
und Apotheker in 1.320 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Die Beratungskompetenz ist eine der
zentralen Leistungen der Apotheker. |
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Neumayer: Industrie begrüßt ELGA-Einigung
Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) steigert Qualität und Transparenz im Gesundheitssystem
- Know-How der Wirtschaft muss bei Umsetzung genutzt werden
Wien (pdi) - "Die Industrie begrüßt die Einigung zur überfälligen Umsetzung
der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)", betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich Pressekonferenz von BM Alois Stöger und ÖVP-Gesundheitssprecher
Erwin Rasinger. "Die Vorteile der elektronischen Kommunikation müssen endlich auch im Gesundheitssystem
genützt werden", so Neumayer. Gerade im Zusammenhang mit der geplanten Spitals- bzw. Gesundheitsreform
und der damit verbundenen sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine möglichst rasche ELGA-Umsetzung
von zentraler Bedeutung. "ELGA ermöglicht nicht nur eine Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität
in der Gesundheitsversorgung, sondern stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der dringend notwendigen
sektorenübergreifenden lückenlosen, medizinischen und ökonomisch sinnvollen Versorgung für
die Patienten dar", hob der IV-Generalsekretär hervor. Die Möglichkeit, bei Behandlungen auf vorhandene
Befunde zugreifen zu können, bedeute allem voran eine Verbesserung der Versorgungsqualität für die
Patientinnen und Patienten. "Um die Zielsetzungen realisieren zu können und sich einen für die Behandlung
notwendigen Überblick über relevante Vorbefunde verschaffen zu können, muss auch die umfassende
Teilnahme von Ärzten und anderen Gesundheitsdienstanbietern sichergestellt sein."
Zudem sei wesentlich, das Wissen der Wirtschaft bei der ELGA-Umsetzung entsprechend zu nutzen. Die Industrie kann
hierbei einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das Gesundheitswesen kosteneffizient weiterzuentwickeln. "Im
Sinne einer möglichst effizienten und effektiven Einführung von ELGA müssen wettbewerbsverhindernde
Monopolstellungen vermieden werden", so Neumayer. Errichtung und Betrieb der zentralen ELGA-Systemkomponenten
müssen jedenfalls am freien Markt ausgeschrieben und vergeben werden. |
Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.
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