Rekord: 270.000 Menschen leben in Graz   

erstellt am
11. 10. 12

Aufwärtstrend hält seit mehr als zehn Jahren an
Graz (stadt) - Genau aufgepasst und mitgezählt haben die MitarbeiterInnen des Grazer BürgerInnenamtes, denn dieser Tage meldeten sie die 270.000e Hauptwohnsitz-Anmeldung für Graz. Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg, der für diese Abteilung zuständige politische Referent, kennt auch den Grund für diesen deutlichen Aufwärtstrend: "Graz ist eine äußerst lebenswerte Stadt, dies wissen immer mehr Menschen zu schätzen."

Die Einwohnerzahlen der steirischen Landeshauptstadt waren in den 80er- und 90er-Jahren deutlich gesunken, seit dem Jahr 2001 jedoch steigen sie stetig. Zählt man zu den 270.000 mit Hauptwohnsitz Gemeldeten noch jene mit Nebenwohnsitz hinzu, so wird die 300.000er Marke bereits überschritten. Damit ist Graz auf dem Weg in die Liga der größeren Großstädte.

Willkommen in Graz
Die städtischen MitarbeiterInnen, die die Anmeldung entgegennehmen, begrüßen alle Neo-GrazerInnen mit einem besonderen Präsent: Die Welcome Box enthält zahlreiche praktische Dinge für alle Neuzugezogenen, beispielsweise eine nützliche Info-Broschüre, einen Stadtplan, einen Gutschein für eine Stadtführung sowie eine Einladung zum "Meet & Greet" mit StadtpolitikerInnen. Um Neuankömmlingen die ersten Schritte in der Stadt leichter zu machen, gibt es dieses Angebot neben deutsch in fünf weiteren Fremdsprachen.

Drei-Tage-Frist
„Für eine Um- oder Anmeldung benötigt man einen amtlichen Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht sowie einen ausgefüllten Meldezettel. Dieser ist z. B. im Internet, in Trafiken oder den Servicestellen erhältlich. Wichtig dabei: der Meldezettel muss vom Unterkunftsgeber, Vermieter, Eigentümer, oder Hauptmieter unterschrieben werden", erörtert Eisel-Eiselsberg.

Einen Sponsions- oder Promotionsbescheid braucht man zusätzlich, wenn ein akademischer Titel auf dem Meldezettel stehen soll. Bei der Anmeldung eines Neugeborenen werden zusätzlich der amtliche Lichtbildausweis des/der Anmeldenden und die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Die Um-, An- oder Abmeldung muss übrigens binnen drei Tagen erfolgen.
     
Informationen: http://www.graz.at/cms/beitrag/10023417/398467/    
     
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