Waffengesetznovelle: Die Zeit der Vertröstungen ist vorbei
Wien (sk) - Mit der endgültigen negativen Entscheidung des OGH im Verfahren der Stadt Salzburg
gegen den Bund wegen der Kostenerstattung für das Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das Freilegen
von Fliegerbomben (900.000 Euro) sind nun als zuständige Bundesministerinnen, die Innenministerin und die
Finanzministerin gefordert, erklärte der Salzburger SPÖ-Abgeordnete Johann Maier am 05.11. gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst. Begründet wurde diese Ablehnung durch den OGH mit fehlender Bundeszuständigkeit
beziehungsweise einer fehlenden bundesgesetzlichen Regelung. Diese rechtliche Situation ist gerade für private
Grundeigentümer seit Jahren unzumutbar, wie es das Beispiel Carmen Kronberger (Salzburg) zeigt.
Bereits am 28. Oktober 2011, also vor mehr als einem Jahr, haben die Salzburger SPÖ-Nationalratsabgeordneten
Johann Maier, Rosa Lohfeyer und Stefan Prähauser eine Petition betreffend "Schaffung eines Bundesgesetzes
über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten" im Nationalrat eingebracht und darin
die Schaffung einer Bundeskompetenz gefordert.
Diese Petition wurde vom Petitionsausschuss des Nationalrates in Behandlung genommen und Stellungnahmen des Innenministeriums
(BMI), des Finanzministeriums (BMF) und des Justizministeriums eingefordert. Diese Stellungnahmen liegen seit Dezember
2011 beziehungsweise Jänner 2012 vor. Das Innenministerium und das Finanzministerium haben dabei in ihren
vorläufigen Stellungnahmen u.a. Überlegungen über eine zukünftige gesetzliche Regelung abgelehnt,
solange keine endgültige Entscheidung der Höchstgerichte vorliegt.
Die Stellungnahme des BMF: "Das Bundesministerium für Finanzen hält es für angebracht, zunächst
die Entscheidung des VfGH in der dort anhängigen Frage der Zuständigkeit für ein Absprechen über
die Kostentragung abzuwarten, bevor über eine allfällige gesetzliche Regelung der angesprochenen Materie,
für deren Vorbereitung das Bundesministerium für Inneres zuständig wäre, Verhandlungen aufgenommen
werden."
Die Stellungnahme des BMI: "Solange keine endgültige Entscheidung der Höchstgerichte gefallen und
damit Rechtssicherheit hergestellt ist, scheint es verfrüht, Überlegungen über eine allfällige
gesetzliche Regelung anzustellen."
Für Maier steht fest: "Der Rechtsweg ist erschöpft, endgültige Entscheidungen des OGH und des
VfGH liegen vor, nun gibt es auch keine Ausreden oder Vertröstungen mehr. Beide zuständige Ministerinnen
sind dringlich aufgefordert, Verhandlungen mit den Ländern, Städten und Gemeinden aufzunehmen beziehungsweise
in der Öffentlichkeit eine gesetzliche Regelung im Waffengesetz mit umfassender Bundeszuständigkeit und
einer fairen Kostenregelung, die die tatsächlichen Sondierungs- und Freilegungskosten berücksichtigt,
zu Diskussion zu stellen".
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