Dekretübergabe an Mag. Erhard Aminger
Eisenstadt (blms) - Die Burgenländische Landesregierung hat WHR Mag. Erhard Aminger mit Wirksamkeit
vom 1. November 2012 bis einschließlich 31. Oktober 2018 zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates
Burgenland bestellt. Das entsprechende Dekret wurde ihm am 29.10. von Landeshauptmann Hans Niessl in Anwesenheit
von Landesamtsdirektor WHR Dr. Robert Tauber und dem Präsidenten des Unabhängigen Verwaltungssenates
Burgenland, WHR Mag. Manfred Grauszer, im Landhaus in Eisenstadt überreicht.
WHR Mag. Erhard Aminger, Jahrgang 1963, wohnhaft in Loipersbach, war nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften
bei der Bundespolizeidirektion Wien tätig. 1992 wechselte WHR Mag. Aminger zur Sicherheitsdirektion Burgenland,
wo er als Leiter der Außenstelle Eisenstadt beim Bundesasylamt, als Hauptreferent in der Staats- und Kriminalpolizeilichen
Abteilung sowie als Hauptreferent in der Verwaltungs- und Fremdenpolizeilichen Abteilung beschäftigt war.
Per 26. April 1999 wurde WHR Mag. Erhard Aminger zum Sicherheitsdirektor für das Bundesland Burgenland bestellt.
Diese Leitende Funktion hatte er bis 31. August 2012 inne.
Die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Ländern sind zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit
der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen; dies zusammen mit dem Asylgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof
in Wien. Der UVS ist eine weisungsfreie Verwaltungsbehörde, ein Gericht („Tribunal“) im Sinne des Art. 6 der
Europäischen Menschenrechtskonvention und des EG-Vertrages und im Wesentlichen eine Berufungsbehörde.
Wenn er als erste Instanz einschreitet, übt er die Rechtskontrolle aus, indem er regelmäßig in
der Sache selbst und für die Parteien bindend entscheidet, ob ein bestimmter Verwaltungsvorgang rechtmäßig
war. Insoweit unterscheidet er sich von der Volksanwaltschaft, der die Missstandskontrolle obliegt und den Rechnungshöfen,
die sich mit der Finanzkontrolle befassen. Er ist eine seit 1991 bestehende Rechtsschutzeinrichtung des Landes,
wird aber auch für den Bund tätig. Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland entscheidet sowohl
durch Einzelmitglieder, als auch durch Kammern, die aus drei Mitgliedern bestehen. Wer im Einzelfall zuständig
ist, wird in der Geschäftsverteilung geregelt. Die Mitglieder sind bei ihrer Amtsausübung an keine Weisungen
anderer Organe gebunden.
Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland entscheidet in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen,
ausgenommen Finanzstrafsachen des Bundes, über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung
unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, ausgenommen
in Finanzstrafsachen des Bundes, über Anträge und Berufungen, die durch Verwaltungsvorschriften zugewiesen
sind: z.B. nach dem Führerscheingesetz (Entziehung der Lenkberechtigung), in Betriebsanlagenverfahren, nach
dem Apothekengesetz, betreffend die Nachprüfung öffentlicher Auftragsvergaben. Die einzelnen Zuständigkeiten
sind im Tätigkeitsbericht zu finden.
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