Klarstellung zur Falschinformations-Kampagne der Rechtsanwalts- und Notariatskammer
Wien (bmj) - Eine Gebührenlawine bei Erbschaften und Schenkungen zu verhindern ist das Ziel
der Grundbuchgebührennovelle 2012. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die alte Regelung aufgehoben hat, müsste
ab 1.1.2013 der volle Verkehrswert bei jeder Berechnung der Grundbucheintragungsgebühr als Bemessungsbasis
herangezogen werden auch bei allen Schenkungen und Erbschaften.
Diese massive Gebührenerhöhung zu verhindern ist nun das Anliegen von Justizministerin Dr. Beatrix
Karl: „Erben und Schenken im Familienkreis darf nicht zur Kostenfalle werden. Mir geht es bei der notwendigen Novelle
der Grundbuchgebühr um eine sozial ausgewogene Lösung. Für Erbschaften und Schenkungen in der Familie
wird sich nichts ändern!“, verweist Karl auf den von ihr versandten Begutachtungsentwurf, der weiterhin im
Regelfall den dreifachen Einheitswert bei unentgeltlichen Geschäften im Familienkreis vorsieht. Überträgt
etwa ein Hauseigentümer sein Haus testamentarisch an seine Lebensgefährtin ändere sich ebenso wenig
bei der zu bezahlenden Gebühr wie wenn Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken, in der sie künftig
leben soll.
Die „Panikmache“ und „Falschinformationskampagne“ der Rechtsanwalts- und Notariatskammer sei zurückzuweisen
und führe nur zu Verunsicherung. Fakt sei, dass die vorgeschlagene Novelle aufkommensneutral sei – also aufgrund
von zahlreichen Ausnahmen zu keinen Mehreinnahmen für das BMJ führe.
Zudem sei die Begutachtung noch gar nicht abgeschlossen und man werde die bis Freitag einlangenden Stellungnahmen
genau auf mögliche Verbesserungsmöglichkeiten für den Gesetzesvorschlag prüfen: "Der Verfassungsgerichtshof
verlangt eine Neuregelung, dem werden wir nachkommen. Eine Erbschaftssteuer durch die Hintertür wird es mit
mir aber nicht geben“, betont die Justizministerin abschließend. |