Tätigkeitsbericht der Jahre 2010 und 2011 präsentiert
Eisenstadt (blms) - Im Jahre 2000 wurde die Burgenländische Gesundheits- und PatientInnenanwaltschaft
installiert. Im Jahr 2009 wurden die Kompetenzen um die der Behindertenanwaltschaft erweitert. „Die Gesundheits-
und Patientenanwaltschaft ist zu einer nicht mehr wegzudenkenden Serviceeinrichtung für das gesamte Gesundheitswesen
im Burgenland geworden, die hauptsächlich von Hilfe und Beratung suchenden Patientinnen und Personen mit Handicap
in Anspruch genommen wird. Sie hat sich seit ihrem elfjährigen Bestehen im Burgenland fest etabliert“, betont
Gesundheitslandesrat Dr. Peter Rezar bei der Präsentation des Tätigkeitsberichtes der Jahre 2010 und
2011. Fazit: Die Anzahl der Beschwerden ist im Vergleich zum Bericht 2008/2009 von 369 auf 355 leicht gesunken.
Pro Jahr gibt es ca. 160 neue Fälle. Im österreichweiten Vergleich steht das Burgenland gut da: im Bundesschnitt
beschwert sich jeder 500. stationäre Patient, im Burgenland nur jeder 770. - das sind rund 100 Fälle
im Jahr. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 96 Stellungnahmen beziehungsweise Gutachten erstellt. Außerdem
gab es 80 konkrete Anfragen, die dem Behindertenbereich zugeordnet werden können. In Summe wurde für
Patienten 2010 und 2011 eine Entschädigungssumme von über 560.000 Euro erstritten.
„Als Kernbereiche der Tätigkeit der Patienten- und Gesundheitsanwaltschaft haben sich die Krankenanstalten,
Ärzte und Sozialversicherungsträger herauskristallisiert, als Haupttätigkeit kann das Beschwerdemanagement
bezeichnet werden“, so Rezar. Über 75 Prozent der vorgebrachten Beschwerden beziehen sich auf die medizinische
Behandlung, davon 195 in Krankenanstalten (2008/09: 209), 49 bei den niedergelassenen Ärzten (2008/09: 47),
31 Beschwerden betrafen Zahnärzte (2008/09: 23) und 33 die Sozialversicherung. Weiterhin gab es im Bereich
der Altenwohn- und Pflegezentren, wie auch in den Vorjahren, nur eine ganz geringe Anzahl von Beschwerden – nämlich
sieben. In der Statistik fallen in die Kategorie „Sonstige“ mit 40 Fällen die verschiedensten Bereiche wie
Apotheken, Zahntechniker, Physiotherapeuten, Hauskrankenpflegeeinrichtungen, Orthopädietechniker etc.
Beschwerdegrund zumeist Verdacht auf Behandlungsfehler
Als Beschwerdegrund wurde hauptsächlich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler geäußert.
„Die Beschwerdeführer melden sich telefonisch, oder sie schreiben einen Brief oder eine E-Mail. Danach werden
Stellungnahmen und die Krankengeschichte eingeholt. In einem persönlichen Gespräch wird dann die Sach-
und Rechtslage abgeklärt und die weitere Vorgangsweise festgelegt – zum Beispiel das Einholen von Gutachten“,
erklärt Patienten- und Behindertenanwalt Dr. Josef Weiss.
Seit dem Bestehen der Patienten- und Gesundheitsanwaltschaft könne man ein hohes Maß an Zufriedenheit
feststellen, bilanziert Rezar: „Wir haben über 75.000 stationäre Aufnahmen pro Jahr in unseren fünf
Krankenanstalten, hinzu kommen mehr als 205.000 Ambulanzfrequenzen. Dazu in Relation gesetzt, ist die Anzahl der
Beschwerden marginal.“
80 Anfragen im Behindertenbereich
Im Berichtszeitraum gab es 80 konkrete Anfragen, die dem Behindertenbereich zugeordnet werden können.
Analysiert man die Anliegen, so fällt auf, dass die Patienten- und Behindertenanwaltschaft schon vor der gesetzlichen
Aufgabenerweiterung in diesem Bereich tätig war. Dies betraf vor allem Hilfsmittel und sonstige Leistungen
der Sozialversicherungsträger oder der Unterbringung in geeigneten Einrichtungen.
Erfreulich sei, wie gut die Zusammenarbeit mit bereits etablierten Organisationen funktioniere, sagt Rezar: „Gerade
im Behindertenbereich gibt es einige sehr verdiente Beratungsorganisationen, wie den Kriegsopfer- und Behindertenverband
und den Österreichischen Zivilinvalidenverband, die wir nicht ersetzen, sondern ergänzen wollten.“
2010 und 2011 über 560.000 Euro Entschädigung
In den Jahren 2010 und 2011 wurde für Patienten 2010 und 2011 eine Entschädigungssumme von über
560.000 Euro erstritten. „Im Bereich der Haftpflichtversicherung gab es 37 Fälle, insgesamt betrug die Entschädigung
510.200 Euro. Aus dem Patientenentschädigungsfonds erhielten neun Beschwerdeführer in Summe 54.300 Euro“,
so Weiss.
„Aus den Erfahrungen der letzten elf Jahre der burgenländischen Patientenanwaltschaft wissen wir, dass die
Gesundheits- und Patientenanwaltschaft nicht nur ein Ansprechpartner für hilfesuchende Patienten geworden,
sondern auch für Angehörige der Gesundheitsberufe. Es suchen aber auch Interessensvertretungen und weitere
Organisationen Rat und Hilfe bei der Patientenanwaltschaft. Dr. Weiss hat bis dato in mehr als 1.900 Fällen
persönliche Gespräche geführt – in seiner Servicestelle hier im Landhaus in Eisenstadt oder am Telefon,
zahlreiche Fälle werden auch mit E-Mail behandelt“, sagt Rezar. Ebenso viele Kontakte habe es mit Vertretern
der Versicherungen, der Krankenanstalten, Sozialversicherungsträger, Ärztekammer und weiteren Einrichtungen
zur Abklärung der einzelnen Fälle gegeben. Bestens bewährt hätten sich auch die regelmäßig
stattfindenden Sprechtage in der Bezirkshauptmannschaft Oberwart für die Menschen im Süden des Landes.
Weisungsfrei und kostenlos
Die Patienten- und Behindertenanwaltschaft ist verpflichtet, in jedem 2. Kalenderjahr bis zum 31. Oktober
des Folgejahres der Landesregierung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Dies war zuletzt im Jahr 2010 der
Fall. Die Landesregierung hat den Tätigkeitsbericht umgehend dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Soweit die
rechtliche Grundlage.
Zu den Zuständigkeiten des Patienten- und Behindertenanwalt gehören das gesamte Gesundheitswesen wie
Krankenanstalten, Ärzte, Apotheken oder das Rettungswesen, Altenwohn- und Pflegeheime und die Hauskrankenpflege,
die Sozialversicherung, seit 2006 auch die Patientenverfügungen sowie seit 2009 der Behindertenbereich.
Die Serviceeinrichtung agiert weisungsfrei und kostenlos.
Rezar abschließend: „Die Gesundheits- und Patientenanwaltschaft ist mittlerweile zu einer nicht mehr wegzudenkenden
Serviceeinrichtung für das gesamte Gesundheitswesen im Burgenland geworden. Es ist Dr. Weiss und seinen Mitarbeitern
gelungen, mit allen in Frage kommenden Behörden und sonstigen Einrichtungen gute Kontakte herzustellen und
den Bekanntheitsgrad bei den Patienten und Behinderten zu erhöhen. Ihm ist es auch gelungen, die Aufgaben
und Möglichkeiten dieser Institution transparent darzustellen, sodass die Einrichtung als Hilfsressource immer
mehr genutzt wird.
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