Abgeordnete begrüßen Grundsatzeinigung über Finanztransaktionssteuer
Wien (pk) - Bis Ende 2013 sollte es eine Einigung über den zukünftigen mehrjährigen
Finanzrahmen der EU 2014-2020 geben, rechtzeitig vor Auslaufen des derzeit geltenden Budgets. Ein Vorschlag der
Kommission liegt seit 29. Juni 2011 vor, er wird seitdem intensiv diskutiert, die Kritik an den geplanten Ausgabensteigerungen
seitens der Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, hält jedoch an.
Staatssekretär Reinhold Lopatka sprach sich im EU-Unterausschuss am 09.10. gegen die von der Kommission angestrebten
Mehrausgaben für den kommenden Finanzrahmen aus und trat für bessere und gezieltere Ausgaben der EU –
Schlagwort "spend better – not more" ein. Es müsse zu deutlichen Einsparungen gegenüber dem
Kommissionvorschlag kommen, sagte er, kein auch noch so kleiner Bereich dürfe davon ausgenommen werden. Ihm
gehe es um eine Balance, vor allem dürfe Österreich gegenüber anderen Ländern – etwa in der
Frage der Rabatte – nicht schlechter gestellt werden. Man spreche sich vor allem mit jenen Ländern ab, die
zu den Nettozahlern gehören, und von dieser Gruppe gebe es auch konkrete Änderungsvorschläge. Wichtig
sei, dass das EU-Budget Zukunftsfähigkeit signalisiert, dass Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert
werden, skizzierte Lopatka. Deshalb unterstütze Österreich zusätzliche Investitionen etwa im Bereich
Innovation und Forschung sowie Klimaschutz.
Derzeit stehe man mitten in den Verhandlungen, berichtete der Staatssekretär und zeigte sich zuversichtlich,
dass man im Rat Ende November zu einem Abschluss kommen wird. Das Europäische Parlament wird sich dann im
ersten Halbjahr 2013 damit beschäftigen.
Der EU-Unterausschuss hat bereits im September des Vorjahres seine Bedenken mittels eines die Regierungsmitglieder
bindenden Antrags auf Stellungnahme formuliert. Darin sprechen sich die Abgeordneten für die Einführung
einer Finanztransaktionssteuer – möglichst ab 2014 - sowie für eine entsprechende Mittelausstattung für
die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aus. Nicht einverstanden erklärten sich damals die Ausschussmitglieder mit
der ins Auge gefassten Pauschalvergütung anstelle der bisherigen Rabatte, da dies zu Lasten Österreichs
ginge.
Der Linie des Staatssekretärs schlossen sich auch die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Wolfgang Gerstl
(V) an. Der allgemeine EU-Haushalt sei eindeutig zu hoch gegriffen, bemerkten beide. Abgeordnete Christine Muttonen
wies auf die großen anstehenden wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen hin, die vor allem angesichts
hoher Arbeitslosenraten innerhalb der EU zu bewältigen sind.
Die Abgeordneten von FPÖ und BZÖ (Abgeordneter Johannes Hübner und Abgeordneter Gerhard Huber) lehnten
die vorliegenden Pläne der EU dezidiert ab und brachten dazu auch Anträge ein, die jedoch auf die Ablehnung
der drei anderen Parteien stießen.
Lediglich die Grünen hielten vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Situation innerhalb
der EU eine Erhöhung des Finanzrahmens für notwendig. Wenn man nachhaltiges Wachstum erzielen und Arbeitslosigkeit
und Armut erfolgreich bekämpfen wolle, dann stelle der Vorschlag der Kommission eher die unterste Latte dar,
meinte etwa Abgeordneter Bruno Rossmann (G). Um die gemeinsam vereinbarten europäischen Ziele zu erreichen,
bedarf es seiner Meinung nach einer Aufstockung des EU-Haushalts gegenüber 2013 um mindestens 5%. Sein Antrag
auf Stellungnahme wurde aber von den anderen Fraktionen nicht unterstützt und blieb daher in der Minderheit.
Anerkennung für Österreichs Verhandlungsgeschick bei Finanztransaktionssteuer
Unisono wurde von den Ausschussmitgliedern die Einigung von elf EU-Staaten über die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit begrüßt. Die Finanztransaktionssteuer
könne nicht nur zur Stabilisierung des EU-Haushalts, sondern auch der nationalen Budgets beitragen, meinte
etwa Abgeordnete Christine Muttonen (S). Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten Wolfgang Gerstl
(V) und Bruno Rossmann (G). Ein dezidiertes Lob für die Verhandlungstaktik der österreichischen Seite,
insbesondere der Finanzministerin, kam von Abgeordnetem Werner Kogler (G) in diesem Zusammenhang.
Staatssekretär Reinhold Lopatka bemerkte dazu, man sei noch nicht am Ziel, zumal grundlegende Fragen, wie
etwa die Bemessungsgrundlage, noch ungeklärt seien. Auch herrsche noch keine Einigkeit darüber, was mit
den eingehobenen Mitteln passiere. Jedenfalls sei mit der heutigen Einigung ein Durchbruch gelungen, stellte er
zufrieden fest.
Der Vorschlag der EU-Kommission für den neuen EU-Finanzrahmen
Geht es nach der EU-Kommission soll das Finanzierungssystem des EU-Budgets radikal reformiert werden. Während
sich ein Großteil des EU-Budgets derzeit aus direkten Zahlungen der Mitgliedstaaten – Beiträge gemäß
dem jeweiligen Bruttoinlandseinkommen sowie ein Anteil aus den Mehrwertsteuereinnahmen - zusammensetzt, soll in
Zukunft ein beträchtlicher Teil (bis 2020 ca. 40%) durch Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer sowie
einer EU-Mehrwertsteuer ab 2018 lukriert werden.
Auch das bisherige Rabatt-System steht im Visier der Kommission. Der UK-Rabatt für Großbritannien, der
Rabatt auf den UK-Rabatt sowie die Mehrwertsteuerreduktionen für Österreich, Deutschland, die Niederlande
und Schweden und die Pauschalvergütungen für die Niederlande und Schweden beabsichtigt man durch ein
reines Pauschalvergütungssystem zu ersetzen. Dies stößt auf heimischen Widerstand, da im Gegensatz
zu Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Schweden für Österreich keine Pauschalvergütungen
mehr vorgesehen sind.
Insgesamt sieht Kommissionsvorschlag für den 7-jährigen Rahmen Verpflichtungsermächtigungen in der
Höhe von 1.025 Mrd. € vor, Zahlungsermächtigungen im Ausmaß von 972,2 Mrd. €. Außerhalb des
genannten Finanzrahmens sollen die Fonds und Programme mit 58 Mrd. € finanziert werden. Dazu zählen der EEF
(Europäischer Entwicklungsfonds) mit rund 30,3 Mrd. €, ITER (internationales Forschungsprojekt, mit dem Ziel,
aus Kernverschmelzung Energie zu gewinnen) mit rund 2,7 Mrd. € und GMS (Europäisches Erdbeobachtungsprogramm)
mit rund 5,84 Mrd. €. Dafür sollen die EU-Staaten mit bilateralen Beiträgen aufkommen. In diese Rubrik
fallen auch die Soforthilfereserve (ca. 2,45 Mrd. €), der Europäische Globalisierungsfonds (3 Mrd. €), der
Europäische Solidaritätsfonds (7 Mrd. €), ein Flexibilisierungsinstrument (3,5 Mrd. €) und eine Reserve
für Krisen im Agrarsektor (3,5 Mrd. €). Dazu kommt noch der Globale Klima- und Artenvielfaltsfonds, der zwar
vorgesehen, aber noch nicht dotiert ist.
Besonderes Augenmerk will die EU in Hinkunft den Politikbereichen Forschung und Innovation, Bildung sowie Förderung
kleiner und mittlerer Unternehmen schenken. Die Mittel dafür sollen daher aufgestockt werden. Schwerpunkte
dabei bilden unter dem Titel "Bildung Europa" die Förderung transnationaler Lernmöglichkeiten,
Freiwilligentätigkeit sowie außerschulische und non-formale Bildung sowie das Programm "Kreatives
Europa". Neu hinzu kommt eine Initiative im Bereich Sport. Das Programm "Horizont 2020" ist darauf
angelegt, den F&E-Anteil des EU-BIP auf 3% anzuheben. Auch für "Auswärtiges Handeln" wird
ein deutlich höheres Budget in Aussicht genommen. Allgemein will die Kommission der Umwelt- und Klimapolitik
eine wichtigere Rolle zukommen lassen, dies auch im Hinblick auf die "Europa 2020 Strategie" sowie auf
die 2020-Ziele zur Verringerung des Treibhausausstoßes und des Energiebedarfs um je 20% sowie zur Erhöhung
erneuerbarer Energieträger auf 20%. Die Förderregime innerhalb der Struktur- und Kohäsionspolitik,
wofür laut Vorschlag rund 336 Mrd. € zur Verfügung stehen, sollen nahezu unverändert bleiben. Hinzu
kommen 40 Mrd. € für die neue Infrastruktur-Fazilität "Connecting Europe", das die Bereiche
Energie, Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologie umfasst. In die GAP sollen rund 387 Mrd. € fließen,
die Direktzahlungen (1. Säule der GAP mit rund 282 Mrd. €) sollen in größerem Ausmaß an ökologische
Kriterien gebunden werden. Unter die Dotierung für den Bereich Inneres fallen Maßnahmen zur Integration
von Drittstaatsangehörigen und die Bekämpfung illegaler Migration (Migrations- und Asylfonds) sowie der
Sicherung der Außengrenzen. Im Haushaltsvorschlag sind des weiteren Mittel für die justizielle Zusammenarbeit,
insbesondere für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Strafverfolgung, sowie für Gesundheit
und Verbraucherschutz vorgesehen. Die Verwaltungsausgaben sollen gemäß vorliegenden Papieren um 10%
auf 62,6 Mrd. € steigen.
Konkret lagen dem Ausschuss die Mitteilung der Kommission (Teil I: Ein Haushalt für "Europa 2020"
und Teil II: Ein Haushalt für "Europa 2020" – Politikbereiche im Überblick) sowie der Vorschlag
für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens und eine sogenannte Verhandlungsbox
vor.
Gemäß dem Vertrag von Lissabon wird der mehrjährige Finanzrahmen nun im Primärrecht verankert
und ist somit keine interinstitutionelle Vereinbarung mehr. Der Rat hat daher in Zukunft einstimmig eine Verordnung
zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens zu erlassen, dies kann er jedoch erst nach Zustimmung des Europäischen
Parlaments (EP) tun. Dort genügt ein Mehrheitsbeschluss. Das EP kann jedoch keine Änderungen vornehmen,
es kann den Finanzrahmen nur als Gesamtpaket billigen oder ablehnen. Das heißt, es bedarf noch eingehender
Verhandlungen mit dem EP. Wird bis Ende 2013 keine Einigung erzielt, dann werden die Obergrenzen von 2013 auch
für 2014 gelten, plus 2% Inflationsausgleich. Ohne neue Rechtsgrundlage können in diesem Fall aber keine
Mittel für mehrjährige Programme gebunden werden.
SPÖ: Sozialen Pfeiler der EU stärken
Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit und der prekären sozialen Situation in vielen EU-Staaten müsse
der kommende Finanzrahmen die Grundlage zur Bewältigung der anstehenden wirtschafts- und sozialpolitischen
Herausforderungen bilden, betonte in ihrer Stellungnahme Abgeordnete Christine Muttonen (S). Notwendig sei, die
Wirtschaft breiter und robuster aufzustellen. Diese Ideen seien in der "Europa 2020 Strategie" festgelegt
und daher sei es erforderlich, mehr Mittel für Bildung, Forschung, Innovation und transeuropäische Netze
aufzuwenden.
Muttonen zufolge ist die EU aber auch gefordert, ihren sozialen Pfeiler zu stärken, weshalb der Europäische
Sozialfonds entsprechend zu dotieren sei. Das von der EU vorgeschlagene Gesamtvolumen des Budgets sei eindeutig
zu hoch, betonte die SPÖ-Mandatarin, man stehe vor der Aufgabe, die Ausgabenstruktur zu konsolidieren und
effizienter zu gestalten, um ausreichend Mittel für die genannten Ziele zur Verfügung zu haben.
ÖVP: Österreich darf bei Rabatten nicht zum Handkuss kommen
Bei der Abschaffung der Rabatte dürfe Österreich nicht zum Handkuss kommen, stellte Abgeordneter Wolfgang
Gerstl (V) unmissverständlich fest. Die österreichische Verhandlungsposition solle vor allem auch den
Nutzen für das österreichische Budget im Auge behalten. Gerstl sprach sich ferner gegen das Einfrieren
der Mittel im Rahmen der Agrarpolitik aus und trat für mehr Investitionen in das Schienennetz ein. Insbesondere
forderte er die Senkung der Verwaltungskosten auf EU-Ebene.
Sein Klubkollege Karl Donabauer meinte, bei den kommenden Verhandlungen stehe man noch vor großen Herausforderungen,
zumal die einzelnen Kernmaterien sich kompliziert gestalten. Es werde nicht nur um die Mittelverteilung gehen,
sondern eine wesentliche Frage werde darin liegen, wie man in Europa wieder Arbeit schafft. Auch im Hinblick auf
die Finanztransaktionssteuer seien noch viele Fragen offen, insbesondere was ihre Funktionalität betrifft,
meinte Donabauer.
FPÖ: EU darf keine Steuern und Abgaben direkt lukrieren
Die Einführung der Finanztransaktionssteuer sei nur dann zu unterstützen, wenn diese zwar europäisch
geregelt, aber national eingehoben wird, forderte Abgeordneter Johannes Hübner (F) in seinem Antrag auf Ausschussfeststellung.
Hinsichtlich des mehrjährigen Finanzrahmens tritt die FPÖ für eine deutliche Ausgabenkürzung
und gegen jede Erhöhung ein. Hübner kritisierte vor allem, dass der Vorschlag der Kommission eine Realsteigerung
um 7% vorsieht. Die Subventionsverteilung und Selbstverwaltung werde hochgefahren und führe zu einer weiteren
Aufblähung des Haushalts, stellte er fest. Hübner bezeichnete darüber hinaus die Regionalförderung
der Nettozahler als eine sinnlose Verwaltung, besser wäre es seiner Meinung nach, wenn diese Staaten die Regionalförderung
selbst finanzierten, dafür aber ihre Beiträge für die EU reduzieren könnten. So sei das gegenwärtige
System jedoch völlig intransparent, da die Geldflüsse völlig verschleiert würden.
Dazu bemerkte Staatssekretär Reinhold Lopatka, die Benachteiligung einzelner Regionen könne nur über
den Umweg der EU ausgeglichen werden. Hier stünden gute Kontrollmechanismen und wesentlich bessere Vergleichsmöglichkeiten
zur Verfügung. Er halte das derzeitige System im Sinne des europäischen Gedankens für richtig.
Der Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb
damit in der Minderheit.
Grüne: Nachhaltige Politik braucht höheres EU-Budget
Als eine unterste Latte angesichts der aktuellen wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Herausforderungen
bezeichnete Abgeordneter Bruno Rossmann (G) den Budgetvorschlag der EU-Kommission. Seiner Meinung nach gefährde
bereits dieser die Ziele der "Europa 2020 Strategie", zumal die jüngsten Prognosen für die
Eurozone nicht positiv ausfallen. Eine weitere Kürzung des Budgetvorschlags der Kommission würde in eine
Negativspirale führen, zu Lasten des sozialen Wohlstands gehen und Arbeitslosigkeit sowie Armut erhöhen.
Das zeige auch die Politik, die man derzeit gegenüber den Krisenländern anwendet, fügte er hinzu.
In einem Antrag auf Stellungnahme fordern die Grünen daher eine Erhöhung des EU-Haushalts 2014-2020 um
5% gegenüber 2013, eine höhere Dotierung der Regionalförderung, die Einrichtung eines Fonds zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie eine verstärkte Finanzierung von Infrastruktur für umweltgerechte
und nachhaltige Infrastrukturnetzwerke. Darüber hinaus sollen den Grünen zufolge mindestens 80% der Mittel
für Forschung und Innovation in die Bereiche erneuerbare Energie und Energieeffizienz fließen. Des Weiteren
fordern die Grünen eine tiefgreifende Reform der GAP mit dem Ziel, von der Förderung agrarischer Großindustrie
wegzukommen und die Gelder für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Er könne sich eine Deckelung bei
der Direktförderung mit 300.000 € vorstellen, sagte Rossmann. Grundsätzlich befürworte er nicht
nur eine Erhöhung des Budgets, sondern er könne sich durchaus auch Umschichtungen vorstellen. In diesem
Zusammenhang stellte Rossmann die Abschaffung nicht nachhaltiger Programme, wie etwa ITER, zur Diskussion und meinte,
frei werdende Gelder sollten etwa auch in den Europäischen Sozialfonds fließen, dem die Mittel mittlerweile
ausgegangen sind.
Der Grüne Finanzexperte kann sich die vollständige Finanzierung des EU-Haushalts durch Eigenmittel vorstellen,
insbesondere durch eine Finanztransaktionssteuer und diverse Umweltabgaben bei gleichzeitiger Abschaffung nationaler
Beiträge und des ungerechten, intransparenten Rabattsystems.
Er wurde darin von Abgeordnetem Werner Kogler (G) unterstützt. Den Kritikern der EU-Verwaltung hielt Kogler
entgegen, die EU sei durch ihre Instrumente Rechnungshof und OLAF hinsichtlich der Transparenz gut aufgestellt.
Auch die EU-Verwaltung sei insgesamt effizienter als etwa jene in den Bundesländern Niederösterreich
und Burgenland, merkte er an.
Auch der Antrag der Grünen blieb aufgrund mangelnder Unterstützung der anderen Fraktionen in der Minderheit.
BZÖ: Änderungen des Eigenmittelsystems dürfen nicht zu einer Belastung Österreichs führen
Die Empfänger der EU-Budgetmittel seien weniger die EU-BürgerInnen, sondern vielmehr die Banken,
stellte Abgeordneter Gerhard Huber (B) eingangs seines Statements fest. Vor allem kritisierte er, dass nur 17%
der bäuerlichen Betriebe von rund 90% aller Agrarförderungen profitieren, damit gingen die Gelder am
ländlichen Raum vorbei.
In seinem Antrag auf Stellungnahme, der ebenfalls von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt
wurde, spricht er sich strikt gegen den Vorschlag der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen
aus und fordert die Bundesregierung auf, jede Form einer Änderung der Gestaltung des Eigenmittelsystems, die
zu einer Belastung Österreichs führt, sowie jegliche Erhöhung des österreichischen EU-Beitrags
abzulehnen. Bei Verwendung der Einnahmen aus einer allfälligen Finanztransaktionssteuer für Zwecke der
Eigenmittelfinanzierung des EU-Haushalts sollte nach Ansicht des BZÖ der österreichische EU-Beitrag sinken.
Insbesondere tritt das BZÖ für eine Reduktion der EU-Verwaltungskosten ein.
Lopatka: In gegenwärtiger Situation kann Österreich auf Rabatt nicht verzichten
In seiner Replik auf die vorangegangene Diskussion hielt Staatssekretär Reinhold Lopatka fest, auch für
ihn wäre ein System ohne Rabatte optimal. Aufgrund des massiven Widerstands durch Großbritannien werde
man eine derartige Systemänderung jedoch nicht schaffen, und vor diesem Hintergrund könne er auch auf
adäquate Abschläge für Österreich im Interesse der SteuerzahlerInnen nicht verzichten.
Grundlage für das künftige EU-Budget müsse es sein, Instrumente in der Hand zu haben, um die Arbeitslosigkeit
zu senken und den Wachstums- und Beschäftigungspakt umzusetzen. Lopatka verteidigte auch die verstärkten
Bemühungen um den auswärtigen Handel, die Mittel für die Zusammenarbeit mit Drittländern sowie
zur Krisenbewältigung in Regionen außerhalb Europas. Das diene auch der österreichischen Wirtschaft,
denn als Exportland sei man auf intensive Zusammenarbeit und eine positive Entwicklung in außereuropäischen
Ländern angewiesen. Er befürworte daher insbesondere die Nachbarschaftsinstrumente wie etwa die Donauraum-Strategie.
Der Staatssekretär sprach sich ferner mit Nachdruck für die Erhaltung der multifunktionalen Landwirtschaft
aus. Die ländliche Entwicklung müsse weiterhin entsprechend gefördert werden, sagte er. Eine Verschlechterung
würde einer Bestrafung erfolgreicher Programme gleichkommen. Was die Kohäsionspolitik betrifft, so sollten
alle EU-Regionen förderbar sein. Lopatka unterstützte auch die Schaffung von so genannten Übergangsregionen.
Die Förderungen sollten Lopatka zufolge stärker als bisher mit einer makroökonomischen Konditionalität
verbunden sein, sie sollten nicht punktuell erfolgen, sondern im Einklang mit dem Gesamtsystem stehen. |