Karl: Keine Erbschaftssteuer durch die Hintertür!   

erstellt am
09. 10. 12

Klarstellung zur Falschinformations-Kampagne der Rechtsanwalts- und Notariatskammer
Wien (bmj) - Eine Gebührenlawine bei Erbschaften und Schenkungen zu verhindern ist das Ziel der Grundbuchgebührennovelle 2012. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die alte Regelung aufgehoben hat, müsste ab 1.1.2013 der volle Verkehrswert bei jeder Berechnung der Grundbucheintragungsgebühr als Bemessungsbasis herangezogen werden auch bei allen Schenkungen und Erbschaften.

Diese massive Gebührenerhöhung zu verhindern ist nun das Anliegen von Justizministerin Dr. Beatrix Karl: „Erben und Schenken im Familienkreis darf nicht zur Kostenfalle werden. Mir geht es bei der notwendigen Novelle der Grundbuchgebühr um eine sozial ausgewogene Lösung. Für Erbschaften und Schenkungen in der Familie wird sich nichts ändern!“, verweist Karl auf den von ihr versandten Begutachtungsentwurf, der weiterhin im Regelfall den dreifachen Einheitswert bei unentgeltlichen Geschäften im Familienkreis vorsieht. Überträgt etwa ein Hauseigentümer sein Haus testamentarisch an seine Lebensgefährtin ändere sich ebenso wenig bei der zu bezahlenden Gebühr wie wenn Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken, in der sie künftig leben soll.

Die „Panikmache“ und „Falschinformationskampagne“ der Rechtsanwalts- und Notariatskammer sei zurückzuweisen und führe nur zu Verunsicherung. Fakt sei, dass die vorgeschlagene Novelle aufkommensneutral sei – also aufgrund von zahlreichen Ausnahmen zu keinen Mehreinnahmen für das BMJ führe.

Zudem sei die Begutachtung noch gar nicht abgeschlossen und man werde die bis Freitag einlangenden Stellungnahmen genau auf mögliche Verbesserungsmöglichkeiten für den Gesetzesvorschlag prüfen: "Der Verfassungsgerichtshof verlangt eine Neuregelung, dem werden wir nachkommen. Eine Erbschaftssteuer durch die Hintertür wird es mit mir aber nicht geben“, betont die Justizministerin abschließend.
     
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