9. Gleichbehandlungsbericht des Bundes liegt vor
Wien (pk) - Das Bundeskanzleramt und die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
haben dem Nationalrat den 9. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2012 vorgelegt. Der Bericht wird alle zwei Jahre
erstellt und informiert über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im
Bundesdienst sowie über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes. In fast allen Ressorts
bzw. Obersten Organen konnten die Frauenanteile gegenüber 2009 erhöht werden. Im Bundesdienst waren 2009
insgesamt 142.120 Personen beschäftigt, 2011 waren es 141.562 Personen. In diesem Zeitraum ist der Frauenanteil
von 39,8 % auf 40,6 % gestiegen.
Den ersten Teil des Gleichbehandlungsberichtes bildet eine Übersicht über die Geschlechterverhältnisse
im gesamten Bundesdienst. Neben dem Bundeskanzleramt und den einzelnen Ministerien berichteten auch Parlamentsdirektion,
Präsidentschaftskanzlei, Rechnungshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und
Arbeitsmarktservice. Dabei ist festzustellen, dass fast überall ein Anstieg des Frauenanteils zu verzeichnen
war. Ein leichter Rückgang war nur in der Präsidentschaftskanzlei, im BMeiA, im BMLVS und im BMASK zu
verzeichnen. Am Ende jedes Berichts eines Ressorts bzw. eines Obersten Organs finden sich Vorschläge betreffend
Maßnahmen zur Frauenförderung im jeweiligen Bereich.
Mehr Frauen beim Heer, mehr Männer im Krankenpflegedienst
Ein Trend zum Anstieg der Frauenanteile ist in nahezu allen Berufsgruppen im Bundesdienst zu beobachten. Das gilt
auch dort, wo historisch bedingt der Frauenanteil immer sehr niedrig war. Beim Exekutivdienst stieg er von 11,3
% auf 12,6 % und im Militärischen Dienst von 1,8 % auf 1,9 %. Der höchste Anstieg des Frauenanteils war
bei den RichterInnen und StaatsanwältInnen (von 47,4 % auf 49,8 %)und in der Schulaufsicht (von 33,6 % auf
37,8 %) festzustellen. Eine Erhöhung des Männeranteils gab es nur im Bereich Krankenpflegedienst, wo
er von 27,4 % auf 29,6 % stieg.
Bei der Betrachtung nach Qualifikationsgruppen ergibt sich der stärkste Anstieg des Frauenanteils bei den
AkademikerInnen (von 52,8 % auf 54,1 %). Die Verhältnisse im Fachdienst und Mittleren Dienst blieben von 2009
auf 2011 nahezu unverändert, der Frauenanteil steigerte sich dort nur von 28,3 % auf 28,7 %. Das hat mit dem
geringen Frauenanteil im Exekutivdienst zu tun, da 90 % der ExekutivbeamtInnen dieser Qualifikationsgruppe angehören.
Einkommensschere besteht auch im Bundesdienst
Eine zentrale Frage der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt ist die Besetzung von
Führungspositionen. Von 2009 auf 2011 ist dort der Anteil der Frauen auf allen Ebenen weiter angestiegen,
am stärksten im Bereich der AkademikerInnen.
Auch im Bundesdienst besteht allerdings ein Gender-Pay Gap, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen,
wenn auch geringer ausgeprägt als in der Privatwirtschaft. Im Bundesdienst gilt, dass die Entlohnung von der
Bewertung des Arbeitsplatzes abhängt, sodass hieraus keine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung entstehen
kann. Trotzdem liegen die mittleren Einkommen der Frauen unter denen der Männer. Der um das Beschäftigungsausmaß
bereinigte Gender Pay Gap im Bundesdienst beträgt im Mittel 15 % zu Ungunsten der Frauen, während in
der Privatwirtschaft in Österreich der Einkommensunterschied zwischen ganzjährig vollbeschäftigten
Frauen und Männern 21 % ausmacht.
Der Einkommensunterschied ergibt sich aus mehreren einkommensrelevanten Merkmalen. Das sind vor allem der Umfang
der geleisteten Überstunden, Qualifikation, Alter und Besetzung von Leitungsfunktionen. Der Unterschied zwischen
den mittleren Einkommen, der für den gesamten Bundesdienst 15 % ausmacht, ist dabei bei Betrachtung einzelner
Berufsgruppen verschieden hoch. So differiert das mittlere Einkommen zwischen Frauen und Männern im Krankenpflegedienst
um 6,6 %, im Militärischen Dienst aber um 31,2 %.
Einer der wichtigste Einzelfaktor für diese Einkommensunterschiede ist das Alter. Hier schlägt sich die
begrenzte Möglichkeit zur Anrechnung von Vordienstzeiten für Frauen in Form einer niedrigeren Gehalts-
bzw. Entlohnungsstufe nieder. Zu Tragen kommt, dass Frauen generell eher in den niedrigeren Einkommensstufen und
seltener in Führungspositionen zu finden sind. Aufgrund der verstärkten Aufnahme junger Frauen in den
Bundesdienst wird das Phänomen, dass Frauen im Bundesdienst eher niedrigen Einkommensgruppen angehören,
noch perpetuiert. Eine Reduzierung der Einkommensunterschiede ist somit erst längerfristig zu erwarten, wenn
sich die Altersstruktur der weiblichen Beschäftigten im Bundesdienst jener der männlichen annähern
wird.
63 Anträge an Bundesgleichbehandlungskommission
Den Abschluss des 9. Gleichbehandlungsberichtes bilden die Tätigkeitsberichte der Senate I und II der Bundes-Gleichbehandlungskommission
(B-GBK). Senat I ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesdienst sowie für Fälle
von Mehrfachdiskriminierung zuständig. Senat II ist für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen
Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zuständig.
Der jeweilige Senat hat auf Antrag oder von Amts wegen ein Gutachten abzufassen, ob durch eine gesetzte Maßnahme,
Handlung oder Unterlassung das Gleichbehandlungs- bzw. Frauenförderungsgebot verletzt wurde. Alle Gutachten
sind auf der Homepage der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt im
vollen Wortlaut und in anonymisierter Weise nachzulesen. Die Entscheidungen der B-GBK sind außerdem im Rechtsinformationssystem
des Bundes (RIS) zu finden.
Im Berichtszeitraum 1. März 2010 bis 1. März 2012 fanden 12 Sitzungen des Senats I und 5 des Senats II
statt und es wurden 63 Anträge behandelt. Davon wurden 41 Anträge von weiblichen Bediensteten oder für
sie eingebracht. Die Einbringung erfolgte zumeist durch die Betroffenen selbst oder die jeweilige Arbeitsgruppe
für Gleichbehandlungsfragen des Ressorts, nur ein Fall wurde von Amts wegen geprüft. Senat I erstellte
18 anonymisierte Gutachten, zudem sind 14 Beschwerdefälle noch offen. Senat II 9 Gutachten, weitere 2 Beschwerdefälle
sind noch offen. Der Großteil der Fälle betraf eine behauptete Diskriminierung aufgrund des Geschlechts,
des Alters oder der Weltanschauung und eine damit verbundene Behinderung des beruflichen Aufstiegs. |