Nach OGH-Urteil gegen Stadt Salzburg – Städtebund-Weninger: "Kosten
können nicht durch Städte und Gemeinden übernommen werden"
Wien (rk) - Der Österreichische Städtebund ersucht die Bundesregierung, "ehestmöglich
eine gesetzliche Grundlage für die Bergung von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg zu schaffen",
sagte Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger in einer Reaktion auf das OGH-Urteil gegen die Stadt
Salzburg.
Die Stadt Salzburg hatte wiederholt Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg bergen und beseitigen müssen. In
einer Klage gegen den Bund auf Kostenersatz hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun befunden, dass der Bund die Kosten
dafür nicht bezahlen muss. In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass es keine gesetzliche
Regelung für die Bergung und Entschärfung von Fliegerbomben gebe.
"Es kann und darf nicht sein, dass Städte und Gemeinden nunmehr mit den Kosten für die Bergung von
Fliegerbomben allein gelassen werden", so Städtebund-Weninger. "Die Bundesregierung wird erneut
darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, um klarzustellen, wie mit diesen gefährlichen
Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg umgegangen wird und damit Rechtssicherheit für Städte und Gemeinden
zu schaffen", so Weninger. Denn: "Keine österreichische Stadt hat einem Land den Krieg erklärt,
es ist ausschließlich Angelegenheit des Bundes, die Öffentliche Sicherheit sicherzustellen", so
Weninger abschließend.
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