"Horizon 2020"    

erstellt am
11. 10. 12

Karlheinz Töchterle: Kompromiss nach mehrstündigen Verhandlungen beim Rat Wettbewerbsfähigkeit - Prinzip "Mehr Forschung, weniger Bürokratie"
Luxemburg (bmvit) - Beim Rat Wettbewerbsfähigkeit in Luxemburg einigten sich die Ministerinnen und Minister am 10.10. auf einen Kompromiss zu den Regeln für die Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen am künftigen EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" (2014 - 2020). "Uns war wichtig, dass künftig das Prinzip gilt: Mehr Forschung, weniger Bürokratie", so Töchterle zur österreichischen Verhandlungsposition. Mit dem in den Abendstunden erzielten Kompromiss werde diesem Ziel Rechnung getragen. Österreich hatte sich bis zuletzt gemeinsam mit anderen Ländern für eine möglichst einfache Ausgestaltung der Beteiligungsregeln und eine schlanke Bürokratie eingesetzt - "damit wir den Forscherinnen und Forschern bestmögliche Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Rahmenprogramm bieten können", so Töchterle.

Bis zuletzt diskutiert wurden die Höhe des Ersatzes von indirekten Kosten (Gemeinkosten/ Overheadkosten) sowie die Frage, wie die großen Unterschiede in den Forschungsgehältern für die ärmeren Mitgliedsstaaten teilweise ausgeglichen werden können. Bei der Frage betreffend Kostenersatz wurde die vorgesehene Pauschale für indirekte Kosten von 23 auf 25 Prozent erhöht und direkte Kosten werden im neuen EU-Rahmenprogramm zu 100 Prozent ersetzt. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Möglichkeit, Kostenelemente als "direkte Kosten" zu klassifizieren, erweitert wird. Die Europäische Kommission hat zugesagt, Leitlinien für die Klassifizierung von Kosten als "direkte" bzw. "indirekte" zu erstellen. "Damit sollen Transparenz und Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden", so Töchterle.

Bei der Frage der Forschergehälter sieht die Einigung vor, dass Bonuszahlungen für exzellente Forscher/innen, sofern sie auf generellen nationalen Regeln beruhen, bis zu einer Höhe von 8000 Euro pro Jahr ersatzfähig sein werden. Zusätzlich wurde vereinbart, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung zu "Horizon 2020" (im Jahr 2017) geprüft wird, ob sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren oder allenfalls angepasst werden müssen.
     
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