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Europäischer Rat in Brüssel |
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erstellt am
19. 10. 12
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Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion
Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets
zu Griechenland
Brüssel (ue.eu.int) - Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Vollendung der Wirtschafts-
und Währungsunion – Verabschiedet am 18. Oktober 2012
1. Die Wirtschafts- und Währungsunion muss angesichts der grundlegenden Herausforderungen, vor denen sie derzeit
steht, gestärkt werden, um das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen sowie Stabilität und anhaltenden
Wohlstand zu sichern.
2. Nach Vorlage des Zwischenberichts, der vom Präsidenten des Europäischen Rates in enger Zusammenarbeit
mit dem Präsidenten der Kommission, dem Präsidenten der Euro-Gruppe und dem Präsidenten der Europäischen
Zentralbank (EZB) ausgearbeitet wurde, werden informelle Beratungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen
Parlament über die verschiedenen zu erörternden Punkte fortgesetzt werden. Der Europäische Rat erwartet
nun einen genauen Fahrplan mit Terminvorgaben, der ihm auf seiner Tagung im Dezember 2012 vorgelegt werden soll,
damit er in Bezug auf alle wesentlichen Bausteine einer echten WWU weitere Fortschritte erzielen kann.
3. Die Entwicklung hin zu einer vertieften Wirtschafts- und Währungsunion sollte auf dem institutionellen
und rechtlichen Rahmen der EU aufbauen und von Offenheit und Transparenz gegenüber den Mitgliedstaaten, die
die einheitliche Währung nicht verwenden, und von der Wahrung der Integrität des Binnenmarkts geprägt
sein.Der Schlussbericht und der Fahrplan sollten konkrete Vorschläge enthalten, in denen dargelegt wird, wie
dies zu erreichen ist.
Integrierter Finanzrahmen
4. Wir müssen auf einen integrierten Finanzrahmen hinarbeiten, der so weit wie möglich allen Mitgliedstaaten,
die sich daran zu beteiligen wünschen, geöffnet ist. In diesem Zusammenhang fordert der Europäische
Rat die Gesetzgeber auf, die Arbeit an den Gesetzgebungsvorschlägen für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus
vorrangig voranzubringen, damit bis zum 1. Januar 2013 Einigung über den rechtlichen Rahmen erzielt werden
kann. Die Arbeiten zur operativen Umsetzung werden im Laufe des Jahres 2013 stattfinden. In diesem Zusammenhang
ist die uneingeschränkte Wahrung der Integrität des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung.
5. Es bedarf einer klaren Trennung zwischen den geldpolitischen Aufgaben und den Aufsichtsaufgaben der EZB sowie
einer ausgewogenen Behandlung und Vertretung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und der nicht dem
Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen.
Die Rechenschaftspflicht wird auf der Ebene angesiedelt, auf der die Beschlüsse gefasst und umgesetzt werden.
Der einheitliche Aufsichtsmechanismus wird auf den höchsten Standards für die Bankenaufsicht beruhen,
und die EZB wird in der Lage sein, in differenzierter Weise eine direkte Aufsicht auszuüben. Ferner wird sie
in der Lage sein, die ihr durch die Rechtsvorschriften verliehenen Befugnisse auszuüben, sobald diese Vorschriften
in Kraft getreten sind. Zudem ist es von allergrößter Bedeutung, ein einheitliches Regelwerk zur Unterstützung
der zentralisierten Aufsicht zu schaffen.
6. Für die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden und für die nicht daran teilnehmenden
Mitgliedstaaten müssen unter uneingeschränkter Wahrung der Integrität des Binnenmarkts für
Finanzdienstleistungen gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden. In Bezug auf die gemäß
der Verordnung über die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) anzuwendenden Änderungen der
Abstimmungsmodalitäten und Beschlussfassungsverfahren ist eine annehmbare und ausgewogene Lösung erforderlich,
die den möglichen Entwicklungen bei der Teilnahme am einheitlichen Aufsichtsmechanismus Rechnung trägt
und die eine nichtdiskriminierende und wirksame Beschlussfassung innerhalb des Binnenmarkts gewährleistet.
Auf dieser Grundlage sollte die EBA ihre derzeitigen Befugnisse und Zuständigkeiten behalten.
7. Der Europäische Rat fordert, dass die Bestimmungen zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Rahmen für
die Abwicklung und die Einlagensicherung auf der Grundlage der Gesetzgebungsvorschläge der Kommission zur
Bankensanierung und -abwicklung bzw. zu den nationalen Einlagensicherungssystemen rasch angenommen werden. Ferner
fordert er, das einheitliche Regelwerk bis zum Jahresende zügig zum Abschluss zu bringen, wozu auch die Einigung
über die Vorschläge zu den Eigenkapitalanforderungen an Banken (Eigenkapitalverordnung/Eigenkapitalrichtlinie
IV) gehört.
8. In allen diesen Fragen muss für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Herkunfts- und Aufnahmestaat
gesorgt werden.
9. Der Europäische Rat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, nach der Annahme der Vorschläge
für eine Richtlinie zur Bankensanierung und -abwicklung und eine Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen
einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für die Mitgliedstaaten, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus
teilnehmen, vorzuschlagen.
10. Die Euro-Gruppe wird die genauen operativen Kriterien ausarbeiten, nach denen sich die direkte Bankenrekapitalisierung
durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter umfassender Einhaltung der Gipfelerklärung
der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 29. Juni 2012 richten wird. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung,
den Teufelskreis zwischen Banken und Staatsanleihen zu durchbrechen. Sobald unter Einbeziehung der EZB ein wirksamer
einheitlicher Aufsichtsmechanismus eingerichtet worden ist, hätte der ESM, für Banken des Euro-Währungsgebiets,
nach einem ordentlichen Beschluss die Möglichkeit, Banken direkt zu rekapitalisieren.
Integrierter Haushaltsrahmen und integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen sowie demokratische Legitimität
und demokratische Rechenschaftspflicht
11. Der Europäische Rat fordert die Gesetzgeber auf, spätestens bis Ende 2012 eine Einigung im Hinblick
auf die Annahme des Gesetzgebungspakets zur haushaltspolitischen Überwachung ("Zweierpaket") zu
finden. Hierbei handelt es sich um ein Kernstück der Gesetzgebung, das neben dem verstärkten Stabilitäts-
und Wachstumspakt (SWP), dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts-
und Währungsunion (SKS-Vertrag) und dem Gesetzgebungspaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung ("Sechserpaket")
für die Stärkung der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU notwendig ist. Er ruft die nationalen
Behörden und die europäischen Organe auf, diese im Einklang mit der ihnen gemäß den EU-Verträgen
zukommenden Rolle in vollem Umfang umzusetzen. Im Zusammenhang mit den laufenden Regelungsarbeiten im Bankensektor
der EU nimmt der Europäische Rat Kenntnis von den Vorschlägen der hochrangigen Expertengruppe zur Struktur
des Bankensektors der EU, die derzeit von der Kommission geprüft werden, einschließlich ihrer möglichen
Auswirkungen auf das Ziel, ein stabiles und effizientes Bankensystem zu schaffen.
12. Ein integrierter Haushaltsrahmen ist Teil einer Wirtschafts- und Währungsunion. In diesem Zusammenhang
werden weitere Mechanismen, einschließlich einer angemessenen Fiskalkapazität, für das Euro-Währungsgebiet
sondiert. Der Prozess der Sondierung wird von der Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens
unabhängig sein. 13. Das reibungslose Funktionieren der WWU erfordert stärkeres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum,
Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt und macht eine stärkere Koordinierung, Konvergenz und Durchsetzung
der Wirtschaftspolitik notwendig. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets
nicht mit den EU-Organen individuelle Vereinbarungen vertraglicher Natur über die von ihnen zugesagten Reformen
und deren Umsetzung schließen sollten. Solche Vereinbarungen könnten für die in den länderspezifischen
Empfehlungen des Rates genannten Reformen vorgesehen werden und auf EU-Verfahren aufbauen.
14. Die Steuerung innerhalb des Euro-Währungsgebiets sollte aufbauend auf dem SKS-Vertrag und unter Berücksichtigung
der Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 26. Oktober 2011 weiter verbessert werden.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sollten sondieren, wie im Einklang mit Artikel 11 des SKS-Vertrags sichergestellt
werden kann, dass alle geplanten größeren wirtschaftspolitischen Reformen vorab erörtert und gegebenenfalls
im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU koordiniert werden. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten
des Euro-Währungsgebiets werden eine Verfahrensordnung für ihre Tagungen annehmen.
15. Es bedarf starker Mechanismen für demokratische Legitimität und demokratische Rechenschaftspflicht.
Eines der Leitprinzipien in diesem Kontext besteht darin, zu gewährleisten, dass demokratische Kontrolle und
demokratische Rechenschaftspflicht auf der Ebene angesiedelt werden, auf der die Beschlüsse gefasst und umgesetzt
werden. In diesem Sinne sollte sondiert werden, wie dafür gesorgt werden kann, dass im Rahmen des Europäischen
Semesters eine Debatte sowohl im Europäischen Parlament als auch in den nationalen Parlamenten stattfindet.
Diesbezüglich nimmt der Europäische Rat Kenntnis von der Absicht der am SKS-Vertrag teilnehmenden Mitgliedstaaten,
aufbauend auf Artikel 13 des SKSVertrags und dem Protokoll Nr. 1 zum AEUV den Umfang der Zusammenarbeit zwischen
den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament zu verbessern. |
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Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets
zu Griechenland
Brüssel (ue.eu.int) - Wir begrüßen die Fortschritte, die Griechenland und die Troika
auf dem Weg zu einer Einigung über die dem Anpassungsprogramm zugrunde liegenden politischen Maßnahmen
erzielt haben, und sehen dem Abschluss der laufenden Überprüfung erwartungsvoll entgegen. Die Euro-Gruppe
wird das Ergebnis der Überprüfung ausgehend von dem Bericht der Troika prüfen und die erforderlichen
Entscheidungen treffen.
Wir begrüßen die Entschlossenheit der griechischen Regierung, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und
wir würdigen die außerordentlichen Anstrengungen des griechischen Volkes. Es wurden deutliche Fortschritte
dabei erzielt, das Anpassungsprogramm wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Wir erwarten, dass Griechenland
seine haushalts- und strukturpolitischen Reformen fortsetzt, und wir bestärken es in seinen Bemühungen,
eine zügige Durchführung des Programms zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, um zu einem wettbewerbsfähigeren
Privatsektor, privaten Investitionen und einem effizienten öffentlichen Sektor zu gelangen. Diese Voraussetzungen
werden es Griechenland ermöglichen, erneutes Wachstum zu erreichen, und sie werden seine Zukunft im Euro-Raum
sichern. |
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Schieder: Tempo und Qualität müssen stimmen
Staatssekretär begrüßt Entscheidung des Europäischen Rates
Wien (sk) - "Wenn es gelingt, dass bis Ende des heurigen Jahres die rechtlichen Rahmenbedingungen
für die europäische Bankenaufsicht geklärt sind, dann ist das ein wirklich großer Erfolg",
so Finanzstaatssekretär Andreas Schieder zu den Entscheidungen des Europäischen Rates. Eine gemeinsame
Bankenaufsicht müsse rasch kommen, "das war immer klar und ist hoch notwendig, aber gleichzeitig muss
auch sichergestellt sein, dass die Qualität der Kontrolle passt". Eine solche wichtige, große Institution
mit Schlagkraft aufzubauen, benötige Zeit. "Aber es ist leider auch schon viel Zeit verstrichen, deshalb
ist dieser Beschluss mit einem klaren Fahrplan sehr erfreulich."
Die europäische Bankenaufsicht ist aus Sicht Schieders ein weiterer wichtiger Baustein zu mehr und besserer
Regulierung. "Und damit auch ein Zeichen, dass Europa bereit ist, die richtigen Lehren aus der Krise zu ziehen.
Es muss nur allen klar sein: Auch nach der Bankenaufsicht gibt es noch viele Antworten, die wir geben müssen",
so Schieder, der in diesem Kontext zum Beispiel auf ein Bankenrestrukturierungsrecht und -insolvenzrecht verweist.
"Es ist wäre höchst an der Zeit, ein solches Gesetz zu schaffen, um die Erpressbarkeit der Politik
zu verringern." |
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Karas: Zug rollt weiter. Beschleunigen, nicht bremsen
EU-Parlamentsvizepräsident begrüßt Gipfelbeschluss, neue Bankenkapitalregelung
bis Jahresende abzuschließen
Brüssel (övp-pd) - Vorsichtig optimistisch zeigt sich der Vizepräsident des Europäischen
Parlaments, Othmar Karas, angesichts der ersten Ergebnisse des Gipfels der Staats- und Regierungschefs der EU:
"Der Zug rollt in die richtige Richtung. Jetzt müssen wir beschleunigen und höllisch aufpassen,
dass nicht einzelne Länder mit Vetos oder Alleingängen wieder alles bremsen", so Karas in Brüssel.
"Wenn auch die Finanzminister der Mitgliedstaaten zu den Vereinbarungen der Regierungschefs von heute Nacht
stehen, dann kommen wir der Bankenunion in den nächsten Monaten ein großes Stück näher".
Leider sei dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen. Gipfelvereinbarungen sind Absichtserklärungen,
keine rechtskräftigen Beschlüsse.
Karas sagt dies auch mit Blick auf die Gipfelerklärung zu den neue EU-Eigenkapitalvorschriften für Banken
(CRD4 / Basel III), die seit Monaten verhandelt werden: "Wir hatten schon mehrmals Gipfelbeschlüsse,
die einen Abschluss der Verhandlungen bis Ende dieses Jahres vorsahen. Die konkreten Verhandlungen sind aber mehrfach
durch die Uneinigkeit im Rat verzögert worden. Das Parlament drängt auf zusätzliche Verhandlungstage
in der kommenden Woche", so Karas, der Chefverhandler des EU-Parlament für die neue Bankenregulierung
ist. Er erwarte jetzt, dass der heutige Gipfelbeschluss unmittelbare Auswirkungen auf die Verhandlungen der Bankenregulierung
habe.
Besonders begrüßt Karas das eindeutige Bekenntnis der Staats- und Regierungschefs, dass die Vertiefung
der Wirtschafts- und Währungsunion die gesamte EU umfassen soll und nicht zu einer Spaltung zwischen Eurozone
und Nicht-Eurozone führen darf: "Alles was neue Grenzen in der EU schafft, die Spielregeln in und außerhalb
der Eurozone zu unterschiedlich macht oder die Noch- Nicht-Euroländer institutionell ausgrenzt, ist gegen
den Geist der europäischen Einigung", betont Karas. |
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Mölzer: EU-Gipfel beschloss halbherzige Maßnahmen gegen Eurokrise
Bankenunion allein wird Währungsunion nicht retten können - Einheitsbudget für
Eurozone wie von EU-Ratspräsident Van Rompuy vorgeschlagen ist entschieden abzulehnen
Wien (fpd) - Wie zu erwarten gewesen sei, habe der Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs bislang
nichts zur Lösung der Eurokrise beigetragen, sagte der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen
Parlament, Andreas Mölzer. "Dass die europäische Bankenaufsicht beschlossen wurde, ist zwar gut
und richtig, aber sie wird keinen substantiellen Beitrag zur Beendigung der Eurokrise leisten können, weil
es dazu einer Totalreform der Währungsunion bedarf. Insbesondere müsste die Möglichkeit geschaffen
werden, dass einzelne Mitglieder aus der Eurozone austreten können", betonte Mölzer.
Aber ein politischer Wille zu einer grundlegenden Reform der Währungsunion sei, so der freiheitliche EU-Mandatar,
nicht vorhanden. "Ganz im Gegenteil, geht es nach dem Willen des EU-Hochestablishments, dann soll die Eurozone
zentralisiert werden, was das Zeug hält. So will der ständige EU-Ratspräsident Herman van Rompuy
ein Einheitsbudget für die Eurozone und darüber hinaus Eurobonds einführen, was nichts anderes als
eine unwiderrufliche Vergemeinschaftung der Schulden bedeutet", kritisierte Mölzer.
Sollten Zentralisierungswünsche, wie sie Van Rompuy vorschweben, umgesetzt werden, dann käme dies die
wirtschaftlich erfolgreichen Euro-Länder wie Österreich, Deutschland oder die Niederlande teuer zu stehen,
warnte der freiheitliche Europaabgeordnete. "Ein Einheitsbudget für die Eurozone bedeutet nichts anderes,
als dass sie die Budgethoheit verlieren, aber dafür die voll und ganz die Schulden der Pleitestaaten zu zahlen
hätten", schloss Mölzer. |
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Bucher: Europa braucht eine unabhängige Finanzmarktaufsicht
Die geplanten Maßnahmen seien auch deshalb völlig unzureichend, weil Investmenthäuser
eigentlich ausgenommen seien…
Graz (bzö) - Mit Mario Draghi, dem ehemaligen Vizepräsidenten von Goldman Sachs, wird bei
der europäischen Bankenaufsicht der Bock zum Gärtner gemacht. Europa braucht eine wirklich unabhängige
Finanzmarktaufsicht. Wenn die EZB ihre eigenen Kunden, also die Banken" beaufsichtigen soll, dann ist das
wegen Interessenskonflikten von Beginn an zum Scheitern verurteilt", so BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher
am Rande der BZÖ-Klubklausur in Graz zu den EU-Plänen einer Bankenaufsicht.
Die geplanten Maßnahmen seien auch deshalb völlig unzureichend, weil Investmenthäuser eigentlich
ausgenommen seien und kein einziges Finanzprodukt vom Markt genommen werden könne. Nicht die kleinen Banken
seien das Problem, sondern die großen Investmentbanken. "Wieder einmal schafft es Europa leider nicht,
die Spekulantenbanken wirksam an die Zügel zu nehmen", bekräftigt der BZÖ-Chef. |
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Rossmann: Bankenunion bis Dezember-Gipfel abschließen
Grüne: Europäische Bankenaufsicht und Insolvenzregelungen für Banken jetzt
vordringlich
Wien (grüne) - "Die RegierungschefInnen der Europäischen Union haben heute Nacht offenbar
einige Schritte der Annäherung in Sachen Bankenunion getan. Aber die zügige und konkrete Umsetzung der
gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht ist noch keineswegs geleistet", kommentiert Bruno Rossmann, Grüner
Sprecher für Europäische und internationale Entwicklungen, die Vorgänge beim Europäischen Rat.
"Zeitplan und Aufgaben der europäischen Bankenaufsicht müssen bis zum Gipfel im Dezember beschlussreif
sein. Diese darf nicht durch immer neue Bedingungen und Anforderungen weiter hinausgeschoben werden, bis das Projekt
wieder vollkommen verwässert ist. Es muss gewährleistet sein, dass alle Banken grenzüberschreitend
geprüft werden können, nicht nur die sogenannten Systembanken. Auch eine europäische Regelung zur
Abwicklung von Banken und Finanzinstituten, sowie die Trennung der Investment- und Geschäftsbanken dürfen
nicht auf die lange Bank geschoben werden", drängt Rossmann.
"Die österreichische Regierung muss sich in Fragen der Bankenaufsicht und der Bankeninsolvenzregeln viel
enger koordinieren", verlangt der Abgeordnete der Grünen. "Faymann, Spindelegger und Fekter haben
durch den Nationalratsbeschluss vom Juli in Sachen Bankeninsolvenzrecht, der im Zuge der ESM-Verhandlungen mit
den Grünen zustande gekommen ist, eine ausgezeichnete Verhandlungsgrundlage auch für die europäische
Ebene. Die österreichische Bundesregierung sollte nun ihr ganzes europapolitisches Gewicht in die Waagschale
werfen, damit eine zügige Installierung einer europäischen Bankenaufsicht mit hohen Kontrollstandards
unter Einbeziehung aller Banken möglich wird. Wahltaktische Überlegungen sind in dieser Phase der Krisenpolitik
Europas unbedingt hinten anzustellen. Das gilt für Wien wie für Berlin in ganz gleicher Weise",
sagt Rossmann. |
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