Landesregierung beschließt Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
beim Obersten Gerichtshof und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Linz (lk) - "Das Land Oberösterreich wird weiterhin sämtliche rechtliche Möglichkeiten
gegen das grenznahe Atomkraftwerk Temelin ausschöpfen", erklärt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.
Die oö. Landesregierung hat daher auf Antrag von Landeshauptmann Pühringer folgende nächste Schritte
beschlossen:
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Obersten Gerichtshof
Aus Sicht des Landes Oberösterreich ist die Veröffentlichung des Berichts vom durchgeführten
Stresstest in Temeliln als ein neuer Umstand zu werten, der zur Wiederaufnahme berechtigt. Durch den Stresstest
sind neue Umstände bekannt geworden, die die ursprüngliche Bewertung der Kommission aus dem Jahr 2006,
auf welcher der Oberste Gerichtshof seine Meinung von einer "fehlenden konkreten Bedrohung" stützt,
in einem anderen Licht erscheinen lassen.
In dem Anfang Oktober veröffentlichten Bericht über Stresstests bei Kernkraftwerken in Europa, wurden
in Temelin bei neun sicherheitstechnischen Merkmalen vier gravierende Mängel festgestellt:
- Unzureichende Lagerung der Ausrüstung zur Bekämpfung schwerer Unfälle
- Fehlen von Leitlinien für schwere Unfälle
- Kein ausreichender Schutz von Wasserstoffexplosionen in solchen Fällen.
- Fehlende Filter, die ein Austreten von Radioaktivität beim Ablassen von
Druck verhindern.
"Man kann uns nicht einmal garantieren, dass die CEZ diesen Empfehlungen der EU-Kommission nachkommt. Denn
die Kommission kann niemanden rechtlich zu Nachrüstungen zwingen", betont Pühringer.
Temelin sei also keineswegs als "Stresstest geprüft", anzusehen, auch deshalb, weil Katastrophenszenarien
wie Erdbeben oder Überflutungen ausgeblendet worden sind. Der Stresstest hat lediglich ergeben, dass die Ängste
der Menschen in Oberösterreich wegen der mangelnden Sicherheitsvorkehrungen in Temelin sehr wohl gerechtfertigt
sind.
"Wir werden daher einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Obersten Gerichtshof stellen",
so Pühringer.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
In diesem Verfahren können die Verfahrensfehler geltend gemacht werden, die insbesondere durch das Vorab-Entscheidungsverfahren
entstanden sind und die aus Sicht des Landes Oberösterreich eine Verletzung des Art.6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren) darstellen.
Zwar ändert eine positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nichts am
Ausgang des Verfahrens Land Oberösterreich gegen CEZ – das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs könnte
allerdings Klarstellung bringen, inwieweit ein Rechtsschutz vor unsicheren Atomkraftwerken zu gewähren ist.
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