Lunacek-Vorschlag bringt eine Schlechterstellung für Österreicherinnen und Österreicher
Wien (bmeia) - „Unser Ziel ist es, BürgerInnen in Not im Ausland optimal zu unterstützen
und ein effizientes konsularisches Krisenmanagement zu gewährleisten“, erklärte Staatssekretär Reinhold
Lopatka vor dem Hintergrund der Diskussion über eine verstärkte EU-Zusammenarbeit im Konsularbereich.
Derzeit wird in Brüssel der Entwurf einer EU-Richtlinie über den konsularischen Schutz im Ausland verhandelt.
„EU-Delegationen erfüllen eine wichtige ergänzende Funktion neben unserem Vertretungsnetzwerk. Eines
steht jedoch fest: Die Unterstützung der Österreicherinnen und Österreicher im Ausland ist eine
Aufgabe, die in unseren Händen liegt und die wir nicht an Dritte auslagern wollen“, betonte Lopatka im Gegensatz
zur Aussage von Europaabgeordneter Ulrike Lunacek in der heutigen „Krone“ (Printausgabe, Anm).
Seit 1993 sehe das EU-Recht vor, dass in Ländern, in denen ein Mitgliedstaat nicht vertreten sei, in Not geratene
EU-BürgerInnen durch Vertretungen anderer Mitgliedstaaten unterstützt werden müssten.
„Gerade die Krisen in Nordafrika haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit unter den europäischen Partnern gut
funktioniert und Österreich über die letzten Jahre eine hohe Professionalität im Krisenmanagement
entwickelt hat. Wir konnten nicht nur unsere eigenen Landsleute unterstützen, sondern auch über hundert
BürgerInnen aus anderen EU-Staaten bei der Ausreise helfen“, unterstrich Lopatka. So hätten die Österreichischen
Botschaften in Kairo, Tripolis und Tunis sowie in Malta, Zypern und Griechenland beim Schutz der ÖsterreicherInnen
und anderer UnionsbürgerInnen eine wichtige Rolle übernommen.
„In der laufenden Diskussion über eine verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei konsularischen Dienstleistungen
spricht sich Österreich dafür aus, dass auch die 140 EU-Vertretungen in Notfällen als Erstanlaufstelle
fungieren. Eine europäische Regelung über eine engere Zusammenarbeit der Vertretungen der Mitgliedstaaten
muss allerdings einen klaren praktischen Mehrwert für unsere Landsleute haben und darf – in Zeiten der Budgetdisziplin
– nicht mit Mehrkosten verbunden sein. Der von einigen Mitgliedstaaten vorgeschlagene neue Mechanismus für
eine Kostenerstattung wird von uns entschieden abgelehnt, bevor klar ist, ob er mehr nützt als kostet“, hielt
der Staatssekretär fest. Es dürfe nicht dazu kommen, dass größere EU-Staaten ihr Vertretungsnetz
querfinanzieren, indem sie kleinere Mitgliedstaaten für konsularische Leistungen für deren Staatsbürger
unkontrolliert zur Kasse bitten.
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