OrganspenderInnen sind künftig unfallversichert
Wien (pk) - Abseits der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA befasste sich der Gesundheitsausschuss
des Nationalrats am 24.10. auch mit den Themen Organspenden und Arzneimittelsicherheit. Zu beiden Materien lagen
den Abgeordneten Gesetzesvorlagen der Regierung vor, die den Ausschuss jeweils mit Stimmenmehrheit und zum Teil
unter Berücksichtigung von Abänderungen und Ergänzungen passierten. In beiden Fällen geht es
um die Umsetzung von EU-Vorgaben. Anträge der Opposition, etwa zum Mutter-Kind-Pass, zur HPV-Impfung und zur
Hospizversorgung, wurden vertagt.
Mit dem neuen Organtransplantationsgesetz trägt Österreich einer EU-Richtlinie Rechnung, deren Ziel es
ist, EU-weit hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organspenden sicherzustellen, hielt Gesundheitsminister
Alois Stöger fest. Im Konkreten müssen künftig etwa Aufzeichnungen über Lebendspenden geführt
sowie schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen, die im Rahmen der Entnahme oder Transplantation
von Organen auftreten, erfasst werden. Außerdem werden Transplantationszentren im Rahmen der Nachsorge verpflichtet,
LebendspenderInnen innerhalb von drei Monaten nach der Operation einer Nachkontrolle zu unterziehen und diese in
regelmäßigen Abständen an die Durchführung einer fachärztlichen Untersuchung erinnern.
Zudem ist einem bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag der Abgeordneten Sabine Oberhauser
(S) und Erwin Rasinger (V) zufolge künftig jedem Lebendspender bzw. jeder Lebendspenderin ein individueller
risikobasierter Nachsorgeplan auszuhändigen.
Umfassende Versorgung von SpenderInnen
Unterstrichen wird die Wertschätzung von OrganspenderInnen darüber hinaus dadurch, dass sie künftig
in die Unfallversicherung einbezogen sind. Damit steht ihnen nicht nur eine adäquate Heilbehandlung, sondern
im Falle der Minderung der Erwerbsfähigkeit auch ein Rentenanspruch zu, sollte es in Folge der Organentnahme
zu Komplikationen kommen. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011
lediglich 57 Transplantationen mit Organen von LebendspenderInnen durchgeführt wurden.
Zur Einrichtung eines Spenderregisters im Rahmen des neuen Organtransplantations- gesetzes brachte Abgeordneter
Kurt Grünewald (G) einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein. Dadurch solle die Aufzeichnung wissenschaftlich
relevanter Daten und infolge die umfassende Nachbetreuung von SpenderInnen sichergestellt werden. Abgeordneter
Josef Riemer (F) machte ebenfalls die Bedeutung eines Lebendspenderregisters im Sinne der SpenderInnensicherheit
geltend. Der G-Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen jedoch abgelehnt. Bundesminister Stöger
unterrichtete den Ausschuss in diesem Zusammenhang, es würden bereits Daten der Krankenanstalten bei Organspenden
gesammelt und für Qualitätsmessungen verfügbar gemacht. Ziel sei, die individuelle Nachsorge und
optimale medizinische Beratung von LebendspenderInnen sicherzustellen. Damit erwiderte Stöger die Frage des
Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B), ob tatsächlich die lebenslange Nachkontrolle von SpenderInnen, basierend
auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, ausreichend gewährleistet sei.
An zentralen Punkten wie dem Gebot, dass Organe nur freiwillig und unentgeltlich gespendet werden dürfen,
und den Bestimmungen betreffend die Entnahme von Organen verstorbener Personen ändert sich durch das neue
Organtransplantationsgesetz nichts. Die Verfügbarkeit von Transplantationsorganen sei in Österreich besser
als in vielen anderen Staaten, unterstrich Abgeordneter Johann Maier (S).
Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags einstimmig gebilligt, der Abänderungsantrag
der Grünen blieb in der Minderheit. Auch die begleitende Änderung des ASVG und anderer Sozialversicherungsgesetze
erhielt die Zustimmung von allen Fraktionen. In einer Ausschussfeststellung halten die Abgeordneten ausdrücklich
fest, dass sie aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen davon ausgehen, dass die individuelle Nachsorge von
LebendspenderInnen bestmöglich gewährleistet ist.
Arzneimittelgesetz: Nebenwirkungen besser dokumentieren
Auch bei der vom Gesundheitsausschuss einstimmig angenommenen Novelle zum Arzneimittelgesetz geht es um die
Umsetzung einer EU-Richtlinie. Mit der Schaffung eines Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel und der verstärkten
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten will die EU die Arzneimittelsicherheit weiter erhöhen und gleichzeitig
die Bürokratie für Pharmafirmen reduzieren. Im Konkreten geht es etwa um neue Risikomanagement-Bestimmungen
für bereits zugelassene Arzneimittel und neue Meldepflichten im Fall von Nebenwirkungen.
Die neuen Regelungen zielten auf eine verbesserte Qualität in der medizinischen Versorgung ab, skizzierte
Gesundheitsminister Stöger die Regierungsvorlage. In die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln ist künftig
ausdrücklich die Aufforderung an die PatientInnen aufzunehmen, vermutete Nebenwirkungen dem Arzt, dem Apotheker
oder direkt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu melden.
Oppositionsanträge zur weiteren Verhandlung vertagt
Sämtliche Anträge der Opposition auf Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
sowie im Palliativbereich wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien im heutigen Gesundheitsausschuss vertagt.
Zur Forderung des BZÖ (1925/A[E]), den Mutter-Kind-Pass in einen Eltern-Jugend-Pass weiterzuentwickeln, um
den Gesundheitsstand jedes Kindes bis zum Ende des Pflichtschulalters zu dokumentieren, wie Abgeordnete Ursula
Haubner (B) erläuterte, meinte Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V), tatsächlich sei hier eine Neugestaltung
nötig. Steibl plädierte allerdings für weitergehende Verhandlungen darüber. G-Mandatar Karl
Öllinger hielt eine medizinische Begleitung Minderjähriger generell nur bis zum Beginn des Pflichtschulalters
für sinnvoll.
Der B-Entschließungsantrag für die Einbeziehung von Kinderhospizen in das österreichische Gesundheitssystem
(1772/A[E]), da es derzeit keine palliativen Einrichtungen für Kinder in Österreich gebe, wurde ebenso
vertagt wie ein Antrag der Grünen auf Veröffentlichung des Umsetzungsstandes abgestufter Hospiz- und
Palliativversorgung (1958/A[E]). Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) verwies darauf, dass eine parlamentarische Enquete
zu dieser Thematik geplant sei. G-Mandatar Kurt Grünewald hob in der Debatte das Anliegen seiner Fraktion
hervor, Zuständigkeiten des Bundes in der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzlich festlegt zu wissen. Zwar
seien laut Verfassung die Bundesländer für Palliativversorgung zuständig, bemerkte hierauf Gesundheitsminister
Stöger. Er sagte dennoch seine Bemühungen zu, gemeinsam mit der Bundesgesundheitskommission unter Einbeziehung
der Länder die Problematik uneinheitlicher Versorgungsmöglichkeiten im Palliativbereich aufzuzeigen.
Für verstärkte HPV-Impfungen bei Kindern traten BZÖ (2099/A[E]) und FPÖ (192/A[E]) in gesonderten
Anträgen ein. Die Sozialversicherungen sollte Kosten von Impfprogrammen gegen Humane Papillomaviren (HPV)
bei Mädchen und Jungen übernehmen, befinden beide Oppositionsparteien, um Infektionen mit HP-Viren zu
minimieren. Damit wäre das Risiko junger Frauen, durch übertragene HP-Viren an Gebärmutterhalskrebs
zu erkranken, zu reduzieren. Mit Hinweis auf die derzeitige Finanzierungsproblematik angesichts der laut Bundesminister
Stöger überhöhten Preise dieser Vorsorgemaßnahme wurden beide Anträge vertagt
Ebenfalls angenommen wurde der Vertagungsantrag betreffend eine Entschließung der FPÖ, der Selbstbehalt
bei Spitalsaufenthalten von unter 18-Jährigen solle gestrichen werden.
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