Wiener Landtag fordert Bundesregierung zum Handeln auf
Wien (rk) - Der Wiener Landtag sprach sich am 03.10. mehrheitlich, mit Stimmen von SPÖ und Grünen,
für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Staatsbürgerschafts- werberInnen aus.
Die Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger hebt dabei besonders den ersten der Forderungspunkte
heraus, wonach auch Kindern von in der NS-Zeit verfolgten und vertrieben Personen der erleichterte Zugang zur österreichischen
Staatsbürgerschaft gewährt werden soll. "Wären die Eltern nicht zur Emigration gezwungen worden,
hätten diese Kinder längst die österreichische Staatsbürgerschaft. Eine Änderung ist daher
nicht nur eine besondere symbolische Geste, sondern unsere Pflicht und eine logische Konsequenz", zeigt sich
die Stadträtin am Rande der Landtagssitzung überzeugt.
Auch Wiens Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny setzt sich seit langem für diese Forderung ein: "Die
Vertreibung der Vernunft durch die Nationalsozialisten hat eine große Lücke im geistigen und kulturellen
Leben Österreichs hinterlassen. Deshalb ist es nicht nur moralisch geboten, sondern auch im ureigenen Interesse
unseres Landes, die Vertriebenen und ihre Kinder, die mittlerweile ihre Karrieren auf der ganzen Welt absolvieren,
wieder nach Österreich einzuladen und sie zu Österreicherinnen und Österreichern zu machen. Die
Nachfahren der Vertriebenen bereichern unsere Stadt - auf sie können und wollen wie nicht verzichten",
so Mailath.
Der Antrag beinhaltet außerdem die Forderung nach Abschaffung der Staatsbürgerschaftstest in jetziger
Form und Ersetzung durch umfassende Niederlassungsbegleitungen. "Ich kann am reinen Abprüfen von historischen
Fakten, wie das derzeit der Fall ist, keinerlei integrationsförderten Faktor erkennen", wundert sich
Frauenberger über die Tests und verweist auf das mehrfach ausgezeichnete Wiener Erfolgsmodell "StartWien",
mit dem MigrantInnen in Form diverser Beratungsangebote, Sprachgutscheinen und weiteren begleitenden Maßnahmen
optimal in Wien willkommen geheißen werden.
Die staatsbürgerschaftsrechtliche Gleichstellung von Adoptivkindern und die Lockerung gesetzlich vorgegebener
Einkommensuntergrenzen, beispielsweise im Falle einer Behinderung, sind weitere der Punkte im Antrag, der nun die
Bundesregierung zum Handeln auffordert. |