Die neue Rolle des Nationalrats in der Haushaltspolitik   

erstellt am
11. 10. 12

Budgetentwurf 2013 bringt Wirkungsorientierung und Gender-Budgeting
Wien (pk) - Der Nationalrat wird in der Haushaltspolitik künftig eine verstärkte Steuerungs- und Kontrollfunktion wahrnehmen, in der nicht mehr der Mitteleinsatz im Fokus liegt, sondern das Ergebnis für die BürgerInnen. Zur neuen Budgetkultur, die mit der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform erreicht werden soll, zählen neben der "Wirkungsorientierung" auch das "Gender Budgeting", das Bemühen um die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau in der Budgetpolitik. Nachdem bereits 2009 eine verbindliche vierjährige Budgetplanung und eine flexiblere Rücklagengebarung eingeführt wurden, wird Finanzministerin Maria Fekter den Abgeordneten am kommenden Dienstag mit dem Budgetentwurf für 2013 erstmals einen Voranschlag in der neuen, vom Nationalrat mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 beschlossenen Gliederung vorlegen, die ein kaufmännisches Rechnungswesen und die Formulierung von Wirkungszielen vorsieht.

Zum Auftrag an die Bundesregierung zählen mehr "Transparenz" und eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes im Bundesvoranschlag. Das Budget soll "klarer", "vollständiger" und "wahrer" werden. Dazu wird die traditionelle Ausgaben- Einnahmen- Rechnung, die weiterhin unter der neuen Bezeichnung "Finanzierungshaushalt" erhalten bleibt, durch den neuen "Ergebnishaushalt" ergänzt, der die Abgeordneten im Sinne einer Gewinn- und Verlustrechnung über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in einer Periode informiert. Der Finanzierungshaushalt wird mit den "Auszahlungen" (bisher "Ausgaben") und "Einzahlungen" weiterhin den Geldmittelfluss ausweisen. Ein allfälliger "Abgang" ergibt den "Nettofinanzierungsbedarf". Dazu zeigt der Ergebnishaushalt, wie die Haushaltsführung den Vermögensstand des Bundes verändert: "Erträge" werden die Wertzuwächse beziffern, "Aufwendungen" die Wertverluste, den "Ressourcenverbrauch". Die Differenz zwischen diesen Größen wird als "Nettoergebnis" ausgewiesen werden.

Das Bundesvermögen wird in Zukunft vollständig erfasst und in einem "Vermögenshaushalt" den Fremdmitteln gegenübergestellt. Diese Bilanz wird das Finanzressort erstmals am 1.1.2013 erstellen.

Für mehr Klarheit im Budget sollen auch die rund 70 nach sachlichen Verwaltungsbereichen gegliederten "Globalbudgets" - drei bis fünf pro Untergliederung – sorgen, die die mehr als 1000 Voranschlagsansätze vergangener Budgets ersetzen. Erteilten die Abgeordneten der Verwaltung ihren Budgetauftrag bisher sehr detailliert, werden sie in Zukunft Globalbudgets genehmigen und den Ministerien mehr Flexibilität und Spielraum bei finanziellen Detailentscheidungen geben.

Den Verzicht auf detaillierte gesetzliche Budgetvorgaben gleicht der Nationalrat mit einer verstärkten budgetpolitischen Steuerungs- und Kontrollfunktion aus. Der Einführung der Wirkungsorientierung bei der Haushaltführung liegt eine neue Steuerungslogik zugrunde, weil nicht mehr der Mitteleinsatz im Fokus liegt, sondern das Ergebnis, das für die BürgerInnen erreicht werden soll. Die einzelnen Ministerien und obersten Organe müssen pro Untergliederung bis zu fünf Wirkungsziele formulieren und sachlich begründen, wobei eines dieser Ziele ein Genderziel sein muss. Im Rahmen der Globalbudgets müssen die Ministerien dann jene Maßnahmen anführen, mit denen sie die Wirkungsziele erreichen wollen.

Ein Beispiel: Sollte etwa das Thema "Verkehrssicherheit" eines der neuen "Wirkungsziele" im BFG-Entwurf 2013 darstellen, werden die Abgeordneten nicht mehr nur festlegen, wie viel Geld, Personal und Material der Bund aufwenden darf, um die Straßen sicherer zu machen, sondern über präzise Ziele und konkrete Maßnahmen verhandeln. Diese neue "Wirkungsorientierung" kommt in nachvollziehbaren Indikatoren ("Meilensteine", "Kennziffern") zum Ausdruck, an deren Erreichung die MinisterInnen in Zukunft gemessen werden.

Budgetexperten erhoffen sich von der bevorstehende Budgetdebatte einen ersten Schritt zu einer neuen "Budgetkultur", in der das gesetzliche Haushaltsdokument durch die neue klare Gliederung des Bundesvoranschlags und die neuen Budget-Informationen ein integriertes Planungsdokument für einen effizienten Ressourceneinsatz darstellen soll.

Fachliche Unterstützung bei der Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle des Bundeshaushalts bekommen die ParlamentarierInnen vom neu eingerichteten parlamentarischen "Budgetdienst". Am Aufbau dieses ökonomischen "Think Tanks" zur Beratung der ParlamentarierInnen in Budgetfragen arbeitet seit Juli 2012 dessen Leiter, Helmut Berger, der dafür aus dem Rechnungshof in das Hohe Haus wechselte. Interessante Debatten stehen bevor - die "Parlamentskorrespondenz" wird berichten.
     
zurück