Karlheinz Töchterle: Kompromiss nach mehrstündigen Verhandlungen beim Rat Wettbewerbsfähigkeit
- Prinzip "Mehr Forschung, weniger Bürokratie"
Luxemburg (bmvit) - Beim Rat Wettbewerbsfähigkeit in Luxemburg einigten sich die Ministerinnen
und Minister am 10.10. auf einen Kompromiss zu den Regeln für die Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen
und Unternehmen am künftigen EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" (2014 - 2020). "Uns
war wichtig, dass künftig das Prinzip gilt: Mehr Forschung, weniger Bürokratie", so Töchterle
zur österreichischen Verhandlungsposition. Mit dem in den Abendstunden erzielten Kompromiss werde diesem Ziel
Rechnung getragen. Österreich hatte sich bis zuletzt gemeinsam mit anderen Ländern für eine möglichst
einfache Ausgestaltung der Beteiligungsregeln und eine schlanke Bürokratie eingesetzt - "damit wir den
Forscherinnen und Forschern bestmögliche Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Rahmenprogramm bieten
können", so Töchterle.
Bis zuletzt diskutiert wurden die Höhe des Ersatzes von indirekten Kosten (Gemeinkosten/ Overheadkosten) sowie
die Frage, wie die großen Unterschiede in den Forschungsgehältern für die ärmeren Mitgliedsstaaten
teilweise ausgeglichen werden können. Bei der Frage betreffend Kostenersatz wurde die vorgesehene Pauschale
für indirekte Kosten von 23 auf 25 Prozent erhöht und direkte Kosten werden im neuen EU-Rahmenprogramm
zu 100 Prozent ersetzt. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Möglichkeit, Kostenelemente als "direkte
Kosten" zu klassifizieren, erweitert wird. Die Europäische Kommission hat zugesagt, Leitlinien für
die Klassifizierung von Kosten als "direkte" bzw. "indirekte" zu erstellen. "Damit sollen
Transparenz und Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden", so Töchterle.
Bei der Frage der Forschergehälter sieht die Einigung vor, dass Bonuszahlungen für exzellente Forscher/innen,
sofern sie auf generellen nationalen Regeln beruhen, bis zu einer Höhe von 8000 Euro pro Jahr ersatzfähig
sein werden. Zusätzlich wurde vereinbart, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung zu "Horizon
2020" (im Jahr 2017) geprüft wird, ob sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren oder allenfalls
angepasst werden müssen. |