Brüssel (europarl) - Die diplomatischen und konsularischen Dienste
aller EU-Mitgliedstaaten müssen EU-Bürgern im Ausland den gleichen Schutz wie den eigenen Staatsangehörigen
gewähren, forderten die Abgeordneten am 25.10.. Sie verlangen ebenfalls, dass EU-Delegationen vor Ort bei
der Verstärkung des Schutzes von EU-Bürgern eine Schlüsselrolle übernehmen sollen.
Die Entschließung des Parlaments zu den vorgeschlagenen neuen Regeln zur Verstärkung des konsularischen
Schutzes im Ausland, ein im Rahmen der Unionsbürgerschaft garantiertes Grundrecht, wurde mit 596 Stimmen angenommen,
bei 66 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen.
"Dieser Vorschlag ist ein exzellentes Beispiel, um zu zeigen, dass mehr Europa nicht unbedingt mehr Bürokratie
oder 'mehr Brüssel' bedeutet. Mehr Europa heißt mehr Unterstützung für EU-Bürger in Not,
mehr Schutz für Bürger, deren EU-Heimatland in Drittländern in nicht vertreten ist und die in eine
Krisensituation oder andere Schwierigkeiten geraten", sagte Edit Bauer (EVP, SK), die Verfasserin der Entschließung,
nach der Abstimmung.
Laut den Abgeordneten sollte sich jeder EU-Bürger, der sich im Ausland in Schwierigkeiten befindet, zum Beispiel
nach einem Unfall oder Überfall oder während einer Krisensituation, an die Botschaft oder das Konsulat
jedes beliebigen EU-Mitgliedstaats oder an eine EU-Delegation wenden können, falls das eigene Land vor Ort
nicht vertreten ist.
EU-Delegationen
Das Parlament fordert von den EU-Delegationen (betrieben vom Europäischen Auswärtigen Dienst) in Drittländern,
die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, inklusive der Aufgabenverteilung,
um sicherzustellen, dass den Bürgern nicht vertretener Mitgliedstaaten im Krisenfall in vollem Umfang Hilfe
geleistet wird.
Die Unionsdelegationen könnten gegebenenfalls mit konsularischen Aufgaben betraut werden, so die Abgeordneten,
und befugt sein, mit Vertretungen der Mitgliedstaaten lokale Vereinbarungen zur Verteilung der Lasten und zum Informationsaustausch
zu schließen.
Die Richtlinie sollte jedoch Mitgliedstaaten nicht verpflichten, Arten von Hilfe für Bürger nicht vertretener
Mitgliedstaaten zu leisten, die sie ihren eigenen Staatsangehörigen nicht anbieten, betont das Parlament in
der Entschließung.
Viele EU-Bürger waren von den jüngsten Krisen betroffen, zum Beispiel in Libyen, Ägypten und Bahrain
nach den demokratischen Aufständen im Frühjahr 2011 oder nach dem Erdbeben in Japan im März 2011.
Auch in alltäglichen Situationen ist konsularischer Schutz oft unerlässlich, etwa bei schwerer Erkrankung
oder wenn man Opfer einer Straftat geworden ist.
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