Energiepolitischer Meilenstein im Landtagsausschuss beschlossen   

erstellt am
11. 10. 12

LR Prettner: Änderungen des K-EG läuten Zukunft der Erdverkabelung ein
Klagenfurt (lpd) - Der von Kärntens Energie- und Umweltreferentin LR Beate Prettner initiierte Gesetzesentwurf betreffend einer Änderung des Kärntner Elektrizitätsgesetzes (K-EG) wurde am 11.10. mehrheitlich im dafür zuständigen Ausschuss des Kärntner Landtages beschlossen. "Diese Entscheidung bedeutet einen energiepolitischen Meilenstein für Kärnten, der einzigartig in ganz Österreich ist und unsere Heimat zum Vorreiter betreffend Erdverkabelungen bei der Errichtung und Änderung von elektrischen Leitungsanlagen macht", freut sich Prettner über den positiven Ausgang der Abstimmung.

Konkret sehen die beschlossenen Änderungen des K-EG das Vorantreiben der Erdverkabelung vor sowie die gemeinsame Nutzung bestehender Leitungstrassen, um die in den letzten Jahren entlang von Leitungstrassen zunehmenden Nutzungskonflikte zu entschärfen. Mit der Gesetzesnovelle werde dem Willen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen, die sich vor allem durch in Siedlungsgebieten geplante Infrastrukturmaßnahmen in ihrer Lebensqualität zu Recht eingeschränkt fühlen. "Künftig wird eine zwingende Variantenprüfung zur Erdverkabelung von Leitungen in Kärnten maßgeblich zur Sicherung der Wohnräume der Menschen beitragen", freut sich Prettner über den zukunftsweisenden Beschluss.

Einerseits sollen durch die Erdverkabelungen, die durch die Neuausrichtung vorangetrieben werden, elektromagnetische Felder auf ein Minimum reduziert und positive Signale für das Landschaftsbild gesetzt werden. In das K-EG werden nunmehr Planungen miteinbezogen, dass Leitungsanlagen mit den Erfordernissen der Raumplanung abzustimmen sind, um Nutzungskonflikte weitgehend zu vermeiden. "Besonders in Siedlungsgebieten sind daher Erdverkabelungen anzustreben sowie in der Nähe anderer Gebäude, in welchen sich dauerhaft Menschen aufhalten", will Prettner mit ihrer Initiative auch positiven Einfluss auf die Gesundheit der Menschen sicherstellen.

Die Neuerungen im K-EG definieren erstmals das Erdkabel als bevorzugte Leitung im Nahbereich von Wohngebäuden und weisen auch planerische Ziele auf, was den Netzbetreibern die Sicherheit einer verordneten Trasse geben soll. "Die Versorgungssicherheit der Kärntnerinnen und Kärntner mit leistbarem Strom muss gesichert werden, doch kann dies nur im Einklang mit den Lebensräumen der Menschen und der Natur passieren. Die Lebensqualität der Kärntnerinnen und Kärntner und deren Gesundheit dürfen bei künftigen Infrastrukturprojekten nicht außer Acht gelassen werden", so Prettner.
     
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