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Nach dem Ministerrat
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erstellt am
30. 10. 12
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Faymann: Ausnahmeregelung bei Grundbuchgebühren gute Basis für vermögensbezogene Steuern
Regierung ist sich bei Reparatur des Einbürgerungsrechtes im Staatsbürgerschaftsgesetz
einig
Wien (sk) - Im Zuge der Sitzung des Ministerrates am 30.10. wurde eine Reihe von Regierungsvorlagen
beschlossen - neben Gesetzen zum besseren Schutz für Arbeitnehmer u.a. auch die Novelle zu Grundbuchgebühren.
Bundeskanzler Werner Faymann betonte dabei im anschließenden Pressefoyer, dass die vorgesehenen Ausnahmen
für die Umstellung von Einheits- auf Verkehrswerte - etwa bei der Übertragung innerhalb der engeren Familie
- eine "gute Ausgangsbasis für die Diskussion über vermögensbezogene Steuern" seien. Hauptwohnsitze
sollen davon ebenso ausgenommen sein wie Vermögen unter einer Million Euro. Grundsätzlich seien hinsichtlich
der Ausnahmeregelungen in der Novelle vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes "größtmögliche
Vorsorge getroffen worden, dass es sich dabei um ein verfassungskonformes Gesetz handelt", so der Kanzler.
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach es einer Reparatur des Einbürgerungsrechtes im Staatsbürgerschaftsgesetz
bedürfe, ist man sich in der Regierung einig: Sogenannten Putativ-Österreichern soll die Staatsbürgerschaft
rückwirkend anerkannt werden. Uneheliche Kinder und Adoptivkinder sollen von der Neuregelung ebenfalls erfasst
werden.
Zu Vorschlägen hinsichtlich weiterer Erleichterungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft für
besonders gut integrierte Menschen sagte Bundeskanzler Faymann: "Verteidigungsminister Darabos wird hierfür
Verhandlungen mit Staatssekretär Kurz führen. Es gibt noch eine Reihe von Punkten, die in den Verhandlungen
zu klären sind." So sei es etwa nicht nachvollziehbar, wie beispielsweise Pflegekräfte, die im 24h-Pflegebereich
tätig sind, zusätzlich regelmäßige Freiwilligenarbeit leisten können. "Wir werden
sehr darauf achten, dass die soziale Ausgewogenheit gegeben ist. Nur weil jemand wenig verdient, heißt das
nicht, dass er auch wenig leistet", so der Kanzler.
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Haubner: Erleichterungen für Betriebsübergaben ist wichtiger Schritt
Betriebsübergaben im erweiterten Familienkreis sowie gesellschaftsrechtliche Übertragungen
gesichert - bis 2020 stehen 58.000 Klein- und Mittelunternehmen vor einer Übergabe
Wien (övp-pk) - "Betriebsübergaben sowie Strukturänderungen werden erleichtert
und Wachstumsanreize geschaffen, das ist ein wichtiger Schritt für tausende österreichische Unternehmen",
begrüßt der Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abg. Peter Haubner, die
im Ministerrat beschlossene Grundbuchsgebührennovelle. "Die Zeit hat gedrängt, denn ohne eine Novelle
wäre ab dem kommendem Jahr die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 Prozent - unabhängig von der Erwerbsart
(Kauf, Schenkung, Erbschaft) vom Verkehrswert statt wie bisher vom Einheitswert berechnet worden. Das hätte
in den meisten Fällen eine Erhöhung um das Zehnfache bedeutet, und damit neben einer massiven Belastung
der Unternehmen auch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Hintertür."
Bisher wurden die Eintragungsgebühren bei einem Kauf von Liegenschaften nach dem Kaufpreis ("Verkehrswert"),
für Schenkungen und Erbschaften aber nach dem niedrigeren Einheitswert berechnet. Der Verfassungsgerichtshof
hat diese Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch aber für verfassungswidrig erklärt und
mit 31.12.2012 aufgehoben Jetzt gilt Folgendes: "Neben Betriebsübergaben im größeren Familienkreis,
also z.B. der Weitergabe eines Betriebs von den Eltern auf Sohn oder Tochter oder gar an Enkel oder Nichten/Neffen,
werden künftig auch Übertragungen von Liegenschaften in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen, wie
etwa bei jedem Erwerbsvorgang zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, oder einer Verschmelzung, Umwandlung
oder eines Zusammenschlusses von Gesellschaften, erleichtert", zeigt Haubner auf. "Ob dies entgeltlich
oder unentgeltlich erfolgt, ist nunmehr egal".
Bis 2020 stehen 58.000 Klein- und Mittelunternehmen vor einer Betriebsübergabe, zwei Drittel davon sind in
Familienbesitz. "Ohne Entschärfung wären zahlreiche Betriebsübergaben durch die massive finanzielle
Mehrbelastung nahezu unmöglich und tausende Arbeitsplätze gefährdet worden. Dies konnte abgewendet
werden", bedankt sich Peter Haubner abschließend bei Justizministerin Beatrix Karl.
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Bures: Straßenpaket für mehr Verkehrssicherheit und Verwaltungsvereinfachung
Wien (bmvit) - Die Regierung hat am 30.10. im Ministerrat ein von Verkehrsministerin Doris Bures
vorgelegtes Straßenpaket beschlossen. Darin enthalten ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die
Arbeitszeit von Kraftfahrern. In Zukunft gelten für selbständige Kraftfahrer die gleichen maximalen wöchentlichen
Arbeitszeiten wie für unselbständig beschäftigte LenkerInnen von Bussen oder Lkws. "Damit wird
sichergestellt, dass sich LenkerInnen, egal ob selbständig oder unselbständig, nicht übermüdet
ans Steuer setzen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit", betont die Verkehrsministerin.
Weitere unionsrechtliche Anpassungen: Es wird die gesetzliche Grundlage geschaffen für die Einrichtung und
den Betrieb eines einzelstaatlichen elektronischen Verkehrsunternehmensregisters. Das Register erfasst die im Inland
konzessionierten Güterbeförderungsunternehmen, darin werden auch schwerwiegende Verstöße und
die Namen der Personen, die für ungeeignet erklärt wurden, die Verkehrstätigkeit eines Unternehmens
zu leiten, registriert. Und es werden die Regelungen für Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit
und fachliche Eignung von VerkehrsunternehmerInnen entsprechend der EU-Richtlinie im Kraftfahrliniengesetz und
im Güterbeförderungsgesetz angepasst.
Außerdem wird für Micro-Cars die Winterreifenpflicht eingeführt. Bisher waren die sogenannten Mopedautos
nicht von der im Kraftfahrgesetz für Pkws festgelegten "situativen Winterausrüstungspflicht"
umfasst.
Schließlich bringt das Verkehrspaket auch eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen. Unter anderem muss eine
Bewilligung für die L17 Ausbildung nicht mehr wie bisher bei der zuständigen Behörde beantragt werden,
sondern wird direkt von der Fahrschule bei der Behörde beantragt und dem Kandidaten gleich von der Fahrschule
mitgegeben. Und es wird eine §57a-Begutachtungsplakettendatenbank geschaffen. In der werden auch die Gutachten
abgelegt und für die Zulassungsstellen abrufbar. Dadurch entfällt die Vorlage der Papierversion im Zuge
eines Zulassungsvorganges
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Leitl: Verteuerungen für Betriebe abgewehrt
Betriebsübergaben werden begünstigt - Novelle kein Türöffner für
neue Steuern
Wien (pwk) - Nach deutlicher Kritik der Wirtschaft am Begutachtungsentwurf wurden im Ministerrat
wesentliche Verbesserungen bei der Novelle der Grundbuchsgebühren vorgenommen. "Der jetzt von der Regierung
beschlossene Entwurf stellt eine wesentliche Verbesserung dar, da er vollkommen zu Recht Betriebsfortführungen
fördert", betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl.
Aufgrund des Generationswechsels stehen in den nächsten zehn Jahren mehr als 60.000 Betriebsübergaben
an. Gerade bei Kleinbetrieben, etwa im Gastgewerbe, sei oftmals die Liegenschaft mehr wert als der gesamte Betrieb.
Eine Fortführung solcher Betriebe sei nur dann wirtschaftlich möglich, wenn die Liegenschaft innerhalb
der Familie übertragen wird, weil dies bis dato und nunmehr auch zukünftig begünstigt erfolgen kann,
so Leitl. "Dass bei der Übertragung von Betriebsliegenschaften im Familienkreis der dreifache Einheitswert
für die Gebührenbemessung heranzuziehen ist, ist eine maßgebliche Förderung von Betriebsübergaben.
An sich sind auch diese Grundbuchsgebühren zu hoch, da die Kostendeckung der Justiz in Österreich 109,8
Prozent beträgt, während der europäische Schnitt bei 22,3 Prozent liegt", so der WKÖ-Präsident.
Leitl weiter: "Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und bereits
jetzt mit einer Vielzahl von Steuern, Gebühren und Abgaben belastet. Jede weitere Bürde für unsere
KMU bremst das Wachstum und den Wohlstand und kostet Jobs. Die Begünstigung ist daher ein Schritt in die richtige
Richtung. In weiterer Folge sollten die Eintragungsgebühren so gesenkt werden, so dass diese tatsächlich
nur den Aufwand des Gerichts abdecken, der durch die Grundbuchseintragung selbst entsteht".
Die nun beschlossene Gesetzesnovelle sei jedenfalls kein Türöffner für Vermögens-, Erbschafts-
oder Schenkungssteuern, stellte Leitl klar.
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