Bisher umfangreichste Bestandaufnahme des Pensionsantrittsalters in Österreich vorgelegt
Wien (bmask) - Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hatte in ihrer Sitzung vom 29.10.
auf Grund der vorliegenden Daten der jüngsten Vergangenheit die Aufwertungszahl, den Richtwert und die Anpassung
der veränderlichen Werte für das Pensionsrecht im Jahr 2013 beschlossen. Sowohl die für den Richtwert
entscheidende Inflationsrate vom Sommer 2011 bis Sommer 2012 als auch die für die Aufwertungszahl relevanten
Vergleiche der Bemessungsgrundlagen ergeben dabei eine Veränderung von 2,8 Prozent. Die Höchstbeitragsgrundlage
wird 2013 auf Grund der gesetzlich vorgesehenen außertourlichen Anpassung um fast fünf Prozent auf 4440
Euro monatlich steigen. Rein rechnerisch würde sich nach der derzeitigen Gesetzeslage aus den Zahlen eine
Pensionserhöhung ab 1.1.2013 von 1,8 Prozent ergeben.
Eine Prognose für die Gebarung der Pensionsversicherung bis 2017 ("Kurzfristgutachten") brachte
insofern neue Ergebnisse, als erstmals die im Jahr 2011 und 2012 getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung
des Kostenzuwachses berücksichtigt wurden. Dabei zeigte sich, dass vor allem auf Grund des Strukturanpassungsgesetzes
2012 ein geringerer Zuwachs an Leistungen zu erwarten ist, als beim letzten Kurzfristgutachten vor einem Jahr angenommen.
Obwohl in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge in Pension gehen können, sollte somit das
Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern in den nächsten fünf Jahren stabil
bleiben, also bei etwa 1000:624.
Der Pensionsaufwand soll insgesamt etwas weniger steigen als angenommen, weil die Anpassungen in den Jahren 2013
und 2014 niedriger sind als die Inflationsrate. Dennoch ist zu erwarten, dass der Anteil des Bundesbeitrages am
gesamten Pensionsaufwand im Jahre 2017 etwas höher sein wird als 2011; die Steigerung von 26 Prozent auf etwa
27,5 Prozent ist allerdings moderat. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt steigt der gesamte Bundesbeitrag einschließlich
der Ausgleichszulagen von derzeit 3,1 Prozent auf etwa 3,2 Prozent im Jahr 2017.
Vor etwa eineinhalb Jahren hatte die Pensionskommission beschlossen, ein Monitoringsystem zur Beobachtung der tatsächlichen
Entwicklung des faktischen Pensionsantrittsalters aufzubauen. Nun liegt der erste Bericht vor, der sich im Wesentlichen
mit den Jahren 2005 bis 2011 beschäftigt und als Basis für die Entwicklungen der folgenden Jahre dienen
kann. Änderungen des Antrittsalters auf Grund von gesetzlichen Vorschriften, die erst in den folgenden Jahren
wirksam werden (z.B. das Auslaufen der Langzeitversichertenregelung) können naturgemäß erst in
der Zukunft festgestellt werden. Es wurde vom Büro der Kommission, also von den MitarbeiterInnen des Sozialministeriums,
unterstützt von der Statistik Austria, den Wirtschaftsforschungsinstituten und den Sozialversicherungsträgern,
eine Fülle von Material zusammengetragen und dargestellt. Dabei zeigten sich folgende Trends: Das durchschnittliche
Pensionsantrittsalter verharrt nunmehr schon seit etwa 30 Jahren auf einem relativ niedrigen Niveau, das nur von
wenigen "Aufs" und "Abs" im Zuge von Pensionsreformen oder Vorzieheffekten vor Stichtagen gekennzeichnet
ist. Erst in den letzten Jahren ist eine gewisse Trendumkehr festzustellen. Wenn man nur die im Inland zuerkannten
Pensionen und die Zusammensetzung der einzelnen Geburtsjahrgänge berücksichtigt ("demografiebereinigtes
Antrittsalter"), so ist das durchschnittliche Antrittsalter heute um etwa ein Jahr höher als 2005. Eine
Berechnung nach der bisherigen Methode weist allerdings seit 2006 eine Steigerung von nur 0,3 Jahren aus (von 58,0
auf 58,3). Gegenüber dem "Pfad der Entwicklung des Antrittsalters", der von der Pensionskommission
vor eineinhalb Jahren angenommen wurde, hinkt der derzeit ermittelte Wert um 0,1 Jahre zurück.
Erfreulich im Sinne der langfristigen Finanzierung der Pensionen ist, dass die Anzahl der Neuzugänge im Vergleichszeitraum
um über 3000 gesunken ist, obwohl geburtenstärkere Jahrgänge nachrücken. Das zeigt, dass einige
Maßnahmen der letzten Jahre bereits wirken. Darauf deutet auch hin, dass sich das Verhältnis zwischen
Invaliditätspensionen und Alterspensionen zugunsten der Alterspensionen verschiebt.
Der Unterschied beim Pensionsantritt zwischen Alterspension und Invaliditätspension liegt im Schnitt bei neun
Jahren. Deutliche Steigerungen gibt es in den letzten Jahren bei den psychiatrischen Erkrankungen als Ursache für
die Frühpension aus Gesundheitsgründen. Weiter zeigt sich, dass die Zahl der Fälle, in denen bereits
in jungen Jahren eine Invaliditätspension zuerkannt wird, stark gestiegen ist und den Durchschnittswert beeinflusst.
Die restliche Lebenserwartung beim Regelpensionsalter 60 (Frauen) und 65 (Männer) ist seit 2005 um etwa ein
Jahr gestiegen. Sie liegt im Schnitt bei über 20 Jahren.
78 Prozent der Anwartschaftsberechtigten gehen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Pension. Da Abschläge
derzeit relativ unübersichtlich sind, haben sie nur eine geringe nachweisbare Auswirkung auf den Pensionsantritt.
Zwischen dem Ende der Erwerbstätigkeit und der Pension liegen im Schnitt etwa 1,2 Jahre. Das deutet darauf
hin, dass in vielen Fällen das frühe Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit ein Hauptgrund für
die vorzeitige Pension ist.
Die Nettoersatzrate bei Neupensionen liegt bei den Alterspensionen bei sehr hohen 84 Prozent, bei den Invaliditätspensionen
immerhin bei 76 Prozent. Damit befindet sich Österreich im internationalen Vergleich im obersten Bereich.
Altersarmut ist keine normale Folge der Pensionierung, wie dies in vielen anderen Ländern der Fall ist. In
den folgenden Jahren wird zu überprüfen sein, wie sich die Daten weiter entwickeln. Dabei wird auf die
künftige Finanzierbarkeit, aber auch auf den sozialen Ausgleich zu achten sein.
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