Maier: Bundeskompetenz für Auffinden und Freilegen von Weltkriegsbomben 

 

erstellt am
05. 11. 12

Waffengesetznovelle: Die Zeit der Vertröstungen ist vorbei
Wien (sk) - Mit der endgültigen negativen Entscheidung des OGH im Verfahren der Stadt Salzburg gegen den Bund wegen der Kostenerstattung für das Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das Freilegen von Fliegerbomben (900.000 Euro) sind nun als zuständige Bundesministerinnen, die Innenministerin und die Finanzministerin gefordert, erklärte der Salzburger SPÖ-Abgeordnete Johann Maier am 05.11. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Begründet wurde diese Ablehnung durch den OGH mit fehlender Bundeszuständigkeit beziehungsweise einer fehlenden bundesgesetzlichen Regelung. Diese rechtliche Situation ist gerade für private Grundeigentümer seit Jahren unzumutbar, wie es das Beispiel Carmen Kronberger (Salzburg) zeigt.

Bereits am 28. Oktober 2011, also vor mehr als einem Jahr, haben die Salzburger SPÖ-Nationalratsabgeordneten Johann Maier, Rosa Lohfeyer und Stefan Prähauser eine Petition betreffend "Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten" im Nationalrat eingebracht und darin die Schaffung einer Bundeskompetenz gefordert.

Diese Petition wurde vom Petitionsausschuss des Nationalrates in Behandlung genommen und Stellungnahmen des Innenministeriums (BMI), des Finanzministeriums (BMF) und des Justizministeriums eingefordert. Diese Stellungnahmen liegen seit Dezember 2011 beziehungsweise Jänner 2012 vor. Das Innenministerium und das Finanzministerium haben dabei in ihren vorläufigen Stellungnahmen u.a. Überlegungen über eine zukünftige gesetzliche Regelung abgelehnt, solange keine endgültige Entscheidung der Höchstgerichte vorliegt.

Die Stellungnahme des BMF: "Das Bundesministerium für Finanzen hält es für angebracht, zunächst die Entscheidung des VfGH in der dort anhängigen Frage der Zuständigkeit für ein Absprechen über die Kostentragung abzuwarten, bevor über eine allfällige gesetzliche Regelung der angesprochenen Materie, für deren Vorbereitung das Bundesministerium für Inneres zuständig wäre, Verhandlungen aufgenommen werden."

Die Stellungnahme des BMI: "Solange keine endgültige Entscheidung der Höchstgerichte gefallen und damit Rechtssicherheit hergestellt ist, scheint es verfrüht, Überlegungen über eine allfällige gesetzliche Regelung anzustellen."

Für Maier steht fest: "Der Rechtsweg ist erschöpft, endgültige Entscheidungen des OGH und des VfGH liegen vor, nun gibt es auch keine Ausreden oder Vertröstungen mehr. Beide zuständige Ministerinnen sind dringlich aufgefordert, Verhandlungen mit den Ländern, Städten und Gemeinden aufzunehmen beziehungsweise in der Öffentlichkeit eine gesetzliche Regelung im Waffengesetz mit umfassender Bundeszuständigkeit und einer fairen Kostenregelung, die die tatsächlichen Sondierungs- und Freilegungskosten berücksichtigt, zu Diskussion zu stellen".

 

 

 

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