Stöger: Regierung beschließt Leistungspaket für die Versicherten 

 

erstellt am
09. 11. 12

Wien (bmg) - "Während anderswo gerade im Gesundheitsbereich drastisch gekürzt wird, hat die österreichische Bundesregierung am 09.11. ein umfassendes Leistungspaket für die Menschen in Österreich beschlossen. Die Regierung bekennt sich dazu, in die Gesundheitsversorgung und soziale Absicherung der Bevölkerung zu investieren und die Leistungen auszubauen, statt zu kürzen. Gerade in Krisenzeiten ist dies notwendig und auch möglich", bekräftigt Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich der Klausur der Bundesregierung in Laxenburg. "EinzelunternehmerInnen und Menschen, die kleinere Betriebe haben, brauchen im Krankheitsfall dringend Unterstützung. Mit dem nun beschlossenen Krankengeld für Selbständige ist ein sozialpolitischer Meilenstein gelungen", so Stöger weiter. Das neue Gesetz garantiert selbständig Erwerbstätigen, die entweder keine oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, hinkünftig einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall. Die tägliche Geldleistung beträgt rund 27 Euro. Der Betrag wird jährlich valorisiert. "Damit konnte in bester sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit eine langjährige Forderung der Betroffenen umgesetzt werden", freut sich der Minister.

Umfassende Ausweitung der Leistungen in Zahnambulatorien
Auch die Zahnambulatorien der Krankenkassen können durch die neuen gesetzlichen Regelungen ihr Leistungsangebot künftig massiv ausbauen. "Bisher war das Angebot der Zahnambulatorien der Krankenversicherungsträger gesetzlich beschränkt. Diese Einschränkungen sind Geschichte. Nunmehr dürfen die Kassenambulatorien eine umfassende zahnmedizinische Versorgung anbieten. Das bringt für die Patienten echte Wahlfreiheit zwischen Ambulatorien und niedergelassenen Zahnärzten und erweitert das Leistungsangebot", erklärt der Gesundheitsminister.

Im Leistungspaket sind darüber hinaus folgende weitere Verbesserungen enthalten: Der Personenkreis für den Unfallversicherungsschutz bei Wegunfällen auf dem Weg in die Schule oder den Kindergarten wird erweitert. So wird künftig auch die Begleitung von Pflegekindern mit einbezogen oder etwa die Begleitung durch Nachbarn, die mit der Aufsicht der Kinder betraut sind. Aktualisiert und erweitert wird auch die Liste der Berufskrankheiten. Und schließlich entfällt mit der Neuregelung auch die E-Card-Gebühr für Angehörige. Diese müssen bis dato ein jährliches Serviceentgelt in der Höhe von 10 Euro entrichten. "Das umfassende Leitungspaket trägt dazu bei, dass die Menschen in Österreich Vertrauen in unser Sozial- und Gesundheitssystem haben und im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung und Unterstützung bekommen", so Stöger abschließend.

 

 

 

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