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Durchbruch bei Obsorge |
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erstellt am
10. 10. 12
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Heinisch-Hosek:
Gesetz katapultiert das Familienrecht ins 21. Jahrhundert
Familienrechtspaket als großer Wurf für die Familien in Österreich
Wien (bpd) - "Wir haben seit langem mit Hochdruck gemeinsam daran gearbeitet, Regelungen zu
treffen, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Und die Eltern dabei unterstützen, Streit und
gegenseitige Verletzungen zurückzustellen. Das ist uns jetzt gelungen. Der Gesetzesentwurf ist ein großer
Schritt vorwärts, wir katapultieren das Familienrecht damit in das 21. Jahrhundert", so Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek in einer ersten Stellungnahme nach der Präsentation des Familienrechtspakets am 10.10..
"Mir war von Anfang an wichtig, dass wir für diese besonders sensiblen Fälle der strittigen Scheidungen
und Trennungen besondere Vorkehrungen treffen. Denn es hier es um Fälle, in denen sich Eltern oft spinnefeind
sind und nicht mehr miteinander reden können. Der Staat darf sich in diesen Rosenkriegen nicht aus seiner
Verantwortung nehmen und die Kinder im Stich lassen. Auch das machen wir mit diesem Begutachtungsentwurf sehr deutlich",
so die Ministerin.
Die Richterin, der Richter muss jeden einzelnen Fall sehr genau prüfen, denn es wird nicht sofort über
einen Antrag auf gemeinsame Obsorge entschieden. In einer sechsmonatigen "Phase der vorläufigen elterlichen
Verantwortung" soll sich herauskristallisieren: Ist die gemeinsame Obsorge beider Eltern oder die alleinige
Obsorge eines Elternteils besser für das Kind? "Das Gericht kann nach dieser Phase eine qualifizierte
Entscheidung treffen, weil es sieht: Funktioniert's zwischen den Eltern, oder funktioniert's nicht?", so die
Frauenministerin.
Weitere Punkte, die der Frauenministerin besonders wichtig sind: Bei einvernehmlichen Scheidungen müssen die
Eltern in Zukunft schon zum Zeitpunkt der Scheidung das Besuchsrecht regeln, sich also ausmachen, wer das Kind
wie oft sieht. "Diese Neuerung ist deshalb so notwendig, weil wir wissen: Die allermeisten Streitigkeiten
zwischen Ex-PartnerInnen entstehen nicht etwa aus Fragen der Obsorge, sondern des Besuchsrechts", so Heinisch-Hosek.
Außerdem sieht der Entwurf auch eine Verbesserung der Situation von Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien
vor und enthält eine umfassende Neudefinition des Kindeswohls. "Mit dem vorliegenden Gesetzestext ist
uns gemeinsam ein großer Wurf für die Familien in Österreich gelungen. Das Gesetz ist eine Verbesserung
für alle, Kinder, Väter und Mütter", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek abschließend. |
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Karl: Ein umfassendes Familienrechtspaket zum Wohl der Kinder!
Gemeinsame Obsorge wird Regelfall, schnellere Verfahren, Antragsrecht für uneheliche
Väter, Besuchsrecht wird Kontaktrecht, neues Namensrecht
Wien (bmj) - Justizministerin Beatrix Karl zeigte sich anlässlich der Präsentation des
neuen Familienrechtspakets erfreut, dass nun ein Durchbruch gelungen ist und ein umfassendes Familienrechtspaket
auf dem Tisch liegt. "Als ich vor eineinhalb Jahren Justizministerin geworden bin, war mir klar, dass das
eines der Projekte sein wird, die ganz oben auf der Agenda stehen. Endlich für ein gutes und modernes Familienrecht
zu sorgen, das sind wir den Familien in Österreich und insbesondere den Kindern schuldig."
Das Familienrecht solle ja für die Familien da sein und insbesondere für die schwächsten Familienmitglieder,
die Kinder. "Beim Familienrechtspaket stehen für mich ganz klar die Kinder im Mittelpunkt. Letztlich
sind ja immer die Kinder die Leidtragenden, wenn sich Eltern nicht mehr einig werden. Sie leiden am meisten darunter,
wenn die Beziehung der Eltern auseinandergeht und stehen oft zwischen den Stühlen. Und darum geht es: das
Familienrecht muss Lösungen anbieten, wenn Familien selbst keine gemeinsame Lösung mehr finden. Und es
muss vor allem rasche Lösungen anbieten", stellte Karl klar.
"Ich habe immer drei Hauptziele betont, die das Paket erfüllen muss:
- Schnellere Verfahren und wenn nötig auch vorläufige Lösungen, um Entfremdung zu vermeiden
- Mehr Kontinuität für Kinder, d.h. die gemeinsame Obsorge sollte der Regelfall sein, das Besuchsrecht
muss besser funktionieren.
- Eine Menschenrechtskonforme Lösung, d.h. ein uneingeschränktes Antragsrecht auf die Obsorge auch
für ledige Väter - wie vom Menschenrechtsgerichtshof und VfGH gefordert
Alle drei Punkte können wir mit dem Paket erfüllen", so Karl abschließend.
Die Verbesserungen des neuen Familienrechtspakets im Überblick:
- Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls im Familienrecht
- Schnellere Verfahren, begleitende Maßnahmen - Familiengerichtshilfe und Besuchsmittler begleiten das
Verfahren - Die Phase der elterlichen Verantwortung führt zu einer schnellen vorläufigen Entscheidung
und vermeidet Entfremdung durch klare Kontaktregeln
- Mehr Kontinuität für Kinder - eine deutliche Stärkung der gemeinsamen Obsorge, sie wird zum
Regelfall - aus dem Besuchsrecht wird das Kontaktrecht, es wird besser durchsetzbar (Maßnahmenkatalog) -
die gemeinsame Obsorge kann künftig am Standesamt vereinbart werden
- Uneingeschränktes Antragsrecht auf die Obsorge auch für ledige Väter
- Neues Namensrecht: stärkt die Familienidentität, schafft Flexibilität
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Fichtenbauer/Kitzmüller: Gemeinsame Obsorge hoffentlich nicht auf halbem Weg stecken geblieben
Die FPÖ werde das bisher nur durch nicht deckungsgleiche Aussagen der Minister vorgestellte
Familienrechtspaket mit kritischer Erwartungshaltung überprüfen.
Wien (fpd) - Vorsichtig zustimmend äußerten sich die freiheitliche Familiensprecherin NAbg. Anneliese
Kitzmüller und der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer zum vorgestellten Familienrechtspaket.
"Im Bereich der gemeinsamen Obsorge ist die Bundesregierung hoffentlich nicht auf halbem Wege stehen geblieben",
so die beiden Mandatare.
Die FPÖ werde das bisher nur durch nicht deckungsgleiche Aussagen der Minister vorgestellte Familienrechtspaket
mit kritischer Erwartungshaltung überprüfen. Es werde vor allem darauf ankommen, dass die klare Tendenz
von Heinisch-Hosek, die bisher die politische Haltung geprägt hat, das Kind als Waffe im juristischen Streit
- meist der Mutter gegen den Vater - zu missbrauchen beendet werden könne, so Fichtenbauer. "Die schon
längst europarechtlich vollzogene Erkenntnis des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile muss der Primat
des Zuganges zum Obsorgerecht sein", betonte Fichtenbauer.
"Nur dann wenn dem Kindeswohl nicht gerecht getan würde, ist im Einzelfall vom vorgenannten Grundsatz
Abstand zu nehmen", betonte auch Kitzmüller, die auf das überaus erfolgreiche Modell aus Deutschland
verwies, dass die FPÖ deutlich bevorzuge. Der Entwurf wird noch lange nicht das Ende der Diskussion bedeuten",
kündigte Kitzmüller weitere diesbezügliche Aktivitäten der FPÖ an. "Für uns
steht nicht das Wohl von Emanzen im Vordergrund, sondern das des Kindes", betonte Kitzmüller. |
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Haubner: Neue Regelungen bringen nur wenige Verbesserungen für Kinder
BZÖ beharrt auf gemeinsamer Obsorge als Regelfall
Wien (bzö) - "Die zwischen SPÖ und ÖVP ausgehandelten Obsorge-Regelungen bringen
leider nur wenige Verbesserungen für die Kinder. Die große Chance, dass die gemeinsame Obsorge zum Regelfall
wird, wurde leider verpasst. Anscheinend sind die ideologischen Scheuklappen bei den Regierungsparteien nach wie
vor zu groß. Es ist traurig, dass nach dem jahrelangen rot-schwarzen Streit ein löchriges Flickwerk
herauskommt", kritisiert BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner. Positiv an der Vorlage seien die
beschleunigten Verfahren und die Verankerung des Kindeswohls im Gesetz.
Haubner betont, dass das BZÖ weiter dafür kämpfen werde, dass die gemeinsame Obsorge Standard und
die alleinige Obsorge Ausnahmefall wird. "Die Kinder haben ein Recht auf einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen.
Dies gilt besonders im Falle der Trennung, Scheidung, aber auch im Falle bei unehelich geborenen Kindern. Die Verantwortung
für die Kinder hat man nämlich ein ganzes Leben lang", so die BZÖ-Familiensprecherin in einer
ersten Reaktion. |
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Musiol/Steinhauser: Obsorgelösung "realitätsfremd"
Erfreut zeigen sich die Grünen dagegen über die endlich erfolgte Liberalisierung
des Namensrechts
Wien (grüne) - „Zu denken, dass eine gesetzlich verordnete gemeinsame Obsorge, auch wenn die Eltern
sich streiten, dem Kindeswohl dient, ist absurd und realitätsfremd“, kommentiert Daniela Musiol, Familiensprecherin
der Grünen, die neue Regelung im Familienrechtspaket. So soll z.B. das Gericht künftig die Möglichkeit
haben, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen.
„Die Grünen befürworten eine gemeinsame Obsorge nur dann, wenn sich beide Eltern darauf einigen können.
In Konfliktfällen muss diese jedoch erst zwischen den Eltern mithilfe einer Schlichtungsstelle erarbeitet
werden. Das Gemeinsame kann nicht per Gesetz verordnet werden“, ergänzt Albert Steinhauer, Justizsprecher
der Grünen.
Das Grüne Modell sieht vor, dass beide Elterneile Verantwortung für ein Kind nach einer Trennung tragen
sollen. Beziehungsstreitigkeiten dürfen jedoch nicht über Obsorge- und Besuchsrecht am Rücken der
Kinder ausgetragen werden. Deshalb sind Gerichte für die Grünen der falsche Ort, um Beziehungskonflikte
aufzuarbeiten. Die von den Grünen vorgeschlagene Schlichtungsstelle findet sich als Mini-Variante im neunen
Familienrechtspaket wieder.
„Künftig soll eine Familiengerichtshilfe das Gericht bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen unterstützen.
Das entspricht im Ansatz dem Grünen Vorschlag einer Schlichtungsstelle, wo interdisziplinäre Unterstützung
für die Eltern geboten werden würde“, sagt Musiol und weiter: „Trotz kleiner Verbesserungen wie dieser
macht es den Eindruck, als hätte die Frauenministerin hier einen faulen Kompromiss geschlossen. Die SPÖ
sprach sich bisher vehement gegen eine verpflichtende/automatische gemeinsame Obsorge nach Scheidungen aus“, erläutert
Musiol.
Erfreut zeigen sich die Grünen dagegen über die endlich erfolgte Liberalisierung des Namensrechts. „Damit
wurden langjährige Vorschläge der Grünen aufgegriffen und viele unserer Forderungen erfüllt“,
stellt Steinhauser zufrieden fest. So wird es künftig möglich sein, dass Eltern und Kinder einen gemeinsamen
Doppelnamen tragen können. „Ein Grüner Erfolg“, sagt Steinhauser, der schon vor fünf Jahren einen
Gesetzesvorschlag dazu vorgestellt hat. |
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Baier: Kinder brauchen Vater und Mutter
Familienrechtspaket ein wichtiger Schritt
Wien/St. Pölten (familienbund) - Die Trennung der Eltern ist für Kinder immer ein schmerzliches
Erlebnis. Damit diese nicht dauerhaft darunter leiden ist es wichtig, dass sie auch weiterhin mit beiden Elternteilen
aufwachsen. Sie trennen sich weder vom Vater noch von der Mutter und möchten auch weiterhin mit beiden zusammen
sein - und sie haben auch ein Recht darauf.
"Die gemeinsame Obsorge stärkt dieses Recht von Kindern", freut sich der Präsident des Österreichischen
Familienbundes, LAbg. Mag. Bernhard Baier, über das von Justizministerin Dr. Beatrix Karl ausverhandelte
Familienrechtspaket, welches gelungen das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. "Die Erziehung eines Kindes
muss gemeinsam erfolgen und Verletzungen in der Partnerschaft müssen zurückgestellt werden, um Rosenkriege
aus dem Leben der Kinder heraus zu halten, damit ehemalige Partner umsorgende Elternteile bleiben.
Viele Familienbundforderungen wie "schnellere (vorläufige) Entscheidungen im familiengerichtlichen Verfahren,
um eine Entfremdung zu vermeiden", "verpflichtende Besuche einer Beratung", "die Verpflichtung
des betreuenden Elternteils zur Förderung der Beziehung zum anderen Elternteil", und auch ein "Maßnahmenkatalog
für Richter/-innen zur Durchsetzung dieser Kinderrechte" sind in diesem Familienrechtspaket enthalten.
"Ein wichtiger Schritt für die Kinder in unserem Land", gratuliert Baier abschließend. |
Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.
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