Kärntens Pflegebeirat ist ein Novum in Österreich 

 

erstellt am
30. 10. 12

Sozialreferent LR Ragger: Fünf weisungsfreie Experten werden ihm angehören
Klagenfurt (lpd) - Kärntens Sozialreferent LR Christian Ragger präsentierte am 29.10. den Entwurf eines Landesgesetzes, nachdem Kärnten als erstes Bundesland einen Pflegebeirat installieren werde, der somit ein Novum in Österreich darstellt. "Dieser Beirat wird aus fünf unabhängigen und weisungsfreien Personen bestehen. Wir konnten drei namhafte Experten, wie Primarius Rudolf Likar, Primarius Georg Pinter und Univ.-Prof. Herbert Janig bereits gewinnen", gab Ragger bekannt. Weiters werde es auch einen Pflegeanwalt geben.

"Die gesamte Konstruktion wird so aufgebaut sein, dass zwei nebeneinander funktionierende weisungsfreie Behörden existieren", erklärte Ragger. In erster Linie soll dem Pflegeanwalt jedenfalls die Entgegennahme sowie die Behandlung von Beschwerden, die Tätigkeit als Informationsstelle und die allgemeine Beratungstätigkeit zukommen. Dem Pflegebeirat soll die Beratung der Landesregierung in allgemeinen Fragen der Pflege obliegen. Bei Beschwerdesachen soll der Pflegeanwalt zunächst den Sachverhalt ermitteln und einen Bericht an die Landesregierung vorbereiten. Vor der Weiterleitung sei jedoch jeder Fall im Beirat zu beraten und dessen Weiterleitung zu genehmigen.

 

 

 

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